Vorbereitungen für den MFA 2021
Dokumentieren Sie Änderungen im Vergleich zum Vorjahr durch Schlagskizzen und Messungen in der Natur, und geben Sie diese beim Abgabetermin bekannt. Vergessen Sie nicht, die Beantragung der Landschaftselemente auf Aktualität zu überprüfen.
Bringen Sie alle antragsrelevanten Unterlagen (vorbereitete Formulare, AMA-Kontrollbericht, Pacht- oder Kaufverträge bei Flächenzugängen, Vollmacht, Ausweis) zum Abgabetermin mit.
Bringen Sie alle antragsrelevanten Unterlagen (vorbereitete Formulare, AMA-Kontrollbericht, Pacht- oder Kaufverträge bei Flächenzugängen, Vollmacht, Ausweis) zum Abgabetermin mit.
Fragen und Antworten
Liegen für Feldstücke neue Luftbilder vor?
Überprüfen Sie die bewirtschafteten Feldstücke anhand des neuen Luftbildes, und passen Sie die Beantragung an die Gegebenheiten in der Natur an. Die aktuellen Luftbilder können über den eAMA-Zugang im INVEKOS-GIS eingesehen oder in der zuständigen LK-Außenstelle als Ausdruck bestellt werden.
Beantragen Sie das „Top-up“ für Junglandwirte?
Ein Ausbildungsnachweis (z. B. Facharbeiterbrief) ist bei der erstmaligen Antragstellung erforderlich. Bei Personengemeinschaften und juristischen Personen ist das Beteiligungsverhältnis jährlich mit dem MFA bekannt zu geben.
Wurde die erforderliche Weiterbildungsverpflichtung für Ihren Betrieb innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt?
Teilnehmer an den ÖPUL-Maßnahmen „UBB“, „BIO“ und „Vorbeugender Gewässerschutz auf Ackerflächen“ müssen diese Abfrage bei der Antragstellung beantworten können. Überprüfen Sie Ihre Kursbesuchsbestätigungen und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.
Wurde die erforderliche Anzahl an Bodenproben fristgerecht gezogen und analysiert?
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Gewässerschutz auf Ackerflächen“ müssen diese Abfrage bei der Antragstellung beantworten können. Überprüfen Sie diesbezüglich ihre Unterlagen.
Nehmen Sie an der ÖPUL-Maßnahmen „Tierschutz-Weide“ oder „Tierschutz-Stallhaltung“ teil?
Geben sie die Ohrmarkennummern der im Jahr 2021 am Betrieb gehaltenen Zuchtstiere ab einem halben Jahr und der Tiere bekannt, mit denen die Anforderungen der Maßnahme(n) nicht eingehalten werden können.
Sind Sie Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Gefährdete Nutztierrassen“?
Bereiten Sie die Daten für die förderbaren Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine (Geschlecht, Kennzeichnung, Name und Geburtsdatum) vor.
Sind Sie Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“?
Bei der Antragstellung ist die Angabe der ausgebrachten förderbaren Menge in m³ erforderlich.
War die Hofstelle Ihres Betriebes in den letzten beiden Jahren witterungsbedingt ganztägig abgeschnitten?
Bringen Sie die erforderliche Gemeindebestätigung zum MFA-Abgabetermin mit. Die Vorlage steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria zur Verfügung bzw. ist über Ihre LK-Außenstelle erhältlich.
Überprüfen Sie die bewirtschafteten Feldstücke anhand des neuen Luftbildes, und passen Sie die Beantragung an die Gegebenheiten in der Natur an. Die aktuellen Luftbilder können über den eAMA-Zugang im INVEKOS-GIS eingesehen oder in der zuständigen LK-Außenstelle als Ausdruck bestellt werden.
Beantragen Sie das „Top-up“ für Junglandwirte?
Ein Ausbildungsnachweis (z. B. Facharbeiterbrief) ist bei der erstmaligen Antragstellung erforderlich. Bei Personengemeinschaften und juristischen Personen ist das Beteiligungsverhältnis jährlich mit dem MFA bekannt zu geben.
Wurde die erforderliche Weiterbildungsverpflichtung für Ihren Betrieb innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt?
Teilnehmer an den ÖPUL-Maßnahmen „UBB“, „BIO“ und „Vorbeugender Gewässerschutz auf Ackerflächen“ müssen diese Abfrage bei der Antragstellung beantworten können. Überprüfen Sie Ihre Kursbesuchsbestätigungen und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.
Wurde die erforderliche Anzahl an Bodenproben fristgerecht gezogen und analysiert?
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Gewässerschutz auf Ackerflächen“ müssen diese Abfrage bei der Antragstellung beantworten können. Überprüfen Sie diesbezüglich ihre Unterlagen.
Nehmen Sie an der ÖPUL-Maßnahmen „Tierschutz-Weide“ oder „Tierschutz-Stallhaltung“ teil?
Geben sie die Ohrmarkennummern der im Jahr 2021 am Betrieb gehaltenen Zuchtstiere ab einem halben Jahr und der Tiere bekannt, mit denen die Anforderungen der Maßnahme(n) nicht eingehalten werden können.
Sind Sie Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Gefährdete Nutztierrassen“?
Bereiten Sie die Daten für die förderbaren Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine (Geschlecht, Kennzeichnung, Name und Geburtsdatum) vor.
Sind Sie Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“?
Bei der Antragstellung ist die Angabe der ausgebrachten förderbaren Menge in m³ erforderlich.
War die Hofstelle Ihres Betriebes in den letzten beiden Jahren witterungsbedingt ganztägig abgeschnitten?
Bringen Sie die erforderliche Gemeindebestätigung zum MFA-Abgabetermin mit. Die Vorlage steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria zur Verfügung bzw. ist über Ihre LK-Außenstelle erhältlich.