Vielfältige Unterstützung für die Landwirtschaft

Die Inflation und die gestiegenen
Betriebsmittelkosten
stellen Bäuerinnen und Bauern
vor große Herausforderungen.
Um die Lebensmittelversorgung
zu sichern und die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
zu entlasten, hat die
Bundesregierung in enger Zusammenarbeit
mit der Landwirtschaftskammer
rasch zielgerichtete
Entlastungsmaßnahmen
umgesetzt.
1. 1 28. Mrd.-Euro-Anti-Teuerungs-Paket
Im Sommer hat die
Bundesregierung ein Anti-Teuerungs-
Paket im Umfang von
28 Mrd. Euro beschlossen. Die
zahlreichen Maßnahmen entlasten
auch die bäuerlichen Familien,
wie zum Beispiel:
- 500 Euro Klimabonus für jede und jeden, der bereits ausgezahlt wird.
- 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August.
- Vorziehung des Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022.
- Abschaffung der Kalten Progression: Um den Menschen Geld zurückzugeben, das ihnen durch die Inflation fehlt, hat die Bundesregierung mit der Abschaffung der Kalten Progression einen historischen Meilenstein gesetzt.
- Valorisierung von Sozialleistungen: Ab 2023 werden bisher noch nicht indexierte Sozialleistungen valorisiert. Das betrifft Kinderabsetzbetrag, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie Studienbeihilfe.
- Senkung der Lohnnebenkosten: Um den Faktor Arbeit weiter zu entlasten, werden die Lohnnebenkosten ab 2023 permanent um 0,3% gesenkt.
- Einmalzahlung für besonders betroffene Gruppen: Leistungsbezieherinnen und -bezieher von z. B. Studienbeihilfe, Rehabilitations- oder Krankengeld erhalten 300 Euro Einmalzahlungen.
2. 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss
Die hohen Strompreise
gehören derzeit zu den großen Herausforderungen. In
einem ersten Schritt hat die
Bundesregierung daher eine
Stromkostenbremse für alle
Haushalte erarbeitet. Sie soll ab
Dezember wirken und gilt bis
30. Juni 2024. In einem zweiten
Schritt folgt auch ein
Stromkostenzuschuss für landwirtschaftliche
Betriebe in der
Höhe von 120 Mio. Euro. Die
Umsetzungsdetails sind in Arbeit.
3. 110-Mio.-Euro-Paket für Versorgungssicherung
Die Lebensmittelversorgung
hat höchste Priorität.
Das geht nur mit den heimischen
Bäuerinnen und Bauern.
Darum hat das Landwirtschaftsministerium
zusätzlich
zu den Entlastungsmaßnahmen
der Bundesregierung ein
Versorgungssicherungspaket
im Umfang von 110 Mio. Euro
geschnürt.
Allen Betrieben, die einen
Mehrfachantrag (MFA) eingereicht
haben, wird noch heuer
automatisch ein Versorgungssicherungsbeitrag
durch die
AgrarMarkt Austria (AMA) ausgezahlt.
4. 9 Mio. Euro für den "geschützten Anbau"
Um die regionale
Obst- und Gemüseproduktion
in Glashäusern zu unterstützen,
stehen 9 Mio. Euro für den
sogenannten "geschützten Anbau"
zur Verfügung. Die Auszahlung
erfolgte bereits Ende
September.
5. Höhere Grenzen für Pauschalierung
Die steuerlichen
Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung
für
die Land- und Forstwirtschaft
werden zum ersten Mal seit
20 Jahren angehoben und an
die Inflation angepasst. Auch
die Einheitswertgrenze für die
Teilpauschalierung und Einnahmen
aus Nebentätigkeiten
werden angehoben. Das neue
Gesetz soll 2023 in Kraft treten.
6. Rückvergütung für Agrardiesel und CO2
Die Steuerbegünstigung
wird pauschal mit
7 Cent je Liter Gasöl, das für
land- und forstwirtschaftliche
Zwecke genutzt wird, gewährt.
Ebenso wird mit einer Entlastungsmaßnahme
die CO2-Bepreisung für die Land- und
Forstwirtschaft pauschal abgegolten.
Näheres zu den verschiedenen
Entlastungspaketen findet man
auf der Homepage www.landwirtschaft.at unter der
Rubrik "Aktuelle Themen".