24.11.2016 |
von Christoph Gruber
Rechnungshof: Jäger schießen zu wenig
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Die Prüfer des Rechnungshofes (RH) verglichen von März bis Mai 2015 in Kärnten, Salzburg und Tirol die Umsetzung der jeweiligen Jagdgesetze. Überprüfter Zeitraum waren die Jahre 2010 bis 2014. Bei Bedarf wurden auch weiter zurückliegende Jahre einbezogen.
Das Endergebnis nach Einbindung der Stellungnahmen der einzelnen Länder liegt seit letzter Woche vor: In allen drei Bundesländern habe sich im überprüften Zeitraum der Zustand der Wälder durch Wildschäden verschlechtert.
In Kärnten hätten die Wildschäden drastisch zugenommen. Die dadurch entstandenen Schäden beziffert der RH mit jährlich 11,5 Millionen Euro. Das unabhängige Organ des Nationalrates kritisiert, dass es den mit der Vollziehung der Jagdgesetze befassten Behörden und Körperschaften nicht gelungen sei, durch „ökologisch orientierte Planung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben“ den Wildtierbestand auf ein waldverträgliches Ausmaß zu reduzieren.
Der von der Kärntner Jägerschaft verordnete Wildökologische Raumplan (WÖRP) habe zudem nicht dem Jagdgesetz entsprochen. In keinem der überprüften Länder seien Wildruhezonen eingerichtet gewesen, obwohl in Kärnten und Salzburg die gesetzlichen Möglichkeiten dazu bestanden.
Eine übergeordnete, auf die Wildlebensräume bezogene Abschussplanung habe im überprüften Zeitraum nur in Salzburg existiert. Darüber hinaus sei die Durchsetzung der Abschussbescheide in allen drei Ländern mangelhaft; die durchschnittliche Erfüllungsquote bei Rotwild lag in Salzburg bei 93,8 %, in Kärnten bei 88,3 % und in Tirol bei 78,1 %.
Weiters kritisierte der Rechnungshof u. a. die Kontrollmechanismen der Abschusspläne, die Fütterungskonzepte und die Aufzeichnungen des Wildtierbestandes.
Das Endergebnis nach Einbindung der Stellungnahmen der einzelnen Länder liegt seit letzter Woche vor: In allen drei Bundesländern habe sich im überprüften Zeitraum der Zustand der Wälder durch Wildschäden verschlechtert.
In Kärnten hätten die Wildschäden drastisch zugenommen. Die dadurch entstandenen Schäden beziffert der RH mit jährlich 11,5 Millionen Euro. Das unabhängige Organ des Nationalrates kritisiert, dass es den mit der Vollziehung der Jagdgesetze befassten Behörden und Körperschaften nicht gelungen sei, durch „ökologisch orientierte Planung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben“ den Wildtierbestand auf ein waldverträgliches Ausmaß zu reduzieren.
Der von der Kärntner Jägerschaft verordnete Wildökologische Raumplan (WÖRP) habe zudem nicht dem Jagdgesetz entsprochen. In keinem der überprüften Länder seien Wildruhezonen eingerichtet gewesen, obwohl in Kärnten und Salzburg die gesetzlichen Möglichkeiten dazu bestanden.
Eine übergeordnete, auf die Wildlebensräume bezogene Abschussplanung habe im überprüften Zeitraum nur in Salzburg existiert. Darüber hinaus sei die Durchsetzung der Abschussbescheide in allen drei Ländern mangelhaft; die durchschnittliche Erfüllungsquote bei Rotwild lag in Salzburg bei 93,8 %, in Kärnten bei 88,3 % und in Tirol bei 78,1 %.
Weiters kritisierte der Rechnungshof u. a. die Kontrollmechanismen der Abschusspläne, die Fütterungskonzepte und die Aufzeichnungen des Wildtierbestandes.
Novelle kommt
„Der Rechnungshofbericht ist eine weitere Grundlage für eine Novelle zum Kärntner Jagdgesetz“, reagiert Kärntens Jagdreferent, Landesrat Gernot Darmann, in einer Aussendung zum RH-
Bericht gelassen.
Die Ergebnisse des Rechnungshof-Prüfverfahrens würden, „soweit diese jagdpraxistauglich sind“, in die bereits in Ausarbeitung befindliche Novelle zum Kärntner Jagdgesetz einfließen.
Die Novelle, bei der „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelte, werde dann im Landtag behandelt.
Landesjägermeister Ferdinand Gorton betont, dass sich die Kärntner Jägerschaft der erhöhten Rotwildbestände „absolut bewusst“ sei. „Dazu haben wir den Rechnungshof wirklich nicht benötigt!“
Gorton fordert die Eigenjagdbesitzer „in ihrem eigenen Interesse“ zur Einhaltung der Abschusspläne auf. „Wir werden das Problem der überbordenden Rotwildbestände aber nicht von heute auf morgen lösen. Das geht auf Jahre.“
Die Ergebnisse des Rechnungshof-Prüfverfahrens würden, „soweit diese jagdpraxistauglich sind“, in die bereits in Ausarbeitung befindliche Novelle zum Kärntner Jagdgesetz einfließen.
Die Novelle, bei der „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelte, werde dann im Landtag behandelt.
Landesjägermeister Ferdinand Gorton betont, dass sich die Kärntner Jägerschaft der erhöhten Rotwildbestände „absolut bewusst“ sei. „Dazu haben wir den Rechnungshof wirklich nicht benötigt!“
Gorton fordert die Eigenjagdbesitzer „in ihrem eigenen Interesse“ zur Einhaltung der Abschusspläne auf. „Wir werden das Problem der überbordenden Rotwildbestände aber nicht von heute auf morgen lösen. Das geht auf Jahre.“