Volle Zahlungsansprüche für Hutweiden
Im Antragsjahr 2015 erfolgte auf Basis der beihilfefähigen Fläche die Neuzuteilung der ZA. Pro Hektar wurde ein ZA zugewiesen, wobei für Hutweiden und Almfutterflächen ein Verringerungskoeffizient von 80 % zum Einsatz kam (Beispiel: 1 ha Hutweide ergab 0,2 ZA).
Die Anwendung des Kürzungsfaktors entspricht laut Auffassung der Europäischen Kommission nicht den EU-rechtlichen Bestimmungen. Österreich muss deshalb rückwirkend ab 2017 den beantragten Hutweideflächen ab 2017 nachträglich zusätzlich 0,8 ZA zuteilen.
Der Wert der zugeteilten ZA entspricht der 3. Aufstockungsstufe des durchschnittlichen ZA-Wertes und beträgt ca. 176 Euro (Basisprämie: 121 Euro + Greeningprämie: 55 Euro). Die ZA-Zuteilung erfolgt bei all jenen Betrieben, welche Hutweideflächen im Jahr 2017 beantragt haben. Beihilfefähige Flächen, welche 2013 oder 2015 noch als Hutweide beantragt waren und 2017 mit einer anderen Nutzung (z. B. Dauerweide) erfasst wurden, erhalten ebenfalls die ZA-Zuteilung voraussichtlich bei der Nachberechnung im April 2019.
Auszahlung im August
Die Zuteilung der ZA erfolgt bei der Berechnung im August. Betriebe mit Hutweideflächen werden dadurch Nachzahlungen erhalten. Die für die Zuteilung der ZA für die Hutweideflächen benötigten Finanzmittel erfordern eine Kürzung aller Direktzahlungen um rund 1 %. Betriebe ohne Hutweideflächen oder mit nur geringem Anteil von Hutweideflächen an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche werden mit geringen Rückforderungen konfrontiert sein. Diese sollen im Rahmen der Hauptauszahlung im Dezember 2018 kompensiert werden. Alle Betriebe mit Direktzahlungen 2017 erhalten Mitte September 2018 einen neuen Bescheid zu der oben erwähnten Auszahlung.