12.01.2017 |
von Dipl.-Ing. Gerhard Koch, EU-Referat
Transportkostenzuschuss Milch 2017: Anträge einreichen
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Auf gemeinsame Initiative von LK-Präsident Ing. Johann Mößler und Agrarlandesrat Dipl.-Ing. Christian Benger hat die Kärntner Landesregierung auch für das Jahr 2017 als kurzfristig wirkende Hilfsmaßnahme einen Transportkostenzuschuss für Milchbauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dadurch sollen Mehraufwendungen, die durch den Milchtransport entstehen, abgefedert werden.
In Summe stehen für die Fördermaßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wobei maximal 2500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
In Summe stehen für die Fördermaßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wobei maximal 2500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
Wichtige Fragen
1. Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerber gelten Rindermilchproduzenten, die im Jahr 2017 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 m betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, so fern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
2. Wie komme ich zum Antragsformular?
All jene Betriebe, denen für das Jahr 2016 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung.
3. Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird jedenfalls darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 16. Jänner und ist bis 10. Februar 2017 möglich. Es gibt keine Nachfrist. Nach dem 10. Februar können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hin- oder Rückweg) in Kilometer, kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle, anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung, so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, erfolgt. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
5. „De-minimis“ und Auszahlung
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 15.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ zählen unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2016, der Besamungszuschuss der Gemeinde, die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder oder die Rückerstattung von Almsanktionen für Almbewirtschafter und Eigenalmbesitzer 2015 durch das Land Kärnten.
Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-minimis“-Beihilfen der Jahre 2015, 2016 und 2017. Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Februar 2017 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.
Als Förderwerber gelten Rindermilchproduzenten, die im Jahr 2017 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 m betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, so fern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
2. Wie komme ich zum Antragsformular?
All jene Betriebe, denen für das Jahr 2016 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung.
3. Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird jedenfalls darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 16. Jänner und ist bis 10. Februar 2017 möglich. Es gibt keine Nachfrist. Nach dem 10. Februar können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometer
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut 1. AZ-Mitteilung 2016
- Almfördereinheiten in Hektar laut 1. AZ-Mitteilung 2016
- Erschwernispunkte laut
- AZ-Mitteilung 2016 „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ der Jahre 2015, 2016 und 2017
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hin- oder Rückweg) in Kilometer, kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle, anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung, so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, erfolgt. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
5. „De-minimis“ und Auszahlung
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 15.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-minimis-Beihilfen“ zählen unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2016, der Besamungszuschuss der Gemeinde, die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder oder die Rückerstattung von Almsanktionen für Almbewirtschafter und Eigenalmbesitzer 2015 durch das Land Kärnten.
Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-minimis“-Beihilfen der Jahre 2015, 2016 und 2017. Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Februar 2017 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.