Erneut Wolf in Kärnten abgeschossen
Seit Mitte Jänner bestand im
Lesachtal eine Abschussmöglichkeit gemäß Wolfsverordnung, weil sich hier ein
Wolf auch durch mehrfache
Vergrämung nicht aus dem
Siedlungsgebiet vertreiben
ließ. In unmittelbarer Nähe zu
bewohntem Gebiet ist er nun
auch erlegt worden. „Dass wir
hier von einem Risikowolf sprechen, der keine Scheu vor dem
Menschen gezeigt hat, steht
außer Zweifel. Ein solcher Wolf
ist zum Schutz der Bevölkerung
zu erlegen, wie es in diesem Fall
auch passiert ist“, hält Jagdreferent Martin Gruber fest.
Der Abschuss erfolgte am 30.
Jänner, innerhalb des genehmigten 10-km-Radius vom Ort
der letzten Vergrämung. Er wurde ordnungsgemäß, innerhalb
von 24 Stunden gemeldet und
vom Wolfsbeauftragten des
Landes begutachtet. Es handelt
sich beim erlegten Tier um eine
Wölfin. Alle benötigten Untersuchungen und DNA-Proben
wurden bereits an Ort und Stelle durchgeführt. Der Kadaver
der Wölfin verbleibt beim Jagdausübungsberechtigten, der das
Tier erlegt hat, wie es das Kärntner Jagdgesetz vorsieht.
„Man sieht anhand dieses
Falls wieder deutlich, warum
es so wichtig war, in die Kärnner Wolfsverordnung auch eine
klare Regelung für Siedlungsgebiete aufzunehmen. Das ist es,
was diese Verordnung österreichweit einzigartig macht,
und genau dadurch können wir
eingreifen, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht“,
betont Gruber, der die Wolfsverordnung vor kurzem auch
nachgeschärft hat.
Die Abschussmöglichkeit für
einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, die ursprünglich
bis 15. Februar gegolten hätte, ist mit der Erlegung dieser
Wölfin erloschen. Die Jagdausübungsberechtigten werden darüber umgehend behördlich informiert.