11.05.2017 |
von Redaktion, LK Kärnten
SVB-Freibetrag einführen
Eine Neufeststellung der Einheitswerte in der derzeitigen Form war ohne Alternative. Der Abschluss der Verhandlungen mit der Sicherstellung der Pauschalierung und der Einheitswerte als Basis für die Berechnung von Steuern und Abgaben ist ein wichtiger Erfolg für die heimische Land- und Forstwirtschaft.
Leider ist es innerhalb der Finanzverwaltung zu großen Kapazitätsproblemen bei der Umsetzung der Hauptfeststellung gekommen, wodurch sich in vielen Fällen eine fast zweijährige Verspätung bei der Zustellung der neu festgestellten Einheitswerte ergibt.
Da mit dem 2. Quartal 2017 immer noch eine Reihe von Betrieben keinen neuen Bescheid erhalten hat, ergibt dies für die SVB unterschiedliche Wirksamkeitszeitpunkte der neuen Bescheide. Dies führt in der Abwicklung in weiterer Folge zu großen Problemen und möglichen Rechtsunsicherheiten bei den auf den Neubescheiden aufbauenden Rückerstattungen.
Leider ist es innerhalb der Finanzverwaltung zu großen Kapazitätsproblemen bei der Umsetzung der Hauptfeststellung gekommen, wodurch sich in vielen Fällen eine fast zweijährige Verspätung bei der Zustellung der neu festgestellten Einheitswerte ergibt.
Da mit dem 2. Quartal 2017 immer noch eine Reihe von Betrieben keinen neuen Bescheid erhalten hat, ergibt dies für die SVB unterschiedliche Wirksamkeitszeitpunkte der neuen Bescheide. Dies führt in der Abwicklung in weiterer Folge zu großen Problemen und möglichen Rechtsunsicherheiten bei den auf den Neubescheiden aufbauenden Rückerstattungen.
- Die Vollversammlung fordert daher Sozialminister Alois Stöger auf, eine Novelle zum BSV-Gesetz einzuleiten, um eine Verschiebung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit der neuen Einheitswerte um mindestens ein Jahr nach hinten zu erreichen.
Im von allen LK-Präsidenten unterzeichneten Vorschlag zur Einheitswertfeststellung vom 8. März 2012 wurde vereinbart, dass überproportionale Steigerungen bei den SV-Beiträgen durch Anpassungen der Beitragsgrundlagentabelle im unteren Bereich abgefedert werden sollen. Zwar wurde im Zuge der Steuerreform für die bäuerlichen Betriebe – analog zur Negativsteuer für unselbständig Erwerbstätige – eine Rückerstattung von SV-Beiträgen vereinbart, jedoch ist deren Höhe als auch die Ausgestaltung des bisher vorgesehenen Entlastungspaketes aus der Sicht der LK Kärnten jedenfalls unzureichend.
Die geplante Maßnahme führt nicht zu einer nachhaltigen Entlastung derer, die durch die Einrechnung eines Drittels der öffentlichen Gelder der Säule 1 überproportional mit Sozialversicherungszahlungen belastet sein werden. - Die Vollversammlung fordert daher Sozialminister Alois Stöger auf, über eine Novellierung des BSV-Gesetzes die Einführung eines SV-Freibetrages in Höhe von 2078 Euro pro Betrieb zu erwirken.
Durch die Einführung eines Freibetrages bei den öffentlichen Geldern können überproportionale Erhöhungen wirksam und unbürokratisch vermieden werden. Dieser Betrag entspricht der durchschnittlichen Einheitswertsteigerung aufgrund der Zurechnung der öffentlichen Zahlungen (im Durchschnitt beziehen Österreichs Bauern Direktzahlungen aus der 1. Säule in Höhe von 6233 Euro, davon werden 33 % auf den Einheitswert angerechnet).