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07.02.2023 | von Dipl. -Ing Mathias Maritschnig - Gültigkeit: Kärnten bis 20.03.2024

Stromkostenzuschuss Stufe 2 - Antrag jetzt stellen!

Die Bundesregierung hat auf Grund der hohen Teuerung einen Stromkostenzuschuss für die bäuerlichen Betriebe in der Höhe von 120 Mio. Euro beschlossen. Dazu Fragen und Antworten zur Stufe 2.

Stromkostenzuschuss.jpg
© stock.adobe.com
Der Zuschuss erfolgt in zwei Stufen. Während die Beantragung der Stufe 1 des Stromkostenzuschusses (pauschale Abgeltung anhand von Hektar und GVE) mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist, startet die Beantragung für die Stufe 2 mit 6. Februar 2023. Die Stufe 2 richtet sich an besonders energieintensive Betriebe. Hierfür ist ein eigener Antrag notwendig.

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Betriebe mit folgenden Betriebszweigen oder Tätigkeitsfeldern der landwirtschaftlichen Urproduktion bzw. des landwirtschaftlichen Nebengewerbes sowie sonstiger nicht gewerblicher Art:
  • Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
  • Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
  • Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Innenräumen mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
  • Aquakultur und Teichwirtschaft mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
  • Weinproduktion
  • Be- und Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
  • Buschenschank oder Almausschank
  • Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen

2. Wie hoch ist der Zuschuss?

In der Stufe 2 werden 10,4 Cent/kWh für den tatsächlichen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch gewährt, wobei 7.500 kWh sowie etwaige im Rahmen der Stufe 1 in Anspruch genommene pauschale kWh-Abgeltungen in Abzug gebracht werden. Auf der Homepage der LK Kärnten steht ein Entlastungsrechner zur Verfügung, mit welchem der Zuschuss berechnet werden kann. Beachten Sie, dass der tatsächliche Auszahlungsbetrag vom mit dem Entlastungsrechner vorab berechneten Betrag aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen abweichen kann.

Berechnungsbeispiel Zuschuss aus Stufe 2:
Nachgewiesener Stromverbrauch der letzten 24 Monate: 25.000 kWh, d. h. durchschnittlicher Jahresverbrauch von 12.500 kWh
Nach Abzug 7.500 kWh = 5.000 kWh
Betrag vorläufig: 520 Euro
Zuschuss aus der Stufe 1: 280 Euro
Betrag nach Abzug Stufe 1: 240 Euro
 
eAMA.jpg
Stromkostenzuschuss Online-Formular © AMA

3. Wie erfolgt die Antragstellung?

Zusätzlich zu einem Mehrfachantrag 2022 muss ein eigener "Antrag auf Stromkostenzuschuss Landwirtschaft für stromintensive Bereiche" im Zeitraum zwischen 6. Februar und 17. April 2023 online über das eAMA-Portal unter dem Reiter "Eingaben" - "Andere Eingaben" eingereicht werden.

4. Ich habe keinen Mehrfachantrag (MFA) 2022 eingereicht, produziere aber in einem energieintensiven Bereich. Kann ich einen MFA nachreichen?

Wenn kein MFA 2022 gestellt wurde, kann dieser für den Stromkostenzuschuss der Stufe 2 bis spätestens 17. April 2023 nachgereicht werden. Für die Beantragung ist eine Betriebsnummer Voraussetzung. Falls eine Stammdatenneuanlage oder ein Bewirtschafterwechsel erforderlich sind, dann sollte dies bis Ende März durchgeführt werden, um den Antrag rechtzeitig stellen zu können. Neben den aktuellen Stammdaten ist auch die aktuelle Bankverbindung für die Antragstellung erforderlich.

5. Auf unseren Betrieb betreiben wir einen Buschenschank und betreiben Urlaub am Bauernhof. Muss ich beide Betriebsformen angeben?

Nein, es kann und muss nur ein Betriebszweig für den Stromkostenzuschuss der Stufe 2 angegeben werden.

