Steuerreform: LK stellt Forderungen
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten beschloss mehrheitlich eine Resolution an die Bundesregierung zur geplanten Steuerreform im Jahr 2020. Nachfolgend ein Auszug.
Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt. Das österreichische Steuerrecht ist hochkomplex, für den Steuerpflichtigen schwer verständlich und für die Finanzverwaltung kaum mehr administrierbar. Zudem sind Steuerpflichtige mit einer sich permanent ändernden Rechtslage konfrontiert, wodurch die Planungs- und Rechts-
sicherheit nicht gegeben ist.
Das Steuerrecht muss daher effizient, einfach und fair ausgestaltet werden, wofür wesentliche strukturelle Änderungen notwendig sind. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 % zu senken. Eine wesentliche Zieldefinition der Bundesregierung ist auch die Vereinfachung des Steuerrechts. Ein einfaches Steuerrecht – verbunden mit Rechtssicherheit im Sinne einer Bestands- und Planungssicherheit – ist ein entscheidender Standortfaktor. Die Notwendigkeit von Reformen ist unbestreitbar, daher bedarf es struktureller Veränderungen, um eine nachhaltige zukunftsorientierte Entwicklung Österreichs zu forcieren.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten die Bundesregierung, insbesondere Bundesminister Hartwig Löger und Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein, auf, bei der Umsetzung des Regierungsprogrammes wie folgt vorzugehen:
Das Steuerrecht muss daher effizient, einfach und fair ausgestaltet werden, wofür wesentliche strukturelle Änderungen notwendig sind. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 % zu senken. Eine wesentliche Zieldefinition der Bundesregierung ist auch die Vereinfachung des Steuerrechts. Ein einfaches Steuerrecht – verbunden mit Rechtssicherheit im Sinne einer Bestands- und Planungssicherheit – ist ein entscheidender Standortfaktor. Die Notwendigkeit von Reformen ist unbestreitbar, daher bedarf es struktureller Veränderungen, um eine nachhaltige zukunftsorientierte Entwicklung Österreichs zu forcieren.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten die Bundesregierung, insbesondere Bundesminister Hartwig Löger und Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein, auf, bei der Umsetzung des Regierungsprogrammes wie folgt vorzugehen:
Steuerrechtlicher Teil
1. Beibehaltung des Einheitswertsystems
2. Anhebung der Pauschalierungsgrenzen – Streichung der Hektar- und Vieheinheitengrenze
3. Abzug der Pachtzinse im tatsächlich bezahlten Ausmaß (Änderung § 15 Absatz 2 LuF-PauschVO).
4. Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 700.000 Euro
5. Entlastung von be- und verarbeitenden (Nebenerwerbs-) Betrieben.
6. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (Tarifglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
7. Genereller Steuerabzug für alle Leitungsrechte und Entschädigungsfälle
8. Entlastung von Agrargemeinschaften
9. Höhere AfA-Sätze im Rahmen der Vermietung (von zum Beispiel Ferienwohnungen und Almhütten; AfA = Absetzung für Abnutzung, Anm.)
10. Verbesserung der Option zur Regelbesteuerung
11. Wiedereinführung des Agrardiesels (= Steuerbegünstigung bei Mineralölsteuer, Anm.)
12. Umsatzsteuerreduktion für bestimmte Futter-/Betriebsmittel
2. Anhebung der Pauschalierungsgrenzen – Streichung der Hektar- und Vieheinheitengrenze
3. Abzug der Pachtzinse im tatsächlich bezahlten Ausmaß (Änderung § 15 Absatz 2 LuF-PauschVO).
4. Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 700.000 Euro
5. Entlastung von be- und verarbeitenden (Nebenerwerbs-) Betrieben.
6. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (Tarifglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
7. Genereller Steuerabzug für alle Leitungsrechte und Entschädigungsfälle
8. Entlastung von Agrargemeinschaften
9. Höhere AfA-Sätze im Rahmen der Vermietung (von zum Beispiel Ferienwohnungen und Almhütten; AfA = Absetzung für Abnutzung, Anm.)
10. Verbesserung der Option zur Regelbesteuerung
11. Wiedereinführung des Agrardiesels (= Steuerbegünstigung bei Mineralölsteuer, Anm.)
12. Umsatzsteuerreduktion für bestimmte Futter-/Betriebsmittel
Sozialrechtlicher Teil
Basis für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Bauern-Sozial-Versicherungsgesetz bildet der Einheitswert des land-(forst-)wirtschaftlichen Vermögens gemäß §§ 29 bis 50 BewG 1955. Aus diesem Einheitswert wird gemäß § 23 Abs 2 BSVG, nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen, der Versicherungswert ermittelt. Aufgrund einer Änderung des Bewertungsgesetzes, wurde 2014 eine neue Hauptfeststellung durchgeführt. Wesentlich dabei ist nunmehr die Berücksichtigung der öffentlichen Gelder in Form eines Zuschlages in Höhe von 33 % der im Vorjahr ausgezahlten Gelder (§ 35 BewG).
Das sozialrechtliche Wirksamwerden der neuen Einheitswerte hat insbesondere bei Klein- und Pachtbetrieben zu einer überproportionalen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge geführt. Um diese Erhöhungen abzuflachen, wurden auf Expertenebene bereits mehrere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung eines Freibetrages oder keine Einrechnung der öffentlichen Gelder bei der SV-Beitragsberechnung, diskutiert. Zur besseren Absicherung der Land- und Forstwirte wurde im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 als Maßnahme, die „Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen aufgrund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben“ festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein auf, die bereits im Regierungsprogramm verankerten Abfederungsmaßnahmen vorzubereiten und rechtlich umzusetzen.
Das sozialrechtliche Wirksamwerden der neuen Einheitswerte hat insbesondere bei Klein- und Pachtbetrieben zu einer überproportionalen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge geführt. Um diese Erhöhungen abzuflachen, wurden auf Expertenebene bereits mehrere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung eines Freibetrages oder keine Einrechnung der öffentlichen Gelder bei der SV-Beitragsberechnung, diskutiert. Zur besseren Absicherung der Land- und Forstwirte wurde im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 als Maßnahme, die „Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen aufgrund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben“ festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein auf, die bereits im Regierungsprogramm verankerten Abfederungsmaßnahmen vorzubereiten und rechtlich umzusetzen.