17.03.2016 |
von Dipl.-Ing. Elisabeth Ladinig
Sanierungsscheck 2016 – Sanieren fürs Klima
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Anträge zum Erhalt dieser Bundesförderung, welche
zusätzlich zur Sanierungsförderung des Landes in Anspruch genommen werden kann, können bis 31. Dezember 2016 bzw. solange Budget vorhanden ist, eingereicht werden.
Heuer stehen 43,5 Millionen Euro für den Förderschwerpunkt „Sanierungsscheck 2016“ zur Verfügung, was gegenüber dem Vorjahr fast einer Halbierung (80 Mio. Euro) entspricht. Nachdem im letzten Jahr die Mittel bereits Anfang August ausgeschöpft waren, ist eine frühzeitige Einreichung des Projektes empfehlenswert.
Heuer stehen 43,5 Millionen Euro für den Förderschwerpunkt „Sanierungsscheck 2016“ zur Verfügung, was gegenüber dem Vorjahr fast einer Halbierung (80 Mio. Euro) entspricht. Nachdem im letzten Jahr die Mittel bereits Anfang August ausgeschöpft waren, ist eine frühzeitige Einreichung des Projektes empfehlenswert.
Wer wird gefördert?
Fördermittel für den Sanierungsscheck 2016 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Im Rahmen des Sanierungsschecks können:
- (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sowie
- Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaues einen Förderantrag einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Förderfähig sind umfassende Sanierungen nach klima:
aktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 50 % führen. Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage
Neu: Mustersanierung
Die Förderkriterien 2016 bieten einen verstärkten Anreiz für den Einsatz von neuen, innovativen Technologien. Für Mustersanierungen bei Einfamilienhäusern gibt es eine Förderung von bis zu 8000 Euro. Nach der Sanierung muss ein Heizwärmebedarf von maximal 40 kWh pro m2 und Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 % durch erneuerbare Energieträger erfolgen.
Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch, außen liegende Beschattung, Lüftungssysteme inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder Dachbegrünung. Dabei müssen mindestens zwei dieser Maßnahmen umgesetzt werden.
Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch, außen liegende Beschattung, Lüftungssysteme inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder Dachbegrünung. Dabei müssen mindestens zwei dieser Maßnahmen umgesetzt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit maximal 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3000 und 8000 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen darüber hinaus ein Zuschlag von maximal 1000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inklusive Zuschlag) können maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen darüber hinaus ein Zuschlag von maximal 1000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inklusive Zuschlag) können maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Fördervoraussetzungen
Im Rahmen der Aktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (kurz HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klima:aktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden.
Bei der Teilsanierung 50 % muss der HWB um mindestens 50 % reduziert werden. Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfs muss bereits bei Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden.
Nähere Informationen dazu sowie zu allen Bedingungen der förderungsfähigen Maßnahmen finden Sie online unter www.sanierungsscheck16.at
Bei der Teilsanierung 50 % muss der HWB um mindestens 50 % reduziert werden. Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfs muss bereits bei Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden.
Nähere Informationen dazu sowie zu allen Bedingungen der förderungsfähigen Maßnahmen finden Sie online unter www.sanierungsscheck16.at
Maximale Förderhöhen
Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten die folgenden maximalen Förderungshöhen:
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Wie kommt man zur Förderung?
Die Antragstellung erfolgt über die Bausparkassen, die als Einreichstellen fungieren, und die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (kurz KPC) als Abwicklungsstelle. Anträge können bis 31. Dezember 2016 bzw. so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Formulare zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw. stehen auf der Webseite der KPC unter ww.sanierungsscheck16.at zum Download bereit.
Die Anträge können bei den Bankfilialen zur Übermittlung an die Bausparkassenzentrale abgegeben oder direkt, vorzugsweise per E-Mail, an eine der Bausparkassen-Zentralen übermittelt werden. Zu beachten ist, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Liefertermin/Lieferungen gestellt wird.
Das Sanierungsvorhaben muss nach erfolgter Förderzusage bis 31. Dezember 2017 realisiert und bis 31. März 2018 abgerechnet werden.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 werden neben „Sanierungsschecks für Private“ auch thermische Gebäudesanierungen für Betriebe gefördert.
Weitere Informationen sind unter www.sanierungsscheck16.at, der Förderstelle der Kommunalkredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at oder bei der LK Kärnten, Tel. 0463/ 58 50-12 86 oder E-Mail: forstwirtschaft@lk-kaernten.at, erhältlich.
Formulare zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw. stehen auf der Webseite der KPC unter ww.sanierungsscheck16.at zum Download bereit.
Die Anträge können bei den Bankfilialen zur Übermittlung an die Bausparkassenzentrale abgegeben oder direkt, vorzugsweise per E-Mail, an eine der Bausparkassen-Zentralen übermittelt werden. Zu beachten ist, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Liefertermin/Lieferungen gestellt wird.
Das Sanierungsvorhaben muss nach erfolgter Förderzusage bis 31. Dezember 2017 realisiert und bis 31. März 2018 abgerechnet werden.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 werden neben „Sanierungsschecks für Private“ auch thermische Gebäudesanierungen für Betriebe gefördert.
Weitere Informationen sind unter www.sanierungsscheck16.at, der Förderstelle der Kommunalkredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at oder bei der LK Kärnten, Tel. 0463/ 58 50-12 86 oder E-Mail: forstwirtschaft@lk-kaernten.at, erhältlich.