05.09.2019 |
von Bernhard Tscharre, Wilfried Pesentheiner
Wer wird Vifzack 2020?
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Innovation ist DER Treibstoff für die Zukunft. Innovation ist Entwicklung und bringt mehr Wertschöpfung für den Betrieb. Auch im Bereich der Landwirtschaft. Um innovative Ideen aus dem agrarischen Bereich zu fördern, ihnen eine öffentlichkeitswirksame Plattform zu bieten und andere Betriebe zu ermutigen, neue Wege zu gehen, wurde der Agrarische Innovationspreis „Vifzack“ ins Leben gerufen. Mit diesem Preis belohnen Land Kärnten, Landwirtschaftskammer Kärnten und Maschinenring Kärnten mit seinem Agrarinnovationszentrum innovative Betriebe und Projekte im Bereich der Kärntner Land- und Forstwirtschaft.
5000 Euro für den Sieger
Der Sieg beim Vifzack 2020 ist nicht nur mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit verbunden, sondern auch mit einer attraktiven Dotierung: Der Sieger erhält 5000 Euro, zur Verfügung gestellt vom Agrarreferat des Landes Kärnten. Der zweite Preisträger bekommt 2500 Euro, zur Verfügung gestellt von der Landwirtschaftskammer Kärnten. Der dritte Preisträger erhält 1500 Euro, zur Verfügung gestellt vom Maschinenring Kärnten.
Umgesetzt wird dieser Wettbewerb in enger Zusammenarbeit mit dem österreichweiten Projekt „Mein Hof – mein Weg“ des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI).
Umgesetzt wird dieser Wettbewerb in enger Zusammenarbeit mit dem österreichweiten Projekt „Mein Hof – mein Weg“ des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI).
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Jury und Publikumsvoting entscheiden
Die eingereichten Projekte werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet und die zehn besten Einreichungen ab Jahresbeginn 2020 im „Kärntner Bauer“ vorgestellt. Nach Vorstellung aller für den Vifzack nominierten Projekte erfolgt der Startschuss für das Publikumsvoting über die Homepage der LK Kärnten www.ktn.lko.at. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Innovationstages im März 2020.
Wer kann teilnehmen?
Zur Teilnahme am Vifzack 2020 aufgerufen sind bäuerliche Betriebe aus Kärnten sowie überbetriebliche regionale Initiativen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit innovativen Vorhaben und umgesetzten Projekten. Innovativ zu sein und neue Wege in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zu gehen bedeutet, Bestehendes (Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse) zu verbessern oder Neues (wie neue Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Geschäftsmodelle) einzuführen.
Die Innovation sollte einen Nutzen und Mehrwert für den Betrieb oder dessen Kunden bzw. für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor im Allgemeinen oder darüber hinaus schaffen. Der Nutzen kann beispielsweise in Lösungen zur Erreichung von Kostenersparnissen, von Arbeitserleichterungen oder von Mehrerlösen bestehen. Zusätzlich wird bewertet, ob die Innovation auf weitere Akteure übertragbar ist oder Beispielwirkung für weitere Betriebe hat. Bewertet wird auch das kreative unternehmerische Potenzial der Projekte bzw. Vorhaben.
Die Innovation sollte einen Nutzen und Mehrwert für den Betrieb oder dessen Kunden bzw. für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor im Allgemeinen oder darüber hinaus schaffen. Der Nutzen kann beispielsweise in Lösungen zur Erreichung von Kostenersparnissen, von Arbeitserleichterungen oder von Mehrerlösen bestehen. Zusätzlich wird bewertet, ob die Innovation auf weitere Akteure übertragbar ist oder Beispielwirkung für weitere Betriebe hat. Bewertet wird auch das kreative unternehmerische Potenzial der Projekte bzw. Vorhaben.
Information und Einreichungen:
Landwirtschaftskammer Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Ansprechpartner für den Innovationspreis: Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, Tel. 0463/58 50-14 03, bernhard.tscharre@lk-kaernten.at,
Das Einreichformular steht am Ende des Artikels zum Download bereit.
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2019
Ansprechpartner für den Innovationspreis: Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, Tel. 0463/58 50-14 03, bernhard.tscharre@lk-kaernten.at,
Das Einreichformular steht am Ende des Artikels zum Download bereit.
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2019