Raus aus der Schule - weiter gut abgesichert

Nahezu die gesamte österreichische
Bevölkerung ist von
der gesetzlichen Krankenversicherung
umfasst und hat somit
Zugang zu allen notwendigen
Gesundheitsleistungen - denn
eingebunden in den Schutz
der Krankenversicherung sind
nicht nur erwerbstätige Personen
oder Pensionsbezieher,
sondern auch bestimmte,
nicht selbst versicherte Angehörige
des Versicherten.
Mitversicherung Kinder
Kinder sind grundsätzlich
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
beitragsfrei bei ihren
Eltern mitversichert. Dieser
Schutz kann bis zum 27.
Lebensjahr verlängert werden,
wenn und solange das Kind
weiterhin eine Schul- oder Berufsausbildung
macht oder
studiert und seine Arbeitskraft
überwiegend durch diese in
Anspruch genommen wird.
Wird die Familienbeihilfe neben
dem Studium nicht weiter
gewährt, muss der Studienerfolg
der Sozialversicherung der
Selbständigen (SVS) oder dem
sonst zuständigen Krankenversicherungsträger
gesondert
nachgewiesen werden. Unter
bestimmten Voraussetzungen
bleibt der Versicherungsschutz
weiter aufrecht, etwa wenn das
Kind direkt im Anschluss an
die Mitversicherung erwerbslos
ist (für maximal 24 Monate)
oder bei Erwerbsunfähigkeit.
Sollte das Kind im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum oder in den Ferien einen Ferialjob ausüben und mehr bezahlt bekommen, als die Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro monatlich) vorsieht, besteht in dieser Zeit eine eigene Kranken- und auch Pensionsversicherung.
Sollte das Kind im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum oder in den Ferien einen Ferialjob ausüben und mehr bezahlt bekommen, als die Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro monatlich) vorsieht, besteht in dieser Zeit eine eigene Kranken- und auch Pensionsversicherung.
Praktikum zuhause
Bei einem Praktikum am elterlichen
Betrieb im Rahmen
der land(forst)wirtschaftlichen
Ausbildung - einer sogenannten
Heimpraxis - müssen die
Eltern als Betriebsführer ihr
Kind als hauptberuflich beschäftigten
Angehörigen bei
der SVS anmelden. Bei einem
Praktikum im Ausland richtet
sich die Krankenversicherung
nach den Bestimmungen des
jeweiligen Landes. In diesem
Fall sind genaue Informationen
einzuholen und eventuell
auch eine private Krankenversicherung
zu erwägen, um
nicht selbst für hohe Behandlungskosten
aufkommen zu
müssen.
Bitte nicht vergessen: Ist das Praktikum zu Ende und das Kind wieder in der Schule oder an der Uni, müssen die Eltern es wieder als anspruchsberechtigten Angehörigen bei ihrer Krankenversicherung, so auch bei der SVS, melden!
Alle Informationen zur Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen des Versicherten auf svs.at/angehoerige.
Bitte nicht vergessen: Ist das Praktikum zu Ende und das Kind wieder in der Schule oder an der Uni, müssen die Eltern es wieder als anspruchsberechtigten Angehörigen bei ihrer Krankenversicherung, so auch bei der SVS, melden!
Alle Informationen zur Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen des Versicherten auf svs.at/angehoerige.