Schulterschluss zum Almurteil

Das Tiroler Almurteil hat auch die Almbauern in Kärnten sehr verunsichert. Wie berichtet, wurde ein Almbauer im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitales, wegen einer tödlichen Kuhattacke zu einem Schadenersatz von 490.000 Euro verurteilt. Zwar wird immer wieder betont, es handle sich nur um einen Einzelfall. Viele Almbauern stellen sich aber die Frage, ab wann sie im Unglücksfall mit Wanderern haftbar gemacht werden können.
Vor diesem Hintergrund begrüßte LK-Präsident Johann Mößler die Ergebnisse des Runden Tisches, zu dem Agrarlandesrat Martin Gruber vergangene Woche Vertreter aus Landwirtschaft und Tourismus eingeladen hatte.
Grundkonsens aller Teilnehmer: Gemeinsam müsse alles getan werden, die Almwirtschaft in Kärnten abzusichern; die gute Zusammenarbeit zwischen Almwirtschaft und Tourismus solle erhalten bleiben. Die Teilnehmer einigten sich auf konkrete Maßnahmen. Diese betreffen einerseits die gesetzliche Verankerung der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, der sich auf Almen bewegt – egal ob Tourist oder Einheimischer. Andererseits soll der Versicherungsschutz für Almbauern im Bereich von Wanderwegen ausgeweitet werden. So regelt beispielsweise das Kärntner Gesetz vom 22. März 1923 über die „Wegfreiheit im Berglande“ die Benutzung bestehender Wege, Steige und Stege auf Almen. Ziel ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung. In ihr soll die Eigenverantwortung von Touristen und Erholungsuchenden beim Benutzen von Wegen im alpinen Bereich verankert sein. Geprüft werden sollen zudem mögliche Änderungen im Kärntner Landessicherheitsgesetz, das Pflichten der Tierhalter regelt. Unterstützen sollen all das bewusstseinsbildende Maßnahmen. Gemeinsam wollen Landwirtschaftskammer, Kärnten Werbung und die alpinen Vereine die Wanderer stärker über Verhaltensregeln auf der Alm informieren, etwa in Form von Broschüren.
Grundkonsens aller Teilnehmer: Gemeinsam müsse alles getan werden, die Almwirtschaft in Kärnten abzusichern; die gute Zusammenarbeit zwischen Almwirtschaft und Tourismus solle erhalten bleiben. Die Teilnehmer einigten sich auf konkrete Maßnahmen. Diese betreffen einerseits die gesetzliche Verankerung der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, der sich auf Almen bewegt – egal ob Tourist oder Einheimischer. Andererseits soll der Versicherungsschutz für Almbauern im Bereich von Wanderwegen ausgeweitet werden. So regelt beispielsweise das Kärntner Gesetz vom 22. März 1923 über die „Wegfreiheit im Berglande“ die Benutzung bestehender Wege, Steige und Stege auf Almen. Ziel ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung. In ihr soll die Eigenverantwortung von Touristen und Erholungsuchenden beim Benutzen von Wegen im alpinen Bereich verankert sein. Geprüft werden sollen zudem mögliche Änderungen im Kärntner Landessicherheitsgesetz, das Pflichten der Tierhalter regelt. Unterstützen sollen all das bewusstseinsbildende Maßnahmen. Gemeinsam wollen Landwirtschaftskammer, Kärnten Werbung und die alpinen Vereine die Wanderer stärker über Verhaltensregeln auf der Alm informieren, etwa in Form von Broschüren.
Ausbau der Versicherung
Ebenso am Runden Tisch besprochen wurde die Ausweitung des Versicherungssschutzes für Almbewirtschafter. Dabei kann Kärnten auf eine bessere Grundlage zurückgreifen als andere Bundesländer. Denn das Land finanziert bereits seit einiger Zeit eine Haftpflichtversicherung für Almbewirtschafter.
Dieses Modell schützt bereits rund 1300 Mitglieder des Kärntner Almwirtschaftsvereins. Es soll nun auf alle übrigen 476 Kärntner Almen ausgeweitet werden. Letztlich begrüßten die Teilnehmer den Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) neu zu regeln.
Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht sich für klare gesetzliche Regelungen aus, das gute Miteinander auf den Almen soll weiterhin sichergestellt sein. Der Bundeskanzler hat Justizminister Josef Moser und Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger beauftragt, einen Vorschlag für Änderungen im ABGB zu erarbeiten.
Dieses Modell schützt bereits rund 1300 Mitglieder des Kärntner Almwirtschaftsvereins. Es soll nun auf alle übrigen 476 Kärntner Almen ausgeweitet werden. Letztlich begrüßten die Teilnehmer den Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) neu zu regeln.
Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht sich für klare gesetzliche Regelungen aus, das gute Miteinander auf den Almen soll weiterhin sichergestellt sein. Der Bundeskanzler hat Justizminister Josef Moser und Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger beauftragt, einen Vorschlag für Änderungen im ABGB zu erarbeiten.
Reaktionen - "Bauern brauchen mehr Rechtssicherheit!"
- „Wir können in diesen Fragen nicht auf das letztinstanzliche Urteil warten.“ Dies sagte Agrarlandesrat Martin Gruber im Anschluss an den Runden Tisch zum Tiroler Almurteil. Die Almsaison stehe vor der Tür. „Wir haben die Verantwortung, uns rechtzeitig um die notwendigen Maßnahmen auf Landesebene zu kümmern.“ Landesrat Gruber dankte den Teilnehmern für die konstruktive Mitarbeit: Dadurch sei ein breiter Schulterschluss zustande gekommen. Alle Teilnehmer hätten versichert, mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen in ihrem Einflussbereich umgehend zu beginnen.
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LK-Präsident Johann Mößler begrüßte den breiten Konsens am Runden Tisch, Almbauern mehr Rechtssicherheit zu geben. „In ein paar Wochen beginnen die Vorbereitungen für die Almsaison. Es kann nicht sein, dass Bauern um Haus und Hof fürchten müssen, wenn sie Tiere auf die Alm treiben. Wir brauchen Rechtssicherheit für sie, die Bauern müssen wissen, was Sache ist“, erklärte Mößler in einer Aussendung. Positiv sieht der LK-Präsident auch, dass die Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung nach mehr Eigenverantwortung der Freizeitnutzer auf breite Zustimmung im Kreis der Teilnehmer des Almgipfels gestoßen ist; insbesondere dann, wenn Hunde mitgeführt werden. Denn in nahezu allen bisherigen Vorfällen auf Almen mit Mutterkühen seien Hunde verwickelt gewesen. „Hier muss es gesetzliche Nachschärfungen geben, Empfehlungen allein sind zu wenig“, forderte LK-Präsident Mößler, der landesgesetzliche Regelungen für den richtigen Weg hält. Dort soll das Verhalten von Personen im Almbereich klar geregelt werden und die Eigenverantwortung im Vordergrund stehen.
- Kärnten Werbung-Geschäftsführer Christian Kresse kommentierte die Ergebnisse des Runden Tisches ebenfalls positiv. Es sei „ein wichtiger Austausch an Informationen erfolgt“. Die Kärnten Werbung werde die Urlauber über das korrekte Verhalten beim Zusammentreffen mit Weidetieren stärker informieren, kündigte Kresse an.