25.02.2019 |
von Wilfried Pesentheiner
Urteil nach Kuhattacke stellt Almwirtschaft in Frage
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Für Verwunderung und Empörung sorgt in weiten Kreisen der Landwirtschaft, aber auch in der restlichen Bevölkerung ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck. Dieses sieht für einen Tiroler Bauern infolge einer tödlichen Kuhattacke in erster Instanz eine Geldstrafe in Höhe von 490.000 Euro vor. LK-Präsident Johann Mößler: „So tragisch der zugrunde liegende Vorfall zweifelsohne ist, so fatal könnte sich eine Bestätigung des Urteils in letzter Instanz auf die Zukunft der Almwirtschaft und des Tourismus auswirken.“ Agrarreferent LR Martin Gruber spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schlag ins Gesicht der Almwirtschaft“. Er stellt klar: „Gerade die Almwirtschaft verlangt den Landwirten vieles ab. Man darf es ihnen durch praxisferne Regelungen nicht noch zusätzlich schwerer machen.“
Almwirtschaft oder Tourismus?
Für Verwunderung und Empörung sorgt in weiten Kreisen der Landwirtschaft, aber auch in der restlichen Bevölkerung ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck. Dieses sieht für einen Tiroler Bauern infolge einer tödlichen Kuhattacke in erster Instanz eine Geldstrafe in Höhe von 490.000 Euro vor. LK-Präsident Johann Mößler: „So tragisch der zugrunde liegende Vorfall zweifelsohne ist, so fatal könnte sich eine Bestätigung des Urteils in letzter Instanz auf die Zukunft der Almwirtschaft und des Tourismus auswirken.“ Agrarreferent LR Martin Gruber spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schlag ins Gesicht der Almwirtschaft“. Er stellt klar: „Gerade die Almwirtschaft verlangt den Landwirten vieles ab. Man darf es ihnen durch praxisferne Regelungen nicht noch zusätzlich schwerer machen.“
Hoffen auf Aufhebung
Der Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, Ing. Josef Obweger, hofft auf die Aufhebung des Urteils in der zweiten Instanz und verweist auf ein Urteil vor drei Jahren, in dem ein Almbauer nach einer Kuhattacke auf eine Wanderin auf der Turrach durch den Obersten Gerichtshof freigesprochen wurde. In der Urteilsbegründung führte das Höchstgericht an, dass die freie Haltung von Rindern auf der Alm üblich sei. Mit dem aufgestellten Warnschild sei ausreichend vor der Gefahr gewarnt worden. Eine Auszäunung von Wanderwegen würde eine unverhältnismäßige Belastung der Landwirtschaft darstellen. „Sollte das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck bestätigt werden, drohen massive Auswirkungen auf den gesamten Kärntner Tourismus!“, betont Obweger und ergänzt: „Kein Almbauer könnte mehr das Risiko eingehen, seine Weideflächen von Wanderern betreten zu lassen.“ Obweger streicht abschließend hervor: „Die Almbauern haben ihre Hausaufgaben gemacht und nahezu flächendeckend die Hinweis- bzw. Warntafeln aufgestellt. Wir erwarten uns jetzt eine politische Lösung vor Beginn des heurigen Almauftriebs.“