Rauschbrand: Rinder impfen lassen

Die jährliche Impfung von Rindern, die aufgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von ungeimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen von geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem geplanten Weideaustrieb beendet sein. Die Impfung ist vom Landwirt direkt bei einem Tierarzt seiner Wahl anzumelden.
Kommt es zu Verlusten eines geimpften Rindes durch Rauschbrand erfolgt eine Entschädigung über den Tierseuchenfonds. Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass die Schutzimpfung vorgenommen wurde, oder das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde, zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht 2 Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. 8 Wochen (Muttertier geimpft) alt war oder wegen einer Erkrankung nicht geimpft werden konnte. Es ist dabei ohne Belang, ob die Rinder auf der Weide oder im Stall gehalten werden.
Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallplatz auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines Weidegebietes.
Kommt es zu Verlusten eines geimpften Rindes durch Rauschbrand erfolgt eine Entschädigung über den Tierseuchenfonds. Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass die Schutzimpfung vorgenommen wurde, oder das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde, zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht 2 Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. 8 Wochen (Muttertier geimpft) alt war oder wegen einer Erkrankung nicht geimpft werden konnte. Es ist dabei ohne Belang, ob die Rinder auf der Weide oder im Stall gehalten werden.
Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallplatz auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines Weidegebietes.