Wolf: Schutzstatus herabsetzen

EU: Schutzstatus reduzieren
- Der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu bewahrende oder wiederherzustellende günstige Erhaltungszustand wird als erreicht angesehen.
- Demzufolge sind neben der Förderung der biologischen Vielfalt auch "wirtschaftliche, soziale, kulturelle und regionale Anforderungen zu berücksichtigen". Diese gilt es künftig stärker in den Fokus zu rücken.
- Die Beibehaltung des strengen Schutzes für Wölfe erscheint daher nicht länger gerechtfertigt. Die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes wird gefordert.
- Die Weidehaltung und Almwirtschaft zum Erhalt von Grünland, Biodiversität und einer überlebensfähigen Nutztierhaltung ist gesellschaftlich und volkswirtschaftlich wichtig. Der Schutz der Wölfe darf dem nicht übergeordnet werden. Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft muss auch künftig ohne umfangreiche und aufwändige Schutzmaßnahmen möglich sein.
- Ein Wolfsmanagement muss anderen Nutzungsinteressen Rechnung tragen und im Sinne einer wildökologischen Raumplanung EU-weit erfolgen.
Nationaler Handlungsbedarf
- Ein flächendeckender Herdenschutz in Österreich wird angesichts der deutlich mehr gerissenen Nutztiere und des damit verbundenen enormen Arbeitsaufwandes als nicht möglich gesehen. Demzufolge sind Weideschutzgebiete ohne dauerhafte Wolfspräsenz einzurichten, so wie dies auch der mehrheitlich angenommene Bericht des EU-Parlaments fordert. In den übrigen Gebieten sind auffällige Wölfe, sobald diese in Herden eindringen oder sich Siedlungsgebieten nähern, zu entnehmen.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für die Entnahme von Wölfen sind zu schaffen.
- Zudem ist volle Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Vorkommen von Wölfen sowie der wissenschaftlichen Methodik der Untersuchungen und Schadensbegutachtungen, des Hybridisierungsgrades und der Gensequenzen sicherzustellen.
- Sämtliche Fachinformationen sind gesammelt in einer offiziellen Info-Webseite darzulegen.
- Es ist ein bundesweit einheitliches und umfassendes Wolfsmanagement zu etablieren, das Fragen der Schadensbegutachtung, der Beratung, des Monitorings und der Schadenskompensation einheitlich regelt.
- Auch die Definition eines "Problemwolfes" ist ebenso wie die Entnahmekriterien für Österreich festzulegen.
- Die Kosten für die direkten und indirekten Schäden werden in vollem Umfang von den Ländern abgegolten. Weitere Belastungen wie Herdenschutzmaßnahmen und Mehraufwand in der Bewirtschaftung werden ebenfalls in vollem Umfang von den Ländern abgegolten.
- Eine Beweislastumkehr ist dahingehend vorzusehen, als die Beweispflicht im Falle von vermuteten Rissen oder Einflüssen die zuständige Behörde trägt.
- Das "Österreichzentrum Große Beutegreifer" in Raumberg soll rasch die Arbeit aufnehmen.
Ablaufplan: Was bei Wolfsriss zu tun ist
- Auf Initiative der Landwirtschaftskammer (LK) Steiermark und der Jägerschaft erstellte das Land Steiermark den "Ablaufplan – Große Beutegreifer". Bei einem Riss von Nutz- oder Wildtieren ist rasch die Suche nach dem Verursacher einzuleiten. Das ist Voraussetzung für eine Schadensabgeltung durch die bestehende Versicherungspolizze des Landes Steiermark bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung.
- Gerissene Tiere sofort direkt oder über Polizei, Almobmann, Gemeinde sowie den Aufsichtsjäger an die Bezirksverwaltungsbehörde (Journaldienst am Wochenende) melden. Autorisierte Rissbegutachter nehmen die Erhebungen samt DNA-Proben an Ort und Stelle vor und erstellen ein Gutachten. Für die notwendigen Präventionen werden die Gemeinde und Bezirkskammer informiert.
- Gutachten und DNA-Proben gehen direkt an die veterinärmedizinische Universität. Rissbestätigung, Laborbefunde oder Leermeldung gehen an Rissbegutachter, die die Bauern kontaktieren. Bauer meldet mit Rissbestätigung Schaden an Versicherung.
