19.01.2017 |
von Dipl.-Ing. Mag. Bernhard Rebernig
SV-Freibetrag wäre wirksame Entlastung
Eine Neufeststellung der Einheitswerte war aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken unumgänglich. Mit der Neuregelung konnte zwar die Pauschalierung gesichert und hohe bürokratische Aufwände von den Betrieben abgewendet werden.
Aufgrund der Forderungen nach höherer Abgabenlast für die Bauern, insbesondere seitens der Arbeiterkammer, kommt es jedoch teils zu großen Erhöhungen der Einheitswerte. Da sich die höheren Einheitswerte in höheren Steuern und Abgaben niederschlagen, fordert LK-Präsident ÖR Ing. Johann Mößler wirksame Abfederungsmaßnahmen für die bäuerlichen Grundbesitzer: „Insbesondere bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) kann es durch die neuen Einheitswerte zu empfindlichen Erhöhungen kommen. Unsere Forderung war stets, dass überproportionale Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen verhindert werden müssen.“
Seitens der Landwirtschaftskammer wurde bereits vor Monaten ein Freibetragsmodell in die Diskussion eingebracht und eine entsprechende Resolution in der Kammervollversammlung verabschiedet. Analog zu anderen Freibeträgen im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (vgl. § 23 BSVG) soll ein Teil der öffentlichen Zahlungen, die im neuen Einheitswert wirksam werden, vor der Berechnung der SV-Zahlungen abgezogen werden.
„Die Vorteile dieser Variante liegen darin, dass die aktiv wirtschaftenden Betriebe entlastet werden. Es profitieren insbesondere jene Betriebe, bei denen die öffentlichen Zahlungen stark auf den neuen Einheitswert wirken, das sind Kleinbetriebe im Berggebiet und Betriebe mit hohem Pachtflächenanteil“, sagte der Kammerpräsident.
Um der Forderung auf Bundesebene Nachdruck zu verleihen, hat die LK Kärnten eine Onlinepetition ins Leben gerufen, die bereits Tausende Kärntner Bäuerinnen und Bauern unterzeichnet haben. Die Petition kann online unter https://petition.ktn.lko.at/, aber auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer unterschrieben werden.
„Ich fordere alle Pflichtversicherten auf, sich zu beteiligen“, appelliert der Präsident der LK an die bäuerlichen Betriebe.
Aufgrund der Forderungen nach höherer Abgabenlast für die Bauern, insbesondere seitens der Arbeiterkammer, kommt es jedoch teils zu großen Erhöhungen der Einheitswerte. Da sich die höheren Einheitswerte in höheren Steuern und Abgaben niederschlagen, fordert LK-Präsident ÖR Ing. Johann Mößler wirksame Abfederungsmaßnahmen für die bäuerlichen Grundbesitzer: „Insbesondere bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) kann es durch die neuen Einheitswerte zu empfindlichen Erhöhungen kommen. Unsere Forderung war stets, dass überproportionale Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen verhindert werden müssen.“
Seitens der Landwirtschaftskammer wurde bereits vor Monaten ein Freibetragsmodell in die Diskussion eingebracht und eine entsprechende Resolution in der Kammervollversammlung verabschiedet. Analog zu anderen Freibeträgen im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (vgl. § 23 BSVG) soll ein Teil der öffentlichen Zahlungen, die im neuen Einheitswert wirksam werden, vor der Berechnung der SV-Zahlungen abgezogen werden.
„Die Vorteile dieser Variante liegen darin, dass die aktiv wirtschaftenden Betriebe entlastet werden. Es profitieren insbesondere jene Betriebe, bei denen die öffentlichen Zahlungen stark auf den neuen Einheitswert wirken, das sind Kleinbetriebe im Berggebiet und Betriebe mit hohem Pachtflächenanteil“, sagte der Kammerpräsident.
Um der Forderung auf Bundesebene Nachdruck zu verleihen, hat die LK Kärnten eine Onlinepetition ins Leben gerufen, die bereits Tausende Kärntner Bäuerinnen und Bauern unterzeichnet haben. Die Petition kann online unter https://petition.ktn.lko.at/, aber auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer unterschrieben werden.
„Ich fordere alle Pflichtversicherten auf, sich zu beteiligen“, appelliert der Präsident der LK an die bäuerlichen Betriebe.