CC-Bestimmungen Weinbau
„CC“ steht für Cross Compliance. Als CC-Bestimmungen bezeichnet man die Gesamtheit aller europäischen und österreichischen gesetzlichen Verpflichtungen in der Landwirtschaft.
„CC“ steht für Cross Compliance. Als CC-Bestimmungen bezeichnet man die Gesamtheit aller europäischen und österreichischen gesetzlichen Verpflichtungen in der Landwirtschaft.
Durch die Teilnahme am ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) ist man an Mindestbewirtschaftungskriterien gebunden.
Die Fördervoraussetzungen müssen auf allen Wein-, Obst-, und Hopfenflächen sowie auf den dazugehörigen Bodengesundungsflächen des Betriebes eingehalten werden.
Die Förderungsvoraussetzungen müssen auf allen Weinflächen, sowie auf dazugehörigen Bodengesundungsflächen des Betriebes eingehalten werden. Beide Pflanzenschutzmittelverzichte können ohne Abschläge kombiniert werden. ...
Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ sind auf der gesamten landwirtschaftlichen Betriebsfläche derselben Kulturart einzuhalten (z. B. Ackerbau konventionell, Weinbau Bio ist möglich). ...
Für den Pflanzenschutzmittelbereich sind die „Richtlinie 2009/128/EG für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ (ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009 S. 71) und die „Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von ...
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sachkunde (fachliche Befähigung) sind in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer bzw. in darauf beruhenden Verordnungen unterschiedlich geregelt.
Jeder Erzeuger von Trauben hat mit Stichtag 30. November jährlich bis zum 15. Dezember eine Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie ein aktualisiertes Stammdatenerhebungsblatt abzugeben.