15.03.2016 |
von Mag. Roman Prein
Umsatzsteuervoranmeldung 2016 für Wein- und Obstweinlieferungen des Vorjahres
Seit 1. Jänner 2016 gilt für Wein, Obstwein und Met, der im Rahmen eines Landwirtschaftsbetriebes aus eigenen Rohstoffen geliefert wird, ein neuer Umsatzsteuersatz von 13% statt bisher 12%.
Aus diesem Grund gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung 2016 keine Kennzahl mehr für Lieferungen, die dem 12%igen Steuersatz unterliegen.
Für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2015 gilt aber noch der alte Steuersatz von 12%. Für die Versteuerung dieser Weinlieferungen aus dem Vorjahr mit 12% gibt es im neuen Formular (U 30-PDF-2016) keine Zeile mehr. Aus diesem Grund wird vom BMF sinngemäß empfohlen, diese Bemessungsgrundlage (mit richtig 12% Umsatzsteuer) ausnahmsweise in die Kennzahl für Leistungen, mit 13% Steuersatz einzutragen (Kennzahl 006) und die Differenz (in der Höhe von 1%) in der Kennzahl 090 auszugleichen (Minuszeichen nicht vergessen).
Für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2015 gilt aber noch der alte Steuersatz von 12%. Für die Versteuerung dieser Weinlieferungen aus dem Vorjahr mit 12% gibt es im neuen Formular (U 30-PDF-2016) keine Zeile mehr. Aus diesem Grund wird vom BMF sinngemäß empfohlen, diese Bemessungsgrundlage (mit richtig 12% Umsatzsteuer) ausnahmsweise in die Kennzahl für Leistungen, mit 13% Steuersatz einzutragen (Kennzahl 006) und die Differenz (in der Höhe von 1%) in der Kennzahl 090 auszugleichen (Minuszeichen nicht vergessen).