28.05.2015 |
von Dipl.-Ing. Mag. Bernhard Rebernig, LK Kärnten
Wietersdorfer gelten belegbare HCB-Schäden ab
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Nach dem nahezu abgeschlossenen Futteraustausch rückt das Thema Entschädigungen in den Vordergrund der Bemühungen der LK um eine fundierte Abarbeitung des HCB-Skandals im Görtschitztal. Der Absatz von Milch und Fleisch für die Bauern konnte bereits in den Tagen nach dem Bekanntwerden der Kontamination gemeinsam mit den genossenschaftlichen Organisationen gesichert werden, die dabei in Vorleistung für die bäuerlichen Betriebe treten und ihre Forderungen an die Firma W&P bzw. das Land Kärnten weiterreichen.
Darüber hinausgehende Schäden im Bereich Direktvermarktung etc. wurden bisher von der Firma W&P getragen. In einer weiteren Gesprächsrunde zwischen Verantwortlichen des Unternehmens und der LK Kärnten wurde nunmehr klargestellt, dass sämtliche weiteren Schäden ebenfalls von der Firma W&P übernommen werden, sofern diese entsprechend belegbar sind und mit der HCB-Kontamination ursächlich in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem eine geringere Milchleistung auf Grund des Futtertausches, ein geringerer Erlös in der Mutterkuhhaltung durch vorzeitigen Einstellerverkauf (Verluste, die über die Pauschalentschädigung des Landes hinausgehen), der Austausch von Tieren, sofern die Notwendigkeit dazu von den Behörden festgestellt wird, etc.
Die Schäden sind direkt bei der Firma W&P geltend zu machen. Die Berechnung erfolgt mittels einer zwischen W&P und der LK abgestimmten Berechnungsmaske unter Zugrundelegung der dafür notwendigen Belege aus dem Vorjahr, z. B. Milchgeldabrechnung, Tierliste etc.). Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht für offene Fragen zur Verfügung, insbesondere dann, wenn mit der Firma W&P kein Einvernehmen über den entstandenen Schaden hergestellt werden kann.
Darüber hinausgehende Schäden im Bereich Direktvermarktung etc. wurden bisher von der Firma W&P getragen. In einer weiteren Gesprächsrunde zwischen Verantwortlichen des Unternehmens und der LK Kärnten wurde nunmehr klargestellt, dass sämtliche weiteren Schäden ebenfalls von der Firma W&P übernommen werden, sofern diese entsprechend belegbar sind und mit der HCB-Kontamination ursächlich in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem eine geringere Milchleistung auf Grund des Futtertausches, ein geringerer Erlös in der Mutterkuhhaltung durch vorzeitigen Einstellerverkauf (Verluste, die über die Pauschalentschädigung des Landes hinausgehen), der Austausch von Tieren, sofern die Notwendigkeit dazu von den Behörden festgestellt wird, etc.
Die Schäden sind direkt bei der Firma W&P geltend zu machen. Die Berechnung erfolgt mittels einer zwischen W&P und der LK abgestimmten Berechnungsmaske unter Zugrundelegung der dafür notwendigen Belege aus dem Vorjahr, z. B. Milchgeldabrechnung, Tierliste etc.). Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht für offene Fragen zur Verfügung, insbesondere dann, wenn mit der Firma W&P kein Einvernehmen über den entstandenen Schaden hergestellt werden kann.