Verbissschutz-Aktion der Jägerschaft
Zur Verringerung der Verbiss- und Fegeschäden durch Schalenwild werden neben anderen wirksamen Maßnahmen die gefährdeten forstlichen Kulturpflanzen auch verstrichen bzw. gespritzt. Vor allem gegen den Sommerverbiss ist der Schutz der Pflanzen besonders wichtig und die Durchführung der Maßnahmen zwischen Ende Mai und Ende Juni (je nach Höhenlage) notwendig.
Auch heuer wird die Anwendung von streich- bzw. spritzfähigen Schutzmitteln gegen den Sommer- sowie Winterverbiss gefördert. Bedingt durch die im Jahr 2015 erfolgte Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung werden nun auch mehrjährig verwendbare mechanische Schutzmittel wie Verbissschutzkappen und Schutzmanschetten gefördert.

So wird gefördert
Gefördert werden die im Fachhandel angebotenen und schon bewährten Mittel „Wam“ flüssig und „Trico“ flüssig. Diese Mittel sind spritz- und streichfähig und dienen als Schutz gegen Sommer- und Winterverbiss, „Trico“ wirkt auch als Fegeschutz. Beide Schutzmittel werden in Gebinden zu 5 kg angeboten. Angebrauchte Gebinde können bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung auch später weiter verwendet bzw. aufgebraucht werden.
Weiters werden vor allem gegen den Winterverbiss die Verstreichmittel „Wam“ im Kübel mit 2,5 kg und „Trico“ im Beutel mit 5 kg sowie Schutzkappen in Packungseinheiten zu 500 Stück und Schutzmanschetten in Packungseinheiten zu 100, 500 und 1000 Stück sowie Schafwolle angeboten.
Der Selbstkostenbeitrag beträgt
Der Förderbetrag beträgt
Die von der Kärntner Jägerschaft geförderten Wildverbissschutzmittel können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf gegen Sommer- sowie Winterverbiss bis spätestens 19. April 2019 bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksstelle der Kärntner Jägerschaft beantragt und danach vom jeweiligen Bezirksjägermeister bestätigt wurde. Verspätet eingebrachte Anträge können aus organisatorischen Gründen ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Verbiss- und Fegeschutzmittel werden in folgenden Kärntner Lagerhäusern angeboten: Spittal/Drau – Lurnfeld, Gmünd, Radenthein, Obervellach, Winklern, Greifenburg, Villach, Feistritz/Drau, Feldkirchen, Völkermarkt, Eberndorf, Bleiburg, Wolfsberg, St. Paul/Lav., Hermagor, Kötschach-Mauthen, St.Veit/Glan, Friesach, Treibach, Straßburg, Klagenfurt, Ferlach, Grafenstein.
Weiters werden vor allem gegen den Winterverbiss die Verstreichmittel „Wam“ im Kübel mit 2,5 kg und „Trico“ im Beutel mit 5 kg sowie Schutzkappen in Packungseinheiten zu 500 Stück und Schutzmanschetten in Packungseinheiten zu 100, 500 und 1000 Stück sowie Schafwolle angeboten.
Der Selbstkostenbeitrag beträgt
- je 5-kg-Gebinde „Wam“ 15 Euro,
- je 5-kg-Gebinde „Trico“ 18 Euro,
- je kg Verstreichmittel gegen Winterverbiss einen Euro.
Der Förderbetrag beträgt
- je Schutzmanschette 0,04 Euro,
- je Schutzkappe 0,02 Euro.
Die von der Kärntner Jägerschaft geförderten Wildverbissschutzmittel können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf gegen Sommer- sowie Winterverbiss bis spätestens 19. April 2019 bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksstelle der Kärntner Jägerschaft beantragt und danach vom jeweiligen Bezirksjägermeister bestätigt wurde. Verspätet eingebrachte Anträge können aus organisatorischen Gründen ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Verbiss- und Fegeschutzmittel werden in folgenden Kärntner Lagerhäusern angeboten: Spittal/Drau – Lurnfeld, Gmünd, Radenthein, Obervellach, Winklern, Greifenburg, Villach, Feistritz/Drau, Feldkirchen, Völkermarkt, Eberndorf, Bleiburg, Wolfsberg, St. Paul/Lav., Hermagor, Kötschach-Mauthen, St.Veit/Glan, Friesach, Treibach, Straßburg, Klagenfurt, Ferlach, Grafenstein.
Tipps
- Bei der Antragstellung ist unbedingt bekannt zu geben, in welchem Lagerhaus die Abholung gewünscht wird.
- Die Ausgabe von geförderten Verbissschutzmitteln erfolgt ausschließlich an antragsmäßig registrierte Personen.
- Ein Waldbesitzer kann für den Schutz einer Kulturfläche jährlich nur einmal die Förderung der Kärntner Jägerschaft in Anspruch nehmen.
- Auf Grund der beschränkt vorhandenen Fördermittel wird bei der Beanspruchung des Angebotes um entsprechende Maßhaltung und Solidarität ersucht, sodass die verfügbaren Fördermittel möglichst gerecht zum Einsatz kommen.
- Grundsätzlich ist nur die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben in besonders verbissgefährdeten Bereichen in Gemeindejagdgebieten vorgesehen.
- Die Ausgabe von geförderten Wildverbissschutzmitteln erfolgt nach Maßgabe der dafür vorhandenen Mittel der Kärntner Jägerschaft, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
- Die Ausgabe der Sommerverbissschutzmittel wird ab 6. Mai und der Winterverbissschutzmittel ab 2. September erfolgen.
- Auf das Erfordernis eines Sachkundeausweises für den Bezug der oben angeführten spritz- und streichfähigen Schutzmittel, wie in der Ausgabe Nr. 225/2016 des „Kärntner Jäger“ ausführlich hingewiesen, wird ausdrücklich aufmerksam gemacht.