Stallpflicht für Geflügelhalter ab 50 Tieren
Die Vogelgrippe ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Es handelt sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, folgende Gebiete sind aktuell als Risikogebiete ausgewiesen:
Für Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko (ganz Österreich) gilt:
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (Gemeinden siehe Anhang) gilt folgendes:
Folgenden Symptome können auf eine mögliche Erkrankung der Tiere hinweisen, sie sollten auf jeden Fall ernst genommen und tierärztlich abgeklärt werden:
Bitte beachten sie auch die Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ im Anhang!
Quellen:
KVG
AGES
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (Gemeinden siehe Anhang) gilt folgendes:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Folgenden Symptome können auf eine mögliche Erkrankung der Tiere hinweisen, sie sollten auf jeden Fall ernst genommen und tierärztlich abgeklärt werden:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Bitte beachten sie auch die Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ im Anhang!
Quellen:
KVG
AGES