30.03.2017 |
von Dipl.-Ing. Gerda Maria Weber
Stallpflicht von Geflügel aufgehoben
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Nachdem in den Wintermonaten 2016/17 in Österreich vermehrt Fälle von Geflügelpest, Subtyp H5N8, festgestellt wurden, war aufgrund der epidemiologischen Situation eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel gegeben. Daher waren gezielte Maßnahmen erforderlich – unter anderem eine österreichweite Verpflichtung zur Stallhaltung von Geflügel, die mit 10. Jänner 2017 in Kraft trat.
Seit Anfang März 2017 ist sowohl in Österreich wie auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hob daher die Verpflichtung zur Stallhaltung mit Samstag, dem 25. März, auf.
Seit Anfang März 2017 ist sowohl in Österreich wie auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hob daher die Verpflichtung zur Stallhaltung mit Samstag, dem 25. März, auf.
Übertragungsrisiko bleibt
Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft. Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird.
Dies umfasst jedenfalls,
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein-)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
Dies umfasst jedenfalls,
- dass die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen muss;
- dass die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen darf, und
- dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein-)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.