Gefahr für Almen und Berglandwirtschaft
Ab Mitte Mai ist es wieder soweit. Das saftige Grün der steirischen Almen wird für rund 38.000 Großvieheinheiten an Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden über mehrere Monate als Futterquelle dienen. So wie jedes Jahr. Gleichzeitig fangen auch die Gedanken bei rund 5.700 Auftreibern zu kreisen an – durchaus emotionale Gedanken.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die Wirtschaftlichkeit für die Betriebe durch künftig notwendige kostspielige Herdenschutzmaßnahmen noch gegeben sein wird. Sie zu schützen, um sie nicht zur Futterquelle für den streng geschützten Wolf werden zu lassen. In 15 Jahren – so die Schätzung von Experten – könnten rund 500 Wölfe in Österreich ihre Heimat gefunden haben. Das birgt ein hohes Konfliktpotenzial in sich. Allein die sogenannten Differenzkosten für Herdenschutz liegen immerhin bei 150 bis 550 Euro pro gealpter Großvieheinheit. Für Österreich fangen die Ausgaben nach der oben offenen "Herdenutzskala" vorsichtig geschätzt bei 50 Mio. Euro an. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um eine exponenzielle Kostenentwicklung handeln wird, die unmöglich den Landwirten aufgebürdet werden kann. Nicht der günstige Erhaltungszustand des Wolfes steht auf dem Spiel, sondern der der Almen und der Berglandwirtschaft insgesamt – auch wenn die EU den Tierhaltern Wolfsschäden vollständig erstatten will, wie Agrarkommissar Phil Hogan heuer im Jänner verkündet hat.
Es stellt sich die Frage, aus welchen Töpfen die Abgeltungen für Europas Bauern abgezapft werden sollen? "Naturschutzgeld" aus den Agrarbudgets zu finanzieren, kann es ja hoffentlich nicht sein. Und es bleibt ja nicht beim Wolf allein. Die Nachricht, dass Schakale im Vorjahr zwölf Schafe in einer Koppel in der Breitenau gerissen haben, ließ aufhorchen. Risse durch Schakale sind versicherungstechnisch nämlich nicht gedeckt. Da sich auch diese Tiere rasant vermehren, besteht hier dringender Handlungsbedarf, was die Ergänzung in der bestehenden Polizze betrifft. Ein weiterer wunder Punkt an gerissenen Nutz- und Wildtieren liegt in der Bestimmung der Verursacher-DNA. Wenn bei ein- und demselben Kadaver eines Kalbes von einem anerkannten Institut ein Fuchs als Täter gutachtlich festgestellt wird und ein anderes Institut zumindest Spuren von zwei Wölfen nachweist, stimmt etwas nicht hinsichtlich der Untersuchungsmethodik. Dass die Bauern dann noch auf den Kosten des richtigen Befundes sitzen bleiben und sich eine Schadensabgeltung im wahrsten Sinne des Wortes erkämpfen müssen, kann so nicht hingenommen werden.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die Wirtschaftlichkeit für die Betriebe durch künftig notwendige kostspielige Herdenschutzmaßnahmen noch gegeben sein wird. Sie zu schützen, um sie nicht zur Futterquelle für den streng geschützten Wolf werden zu lassen. In 15 Jahren – so die Schätzung von Experten – könnten rund 500 Wölfe in Österreich ihre Heimat gefunden haben. Das birgt ein hohes Konfliktpotenzial in sich. Allein die sogenannten Differenzkosten für Herdenschutz liegen immerhin bei 150 bis 550 Euro pro gealpter Großvieheinheit. Für Österreich fangen die Ausgaben nach der oben offenen "Herdenutzskala" vorsichtig geschätzt bei 50 Mio. Euro an. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um eine exponenzielle Kostenentwicklung handeln wird, die unmöglich den Landwirten aufgebürdet werden kann. Nicht der günstige Erhaltungszustand des Wolfes steht auf dem Spiel, sondern der der Almen und der Berglandwirtschaft insgesamt – auch wenn die EU den Tierhaltern Wolfsschäden vollständig erstatten will, wie Agrarkommissar Phil Hogan heuer im Jänner verkündet hat.
Es stellt sich die Frage, aus welchen Töpfen die Abgeltungen für Europas Bauern abgezapft werden sollen? "Naturschutzgeld" aus den Agrarbudgets zu finanzieren, kann es ja hoffentlich nicht sein. Und es bleibt ja nicht beim Wolf allein. Die Nachricht, dass Schakale im Vorjahr zwölf Schafe in einer Koppel in der Breitenau gerissen haben, ließ aufhorchen. Risse durch Schakale sind versicherungstechnisch nämlich nicht gedeckt. Da sich auch diese Tiere rasant vermehren, besteht hier dringender Handlungsbedarf, was die Ergänzung in der bestehenden Polizze betrifft. Ein weiterer wunder Punkt an gerissenen Nutz- und Wildtieren liegt in der Bestimmung der Verursacher-DNA. Wenn bei ein- und demselben Kadaver eines Kalbes von einem anerkannten Institut ein Fuchs als Täter gutachtlich festgestellt wird und ein anderes Institut zumindest Spuren von zwei Wölfen nachweist, stimmt etwas nicht hinsichtlich der Untersuchungsmethodik. Dass die Bauern dann noch auf den Kosten des richtigen Befundes sitzen bleiben und sich eine Schadensabgeltung im wahrsten Sinne des Wortes erkämpfen müssen, kann so nicht hingenommen werden.