Zehn neue Regeln für Wanderer
Vor Beginn der kommenden Almsaison stellte Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger am Dienstag die Ergebnisse des „Aktionsplans für sichere Almen“ der Bundesregierung vor. Dazu gehören zehn neue Verhaltensregeln für Almbesucher.
Bisher wurden bei Zwischenfällen die Tierhalter rechtlich stark in die Verantwortung genommen. Das wird nun geändert. „Wer sich in der Natur bewegt, muss auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legen“, sagte Köstinger. „Darum haben wir gemeinsam mit der Tourismusbranche zehn Verhaltensregeln für Almbesucher erarbeitet. Sie erklären, wie man sich richtig verhält, wenn man Weidetieren begegnet.“
Bisher wurden bei Zwischenfällen die Tierhalter rechtlich stark in die Verantwortung genommen. Das wird nun geändert. „Wer sich in der Natur bewegt, muss auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legen“, sagte Köstinger. „Darum haben wir gemeinsam mit der Tourismusbranche zehn Verhaltensregeln für Almbesucher erarbeitet. Sie erklären, wie man sich richtig verhält, wenn man Weidetieren begegnet.“
Die 10 Regeln
Die bundesweit einheitlichen
Regeln für Touristen lauten:
Als weiterer Eckpfeiler ist ein neuer Standard für das Halten von Tieren auf Almen und Weiden in Kraft (siehe eigener Artikel). Dieser wurde gemeinsam mit der Almwirtschaft und der Landwirtschaftskammer erarbeitet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1320, in Begutachtung geschickt, die das Haftungsrecht ändert.
Aktuell arbeitet das Land Kärnten an einer umfassenden Versicherungslösung. Diese soll über die Betriebshaftpflichtversicherung hinaus wirksam und bis Beginn des Almauftriebs fertig sein. Informationen dazu werden rechtzeitig vor der Almsaison präsentiert. Auch Informationsveranstaltungen sind geplant.
- Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
- Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
- Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
- Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
- Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
- Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
- Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
- Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
- Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
- Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!
Als weiterer Eckpfeiler ist ein neuer Standard für das Halten von Tieren auf Almen und Weiden in Kraft (siehe eigener Artikel). Dieser wurde gemeinsam mit der Almwirtschaft und der Landwirtschaftskammer erarbeitet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1320, in Begutachtung geschickt, die das Haftungsrecht ändert.
Aktuell arbeitet das Land Kärnten an einer umfassenden Versicherungslösung. Diese soll über die Betriebshaftpflichtversicherung hinaus wirksam und bis Beginn des Almauftriebs fertig sein. Informationen dazu werden rechtzeitig vor der Almsaison präsentiert. Auch Informationsveranstaltungen sind geplant.