6. Muss der Stromverbrauch für den Stromkostenzuschuss der Stufe 2 angegeben werden?

Ja, der Stromverbrauch muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten mittels Stromrechnungen des Netzanbieters angegeben und belegt werden. Das bedeutet, dass bei Jahresabrechnungen zumindest zwei Rechnungen notwendig sind. Dafür ist im Antrag für jede Rechnung eine eigene Zeile zu erfassen und die Stromrechnung hochzuladen.

7. Wir haben unseren Betrieb erst vor einem Jahr gegründet, können wir trotzdem den Stromkostenzuschuss beantragen?

Im Falle von Betriebsneugründungen, die vor weniger als 24 Monaten seit der Antragstellung erfolgten, ist der Stromverbrauch aus der aktuellen Stromrechnung heranzuziehen.

8. Ich habe den Betrieb von meinen Eltern gepachtet, die Stromrechnung läuft noch auf sie. Kann ich trotzdem den Stromkostenzuschuss aus Stufe 2 beantragen?

Weicht die Stromrechnung namentlich vom Betriebsführer ab, kann diese trotzdem berücksichtigt und eingereicht werden sofern diese auf die Betriebsadresse gerichtet ist. Die Plausibilisierung erfolgt auf Basis der Betriebsadresse.

9. Wie alt darf die Stromrechnung maximal sein?

Der Abrechnungszeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Dezember 2019.

10. Welche zusätzlichen Unterlagen müssen für den Nachweis eines besonders energieintensiven Betriebszweigs erbracht werden?

Als Nachweise werden z.B. Einheitswertbescheide, Einkommenssteuerbescheide, Meldungen der bäuerlichen Nebentätigkeiten an die SVS und in Einzelfällen Dokumente über die Anschaffung oder den Betrieb einer elektrisch betriebenen Anlage akzeptiert. Sollten keine behördlichen Nachweise vorhanden sein, können auch Fotos mit Standortdaten (Geotagging) hochgeladen werden.

11. Welche Nachweise können für welchen Betriebszweig herangezogen werden?

Screenshot 2023-02-09 095422.png
Stromkostenzuschuss Nachweis © LK-Kaernten

12. Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Stromkostenzuschuss Stufe 1 erfolgt voraussichtlich Ende April 2023, die Auszahlung der Stufe 2 voraussichtlich im Dezember 2023.

Hinweis:

Die Beantragung des Stromkostenzuschusses der Stufe 2 kann im eAMA-Portal mittels weniger Klicks und dem Upload von Dokumenten bequem über das Internet erledigt werden. Unter www.eama.at gelangen Sie zur Startseite von eAMA. Der Login und die Antragstellung ist mittels "eAMA PIN-Code", "Handy-Signatur“ bzw. "ID-Austria" möglich. Auf der AMA-Homepage steht das Merkblatt "Stromkostenzuschuss Landwirtschaft 2022" mit Informationen zur Antragstellung und einer Ausfüllanleitung zur Verfügung.
Auf Grund der hohen Kundenfrequenz in den LK-Außenstellen ist eine Beantragung des Stromkostenzuschusses der Stufe 2 im Zuge der Abgabe des Mehrfachantrages nicht möglich.
Sollte eine technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung erforderlich sein, dann ist vorab eine Terminvereinbarung mit der LK-Außenstelle erforderlich.
 
Ansprechpartner
Auskünfte zum Stromkostenzuschuss der Stufe 2 gibt es in der LK Kärnten bei folgenden Mitarbeitern:
  • Gartenbaubetriebe: Dipl.-Ing. Gabriele Schrott-Moser 0463/58 50-14 26
  • Weinbaubetriebe: Ing. Siegfried Quendler 0463/58 50-41 10
  • Teich- und Fischwirtschaft: Dipl.-Ing. Gerda Weber 0463/58 50-15 30
  • Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof: Lebenswirtschaftsberaterinnen in den Bezirken
  • Restliche energieintensive Betriebszweige (z.B. Heutrocknung etc.): Außenstellenleiter in den Bezirken

Downloads zum Thema

  • Entlastungsrechner Landwirtschaft XLSX 74,86 kBEntlastungsrechner Landwirtschaft
  • AMA_Merkblatt_Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft-2022 PDF 805,31 kBAMA Merkblatt Stromkostenzuschuss

Links zum Thema

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