31.10.2017 |
von DI Harald Hebenstreit
Verblautes Holz: Ursache und Auswirkung
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Die Forst- und Holzwirtschaft erleidet weltweit große Verluste durch Bläuepilze. Auch in Österreich nimmt die forstliche Praxis erhebliche Erlöseinbußen durch Verblauung hin. Allein für Österreich wird der Wertverlust bei Schnittholz durch Preisabschläge bei Verblauung auf 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. In diesem Jahr wird der Wertverlust aufgrund des hohen Käferholzanfalles noch höher sein.
Wie gelangt die Bläue in das Holz?
Für diese Verfärbungen sind Pilze verantwortlich, deren einzelne Fruchtkörper nur unter dem Mikroskop sichtbar sind. Etwa hundert verschiedene Pilzarten sind bekannt, die vor allem im Nadelholz eine bläuliche bis schwarz-graue Färbung erzeugen können. In erster Linie übertragen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer die Pilzsporen, aber auch Luft und Regentropfen können Überträger sein. Die Bläuepilze besiedeln das Splintholz, das ist das Leitgewebe des Baumes zwischen Kernholz und Rinde. Durch die Besiedlung mit Bläuepilzen verfärbt sich das Holz charakteristisch bläulich.
Durchlaufzeiten vom Wald zum Werk sind entscheidend.
Kalamitäten verzögern die Durchlaufzeit des Holzes von der Schlägerung bis zur Übernahme im Werk zusätzlich. Meist ist die Bläue als Holzschaden bei der Lagerung im Wald und im Sägewerk bedeutend, wobei es sich lediglich um einen kosmetischen Fehler handelt.
Die Verblauung kann aber bereits am stehenden Stamm auftreten als Folgeschaden von Borkenkäferbefall oder als Folge von Stammverletzungen im Zuge der Holzernte. Am gefährlichsten für das Verblauen ist der Zeitraum vom Fällen des Baumes bis zur Weiterverarbeitung.
Zu lange Durchlaufzeiten vom Wald bis zum Werk, ungünstige Klimaverhältnisse und die Jahreszeit entscheiden über das Auftreten und die Ausbreitung der Verblauung. Von April bis Oktober bestehen, abhängig von Seehöhe, Temperatur, und geografischer Lage günstige Wuchsbedingungen für Bläuepilze. Während dieser Monate ergibt sich für gelagertes Holz eine maximale Zeitspanne von drei bis vier Wochen bis zum Eintritt der Qualitätsbeurteilung "verblaut". Ein Schwellenwert – wie viel Prozent der Splintholzfläche verfärbt sein müssen – ist nirgends definiert. Deshalb gibt es einen gewissen Spielraum bei der Qualitätsbeurteilung.
Die Verblauung kann aber bereits am stehenden Stamm auftreten als Folgeschaden von Borkenkäferbefall oder als Folge von Stammverletzungen im Zuge der Holzernte. Am gefährlichsten für das Verblauen ist der Zeitraum vom Fällen des Baumes bis zur Weiterverarbeitung.
Zu lange Durchlaufzeiten vom Wald bis zum Werk, ungünstige Klimaverhältnisse und die Jahreszeit entscheiden über das Auftreten und die Ausbreitung der Verblauung. Von April bis Oktober bestehen, abhängig von Seehöhe, Temperatur, und geografischer Lage günstige Wuchsbedingungen für Bläuepilze. Während dieser Monate ergibt sich für gelagertes Holz eine maximale Zeitspanne von drei bis vier Wochen bis zum Eintritt der Qualitätsbeurteilung "verblaut". Ein Schwellenwert – wie viel Prozent der Splintholzfläche verfärbt sein müssen – ist nirgends definiert. Deshalb gibt es einen gewissen Spielraum bei der Qualitätsbeurteilung.
Bläue und Holzeigenschaften
Bläuepilze ernähren sich von Zellinhaltsstoffen des Splintholzes und greifen die Zellwände nicht an. Im Gegensatz zu Fäulepilzen bewirken sie keinen Holzabbau. Dadurch bleiben die Festigkeitseigenschaften erhalten. Verblautes Holz wird zwar aus optischen Gründen teilweise abgelehnt, für einen Einsatz als Bauholz spricht hinsichtlich seiner technologischen Eigenschaften nichts entgegen.
Preisabschläge für verblautes Holz
Derzeit gibt es keine einheitlichen Richtlinien, ab wann ein Sortiment als „verblaut“ zu qualifizieren ist. Die ÖHU Definition für die Qualitätsklasse C „…beginnende oberflächliche Verfärbung zulässig…“ bietet einen sehr hohen Interpretationsspielraum und wird oft von der aktuellen Rundholzverfügbarkeit beeinflusst.
Verblaute Fichtenholzsortimente, die aufgrund der Schadholzsituation vermehrt anfallen, werden momentan mit einem Preisabschlag von rund 40 Prozent bewertet. Der rein „optische Holzfehler“ Bläue schlägt sich daher enorm bei den Holzerlösen nieder.
Verblaute Fichtenholzsortimente, die aufgrund der Schadholzsituation vermehrt anfallen, werden momentan mit einem Preisabschlag von rund 40 Prozent bewertet. Der rein „optische Holzfehler“ Bläue schlägt sich daher enorm bei den Holzerlösen nieder.
Verblautes Holz zum Bauen am Betrieb verwenden
Verblaute Sortimente kann man als Bauholz hinsichtlich der Festigkeit uneingeschränkt verwenden. Deshalb sollte man bei Bauvorhaben am Betrieb diese Sortimente einsetzen. In diesem Fall muss man das Schadholz nicht zu Niedrigpreisen absetzen und erspart sich den Zukauf von Bauholz.