Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte beschlossen

Mit dem Stromkostenzuschussgesetz hat die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Haushalte gesetzt. Die Stromkostenbremse erhalten alle natürlichen Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushaltszählpunkt haben. Bäuerliche Familien beziehen jedoch in vielen Fällen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, denen das Lastprofil „Landwirtschaft“ zugewiesen ist. Eine Gesetzesnovelle stellt nun klar, dass alle Haushalte unterstützt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bäuerliche Haushalte mit durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet werden.
„Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen.
Da der Haushaltsstrom häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, wären diese Familien derzeit von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen und die betroffenen bäuerlichen Haushalte wie alle anderen zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden“, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Da der Haushaltsstrom häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, wären diese Familien derzeit von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen und die betroffenen bäuerlichen Haushalte wie alle anderen zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden“, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Geschlossene Interessensvertretung zahlt sich aus
Mit dem Beschluss im Nationalratsplenum wurde eine Forderung der LK-Vollversammlung erfüllt. Im Dezember haben die Kammerräte aller Fraktionen eine entsprechende Resolution an Bundesminister Magnus Brunner verabschiedet. „Mit dem Beschluss wird eine Ungerechtigkeit beseitigt. Danke an alle, die das möglich gemacht haben. Es zeigt einmal mehr: geschlossene Interessenvertretung zahlt sich aus!“, sagte LK-Präsident Siegfried Huber.
Das Stromkostenzuschussgesetz sieht vor, dass pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) gefördert wird. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Mit der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG), die am 25. Jänner im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrates beschlossen wurde, können auch Haushalte mit Lastprofil „Landwirtschaft“ per Antrag um einen Zuschuss ansuchen.
Im Rahmen der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes wurde darüber hinaus klargestellt, dass auch Haushalte mit gewerblichen Lastprofilen künftig einen Antrag auf Unterstützung durch die Stromkostenbremse stellen können. Zudem wurden zusätzliche Strompreisunterstützungen für größere Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen beschlossen. Als „sehr positiv“ bewertete dies der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger.
Sobald weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Rahmen einer Verordnung festgelegt werden, werden wir Sie informieren.
Im Rahmen der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes wurde darüber hinaus klargestellt, dass auch Haushalte mit gewerblichen Lastprofilen künftig einen Antrag auf Unterstützung durch die Stromkostenbremse stellen können. Zudem wurden zusätzliche Strompreisunterstützungen für größere Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen beschlossen. Als „sehr positiv“ bewertete dies der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger.
Sobald weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Rahmen einer Verordnung festgelegt werden, werden wir Sie informieren.
Die Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte stellt eine Ergänzung zum 120 Millionen Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft dar, der bereits im November präsentiert wurde und auf eine Entlastung für die betrieblichen Stromkosten abzielt. Nähere Infos unter: www.landwirtschaft.at zur Verfügung.