Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte beschlossen

Mit dem Stromkostenzuschussgesetz hat die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Haushalte gesetzt. Die Stromkostenbremse erhalten alle natürlichen Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushaltszählpunkt haben. Bäuerliche Familien beziehen jedoch in vielen Fällen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, denen das Lastprofil „Landwirtschaft“ zugewiesen ist. Eine Gesetzesnovelle stellt nun klar, dass alle Haushalte unterstützt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bäuerliche Haushalte mit durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet werden.
„Rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Da der
Haushaltsstrom häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, wären diese Familien derzeit von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung
auszuräumen und die betroffenen bäuerlichen Haushalte wie alle anderen zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden“, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Erfolg der Interessenvertretung
Mit dem Beschluss im Nationalratsplenum wurde eine Forderung der LK-Vollversammlung erfüllt. Im Dezember haben die Kammerräte aller Fraktionen eine entsprechende Resolution an Bundesminister Magnus Brunner verabschiedet. „Mit dem Beschluss wird eine Ungerechtigkeit beseitigt. Danke an alle, die das möglich gemacht haben. Es zeigt einmal mehr: geschlossene Interessenvertretung zahlt sich aus!“, sagte LK-Präsident Siegfried Huber.
Das Stromkostenzuschussgesetz sieht vor, dass pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) gefördert wird. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Mit der Novelle können auch Haushalte mit Lastprofil „Landwirtschaft“ per Antrag um einen Zuschuss ansuchen. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden. Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten. Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung festgelegt. Im Rahmen der Novelle wurden zusätzliche Strompreisunterstützungen für größere Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen beschlossen. Als „sehr positiv“ bewertete dies der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger.
Nähere Infos unter www.landwirtschaft.at.
Das Stromkostenzuschussgesetz sieht vor, dass pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) gefördert wird. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Mit der Novelle können auch Haushalte mit Lastprofil „Landwirtschaft“ per Antrag um einen Zuschuss ansuchen. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden. Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten. Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung festgelegt. Im Rahmen der Novelle wurden zusätzliche Strompreisunterstützungen für größere Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen beschlossen. Als „sehr positiv“ bewertete dies der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger.
Nähere Infos unter www.landwirtschaft.at.