Schweinegesundheitsverordnung: Handbuch neu aufgelegt
Das neu veröffentlichte Handbuch dient österreichischen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern zur Umsetzung der einzelnen Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb und der amtlichen Kontrolle als Maßstab zur Bewertung der Umsetzungsmaßnahmen dieser Verordnung.
1.Warum gibt es die Schweinegesundheitsverordnung?
In der Schweinehaltung stellen Tierseuchen, wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) und Infektionskrankheiten, wie PRRS, eine grobe wirtschaftliche Bedrohung dar. Österreich ist bisher von der ASP verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen angrenzenden Ländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat daher die Schweinegesundheitsverordnung zum Schutz heimischer Schweinebestände veröffentlicht. Außerdem ist für den Export von österreichischem Schweinefleisch eine dementsprechende einheitliche Regelung Grundvoraussetzung (Link zum Thema: www.ages.at/tier/tiergesundheit/tierseuchenradar
2.Wen betrifft die Schweinegesundheitsverordnung?
Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle schweinehaltenden Betriebe, die Schweine zu Erwerbszwecken halten. Dies gilt auch, wenn Schweine für den Eigenverbrauch gehalten werden! Auch die Haltung von Freiland- und Almschweinen ist darin geregelt.
3.Worum geht es?
Es gelten einheitliche bauliche und betriebliche Anforderungen sowie betriebseigene Kontrollen und Hygieneanforderungen für alle schweinehaltenden Betriebe.
Spezielle Anforderungen sind von Betrieben mit mehr als 30 Mast- oder Aufzuchtplätzen, mit mehr als fünf Sauen- oder Eberplätzen oder von kombinierten Betrieben, die mehr als 30 Mastplätze oder Aufzuchtplätze oder mehr als fünf Sauenplätze/Eberplätze haben, einzuhalten. Darunter fällt beispielsweise die Aufzeichnungspflicht von biologischen Daten oder die ordnungsgemäße Lagerung von Kadavern.
Für die genannten Betriebe gelten auch „Weitere Anforderungen“ mit Übergangsfristen bis 1. Jänner 2020 bzw. für bauliche Maßnahmen, wie die Errichtung eines Isolier- bzw. Quarantänestalles bis 1. Jänner 2025.
4. Wo erhalte ich Informationen?
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten www.ktn.lko.at im Menüpunkt „Tiere“ (Untermenüpunkt „Schweine“) finden Sie die Neuauflage vom „Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich“ zum Downloaden.
Bei der Umsetzung steht Ihnen das Beratungsteam Schweinehaltung der Landwirtschaftskammer Kärnten (Dr. Johann Burgstaller, Lydia Krojnik, BEd., Ing. Andreas Mak) beratend zur Seite.