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Pflanzenschutz: Geräte müssen auf den Prüfstand
Bei Nichteinhalten der Vor-Ort-Kontrolle drohen Strafen und Kürzungen von GAP-Zahlungen. Die am Gerät angebrachte gültige Plakette und der positive Kontrollbericht werden überprüft. -
Pflanzenschutzgeräte müssen auf den Prüfstand
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Pflanzenschutzmittelgeräten ausgebracht werden. Zuwiderhandlungen ziehen Strafen nach sich. -
Pflanzenschutzgeräte am Prüfstand
Geräte, die im Jahr 2017 bzw. Herbst 2016 kontrolliert wurden, müssen heuer wieder zur Überprüfung kommen. Bei positivem Ergebnis erhalten sie eine Plakette bis 2025. -
Pflanzenschutz nur mit überprüften Geräten
Die Kontrolle erfolgt über die am Gerät angebrachte Plakette und durch den positiven Kontrollbericht, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird. Anmeldeformulare in den Werkstätten. -
Corona bringt Fristverlängerungen
Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen für 2020 im landwirtschaftlichen Bereich. -
So wird Ihre Feldspritze einsatzbereit
Obwohl es heuer keine Feldspritzenüberprüfungen gibt, sollte das Gerät vor dem Arbeitseinsatz selbst gecheckt und kalibriert werden. -
Pflanzenschutz: Alte Plaketten bleiben gültig
In Kärnten ist das Überprüfen der Pflanzenschutzgeräte bis auf weiteres ausgesetzt. Alte Überprüfungen behalten bis Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Prüfdienste von AMA und Land sind informiert. -
Feldspritze richtig einwintern: Kostspielige Frostschäden vermeiden
Um im Frühjahr keine bösen und vor allem teuren Überraschungen zu erleben, erklärt Roman Hauer von der Bildungswerkstatt Mold, was beim richtigen Einwintern der Feldspritze zu beachten ist.