Wenn die Begrünung nicht abfriert
Dies erfordert besonderes Augenmerk, da diese Pflanzen ordnungsgemäß abgetötet werden müssen, damit es in der folgenden Kultur zu keinen Konkurrenzproblemen kommt.
Sollte es aufgrund der Sätechnik möglich sein bietet sich hier immer die Direktsaat der Kultur an, wo mit minimalen Bodeneingriff die neue Saat in den Boden gebracht wird und dieser bestmöglich gegen Erosion geschützt bleibt. Unkräuter und nicht erfrorene Begrünungspflanzen werden dabei meist chemisch mittels Totalherbizid beseitigt. Diese Pflanzenschutzmaßnahme darf aber erst nach erfolgter Einsaat der Hauptkultur erfolgen.
Wird die Kultur in Mulchsaat gesät, muss der Begrünungsbestand mit einem oder mehreren Bearbeitungsgängen in den Boden eingemischt werden. Hier haben sich in den letzten Jahren flach schneidende Geräte wie Flachgrubber mit Gänsefußscharen oder vollflächig arbeitende Scheibeneggen mit gewellten Scheiben gut bewährt. Ein möglichst flächiger flacher Schnitt garantiert ein vollständiges Beseitigen der Begrünungspflanzen.
Sollte es aufgrund der Sätechnik möglich sein bietet sich hier immer die Direktsaat der Kultur an, wo mit minimalen Bodeneingriff die neue Saat in den Boden gebracht wird und dieser bestmöglich gegen Erosion geschützt bleibt. Unkräuter und nicht erfrorene Begrünungspflanzen werden dabei meist chemisch mittels Totalherbizid beseitigt. Diese Pflanzenschutzmaßnahme darf aber erst nach erfolgter Einsaat der Hauptkultur erfolgen.
Wird die Kultur in Mulchsaat gesät, muss der Begrünungsbestand mit einem oder mehreren Bearbeitungsgängen in den Boden eingemischt werden. Hier haben sich in den letzten Jahren flach schneidende Geräte wie Flachgrubber mit Gänsefußscharen oder vollflächig arbeitende Scheibeneggen mit gewellten Scheiben gut bewährt. Ein möglichst flächiger flacher Schnitt garantiert ein vollständiges Beseitigen der Begrünungspflanzen.
Einsatz von (Total-)Herbiziden nach Begrünungen
Nach dem Ende des Begrünungszeitraumes ist ein Herbizideinsatz, falls notwendig, nur nach einer mechanischen Beseitigung der Begrünung möglich. Als mechanisch beseitigt gelten Begrünungen:
- nach dem Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten (Grubber, Messerwalze,…)
- nach der Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt- oder Mulchsaat
- die nach dem Abfrosten bodennah gehäckselt, gemäht oder gewalzt werden
- die nach dem Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt oder gemäht werden
Bei Teilnahme an der Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“, darf eine Bodenbearbeitung frühestens vier Wochen vor dem Anbau der folgenden Kultur erfolgen. Weiters ist der Einsatz einer wendenden Bodenbearbeitung nicht zulässig.