04.09.2020 |
von DI Martina Gerner
Schweinegesundheits-Verordnung in den Stallalltag einbauen
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Biosicherheit beginnt für viele Schweinehalter schon morgens, wenn sie in den Stall gehen: Beim Stalleingang ziehen sie ihre Schuhe aus, nehmen die Stallkleidung vom Haken an der Wand und ziehen sich um. Dann schlüpfen sie in die Stallstiefel und waschen sich die Hände, bevor die Stallarbeit beginnt.
Das konsequente Umziehen ist auf vielen Betrieben inzwischen Routine geworden. Es ist Teil eines umfassenderen „Biosicherheitskonzepts“. Wie man mit einem solchen Konzept den eigenen Betrieb vor Krankheitserregern schützen kann, ist nicht erst seit dem Inkrafttreten der Schweinegesundheitsverordnung 2017 ein wichtiges Thema für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkeln und Mastschweinen.
Vieles haben Betriebe schon zuvor umgesetzt
Viele Betriebe haben eine ganze Reihe von Maßnahmen, die unter den Begriffen „Biosicherheit“ und „Hygiene“ zusammengefasst werden, schon vor der Verordnung umgesetzt. Im eigenen Interesse haben sie verschiedenste Maßnahmen und Abläufe in den Alltag auf ihren Betrieben eingebaut.
Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen schützen den eigenen Bestand und sind im Interesse aller Betriebe. Tierseuchen, wie zum Beispiel ASP, Aujeszky‘sche Krankheit, aber auch andere Krankheitserreger, wie zum Beispiel PRRSV, und Parasiten können zwischen Betrieben übertragen oder von Wildschweinen in Schweinebetriebe eingetragen werden. Sie können dort große wirtschaftliche Schäden verursachen.
Auch innerhalb eines Betriebs können Erkrankungen zwischen verschiedenen Altersgruppen und Abteilen zirkulieren und somit immer wieder zu Erkrankungen und damit zu Leistungsverlust, Mehraufwand (Behandlung, Arbeitszeit) oder Ausfällen führen. Durch Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen lassen sich diese Risikofaktoren stark reduzieren.
Maßnahmen schützen alle Schweinebestände
Die Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung ist aber nicht nur zum Schutz des eigenen Bestands wichtig. Der Ausbruch einer Tierseuche, wie der Afrikanischen Schweinepest, im Hausschweinebestand hätte enorme Konsequenzen für die gesamte Schweineproduktion. Neben der Keulung des gesamten Bestands bei ASP-positiven Betrieben wären auch andere Betriebe in der Region durch Verbringungsbeschränkungen betroffen.
Was genau ist zu beachten?
Daher gilt es neben dem konsequenten Umkleiden auch andere Maßnahmen strikt umzusetzen, zum Beispiel
Weitere Informationen zu den Details der Schweinegesundheitsverordnung für die einzelnen Betriebstypen finden Sie auf der Homepage der LK NÖ im Bereich „Tiere“, Unterpunkt „Schweine“.
- eine wildschweinesichere Abgrenzung des Stalls und der Futterlager, zum Beispiel der Fahrsilos
- Verladeeinrichtung
- Quarantänestall für zugekaufte Jungsauen
- bei Ausläufen oder Freilandhaltung muss der Kontakt zu Wildschweinen sicher unterbunden werden, entweder durch eine doppelte Umzäunung oder eine dichte Wand
- Freilandhaltungen müssen von der zuständigen BH genehmigt werden
- Falltiere sachgemäß lagern
- Schadnagerbekämpfung
- tierärztliche Bestandsbetreuung
- regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- kontrollierter Zugang von Personen
Weitere Informationen zu den Details der Schweinegesundheitsverordnung für die einzelnen Betriebstypen finden Sie auf der Homepage der LK NÖ im Bereich „Tiere“, Unterpunkt „Schweine“.