Saatgutmischungen mit Qualität

Die Artenzusammensetzung, die verwendeten Sorten und die Saatgutqualitäten sind für die Qualität der Saatgutmischung verantwortlich. Die ÖAG-Richtlinie schreibt neben den Arten und der Zusammensetzung auch die Sorten vor, wobei die Zusammensetzung prozentgenau festgelegt wird. Die Hintergründe für die Überarbeitung der Qualitätssaatmischungen waren:
Die Voraussetzungen, die Qualitätsmischungen erfüllen müssen, sind im Saatgutgesetz und im dazugehörigen Mischungsrahmen festgelegt. Samenmischungen, die als Qualitätsmischungen in den Handel gebracht werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Erfahrungen und Beobachtungen über die Bestandesentwicklungen und Ertragsleistung der verschiedenen Mischungen in der Praxis
- Versuchsergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse aus Sortenprüfungen
- Ausnutzung des Zuchtfortschritts in der Futterpflanzenzüchtung (z. B. auf Krankheitsresistenz, Winterhärte, Blatt-Stängel-Verhältnis, Rostkrankheiten)
- Spezielle Mischungen für Weidebetriebe (Kurzrasenweide)
- Einheitliche Mischungen für ganz Österreich
Die Voraussetzungen, die Qualitätsmischungen erfüllen müssen, sind im Saatgutgesetz und im dazugehörigen Mischungsrahmen festgelegt. Samenmischungen, die als Qualitätsmischungen in den Handel gebracht werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Zusammensetzung muss der angegebenen Rezeptur entsprechen. Was auf dem Etikett bzw. Sackanhänger steht, muss auch drin sein.
- Geeignete Sorten müssen verwendet werden. Ausnahmen sind möglich.
- Das Saatgut muss ampferfrei sein.
- Die eingemischten Sorten von Klee- oder Gräserarten müssen vom Vegetationsrhythmus (Nutzungszeitpunkt) zusammenstimmen (= bessere Futterqualität bzw. bessere Grundfutterqualität).

Saatgut für Biobetriebe
Gerade für das Dauergrünland ist das Angebot an biologischen Saatgutmischungen sehr überschaubar. Aus diesem Grund gibt es in Österreich eine generelle Ausnahme für Dauergrünland-, Weide- und Wechselwiesenmischungen.
Im Regelfall muss der Einsatz vom konventionell unbehandeltem Saatgut (z. B. Einzelkomponenten) und Feldfuttermischungen zuerst von der anerkannten Biokontrollstelle genehmigt werden. Für Dauerwiesen-, Wechselwiesen- und Weidemischungen gilt in Österreich dieser formale Prozess nicht.
Im Regelfall muss der Einsatz vom konventionell unbehandeltem Saatgut (z. B. Einzelkomponenten) und Feldfuttermischungen zuerst von der anerkannten Biokontrollstelle genehmigt werden. Für Dauerwiesen-, Wechselwiesen- und Weidemischungen gilt in Österreich dieser formale Prozess nicht.