Regierung beschließt Natura 2000-Waldgebiete
1. EU-Vertragsverfahren abgewandt
In ihrer Sitzung am 18. Dezember
hat die Kärntner Landesregierung
die Nominierung der noch offenen
15 Natura 2000-Waldgebiete
beschlossen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren
der
Europäischen Kommission gegenüber
Österreich bzw. Kärnten
im letzten Moment abgewandt.
Dem Beschluss vorausgegangen
waren intensive Verhandlungen
zwischen Grundeigentümern und
LK mit der für Naturschutz
zuständigen Landesrätin Sara
Schaar. Aufbauend auf die in den
vorhergehenden Regierungssitzungen
beschlossenen Verordnungen
und Melde-Managementplänen
der Nicht-Waldgebiete haben
die Vertreter der ARGE Natura
2000 gemeinsam mit der LK
wichtige Ergänzungen und Erweiterungen
speziell für die Waldgebiete
durchsetzen können
2. Bewirtschaftung wie bisher möglich
Die Verordnungen sehen vor,
dass weiterhin sämtliche Maßnahmen,
die im Rahmen der
zeitgemäßen land- und forstwirtschaftlichen
Bewirtschaftung erfolgen,
die Ausübung von Nebennutzungen
sowie die Herstellung
und Erhaltung der dafür
notwendigen Infrastrukturen erlaubt
sind. Naturverjüngungsmaßnahmen,
die Wiederaufforstung
unter Verwendung von autochthonen
oder standorttauglichen
Baumarten sowie Pflege-,
Durchforstungs- und Hiebsmaßnahmen
können wie bisher entsprechend
den forstrechtlichen
Bestimmungen getätigt werden.
3. Vertragsnaturschutz
Auch die Melde-Managementpläne,
welche die Handlungsempfehlungen
je Schutzgut
beinhalten, sehen keinerlei Einschränkung
der Bewirtschaftung
vor. Eine Überarbeitung dieser Pläne bedarf der Zustimmung
der Grundeigentümer. Zukünftige
Maßnahmen für die Bewahrung
oder Verbesserung eines
günstigen Erhaltungszustandes
sind mit den Grundeigentümern
gemeinsam zu entwickeln und
über Vertragsnaturschutzmodelle
umzusetzen. Das bedeutet,
dass zwischen Naturschutz und
Eigentümern vereinbarte Auflagen
abgegolten werden müssen.
4. Gutachten als Grundlage
Das Vorkommen der Buchenwaldschutzgüter
ist nach wie vor
wissenschaftlich umstritten. Die
Verordnung für die Waldgebiete
sieht daher vor, dass erst in den
detaillierten Managementplänen
eine Definition der als Schutzgut
angeführten Buchenwaldlebensraumtypen
erfolgt. Grundlage
dafür ist eine in Auftrag zu gebende
Studie des Landes
Kärnten und der Landwirtschaftskammer.
Erst nach Vorliegen
der Studienergebnisse
wird endgültig feststehen, wo
genau die Schutzgüter in den
Natura 2000-Gebieten verortet
werden.
5. Neue Kategorie „Garantieflächen“
Vor dem Hintergrund der noch
bestehenden wissenschaftlichen
Unsicherheit wurde für die Buchenwaldgebiete
die Kategorie
„Garantieflächen“ in den Verordnungen
eingeführt. Es handelt
sich dabei vor allem um intensiv
genutzte Teilflächen innerhalb
des Natura 2000-Gebietes, die in
ihrer Bedeutung gleichrangig mit
Flächen außerhalb von Natura
2000-Gebieten sind. Sie sind auf
Verlangen der Grundeigentümer
in einer planlichen Darstellung
spätestens binnen eines Jahres
nach Inkrafttreten der Verordnung
oder im Zuge des Erstellens
des Managementplanes von der
Naturschutzabteilung des Landes
Kärnten auszuweisen. Damit ist
die Naturschutzreferentin einer
weiteren Forderung der ARGE
Natura 2000 nachgekommen.
Garantieflächen können bis
längstens ein Jahr nach Inkrafttreten
der Verordnung oder aber im
Zuge der Erstellung von Managementplänen
abgegrenzt werden.
Die Kontaktaufnahme mit dem
Land Kärnten ist unter 050/536-
18 4 28 möglich. Rückfragen: LK
Kärnten unter 0463/58 50-13 47.
15 neue Natur-2000 Waldgebiete in Kärnten
- Ebenthaler Schlucht
- Garnitzenklamm
- In der Laka
- Kirchbachgraben
- Kleinobir
- Kokra
- Koschuta
- Kronhofgraben
- Michaelergraben
- Mittagskogel – Karawanken West
- Ossiacher Tauern
- Sattnitz Ost
- Tiffen
- Trögerner Klamm
- Tscheppaschlucht – Ferlacher Horn