Rückkauf stärkt Agrargemeinschaft

Die Kärntner Landwirtschaft und viele Agrargemeinschaften unterlagen den letzten Jahrzehnten einem starken Strukturwandel. Die Folgen: Eine Abnahme der Vollerwerbslandwirte, verbunden mit einem starken Trend zur Nebenerwerbslandwirtschaft; zahlreiche Betriebsaufgaben, besonders von kleineren Landwirtschaften.
Bei der Gründung der jeweiligen Agrargemeinschaften waren die beanteiligten Stammsitzliegenschaften im Regelfall Vollerwerbslandwirtschaften und hatten einen entsprechenden Bedarf an der Nutzung der gemeinschaftlichen Almen, Weiden und Wälder.
Nun sind Voll- und Nebenerwerbsbetriebe innerhalb der Agrargemeinschaften meistens eine Minderheit und viele Anteilseigner bewirtschaften keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Dies führt zu unterschiedlichen Interessen innerhalb der Agrargemeinschaft. In der Folge wird es zunehmend schwieriger, Vollversammlungsbeschlüsse zu fassen, die eine ordnungsgemäße Weiterbewirtschaftung der Flächen problemlos gestatten. Oft benötigen oder nutzen Anteilsinhaber ihre Anteile an Stammsitzliegenschaften nicht mehr. Vielfach stehen solche Anteile dann zum Verkauf.
Nun sind Voll- und Nebenerwerbsbetriebe innerhalb der Agrargemeinschaften meistens eine Minderheit und viele Anteilseigner bewirtschaften keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Dies führt zu unterschiedlichen Interessen innerhalb der Agrargemeinschaft. In der Folge wird es zunehmend schwieriger, Vollversammlungsbeschlüsse zu fassen, die eine ordnungsgemäße Weiterbewirtschaftung der Flächen problemlos gestatten. Oft benötigen oder nutzen Anteilsinhaber ihre Anteile an Stammsitzliegenschaften nicht mehr. Vielfach stehen solche Anteile dann zum Verkauf.
Rückkauf als Gegenmaßnahme
Diesen Entwicklungen versucht die Agrarbehörde Kärnten durch eine gezielte Maßnahme Rechnung zu tragen. Um bei einem Verkauf die verbleibende Agrargemeinschaft zu stärken, sollen die frei werdenden Anteile von der Gemeinschaft zurückgekauft werden. Dies stärkt Mitglieder mit einem land- und forstwirtschaftlichen Interesse zur ordentlichen Bewirtschaftung und die einen entsprechenden Bedarf auf ihren Stammsitzliegenschaften nachweisen. Der Rückkauf stellt eine wesentliche agrarstrukturelle Verbesserung für die Agrargemeinschaft und die Stammsitzliegenschaften dar. Und land- und forstwirtschaftliche Interessen werden in den Agrargemeinschaften gebündelt.
Die vertragliche Abwicklung und grundbücherliche Durchführung solcher Rückkäufe kann ab 1. Jänner 2019 als Flurbereinigungsmaßnahme bei der Agrarbehörde beantragt werden. Die Durchführung wie Vertragserrichtung und Grundbuchsgesuch ist für die Agrargemeinschaft kostenfrei. Es ist jedoch ein gültiger Vollversammlungsbeschluss nötig.
Die vertragliche Abwicklung und grundbücherliche Durchführung solcher Rückkäufe kann ab 1. Jänner 2019 als Flurbereinigungsmaßnahme bei der Agrarbehörde beantragt werden. Die Durchführung wie Vertragserrichtung und Grundbuchsgesuch ist für die Agrargemeinschaft kostenfrei. Es ist jedoch ein gültiger Vollversammlungsbeschluss nötig.
INFO:
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Dienststellen der Agrarbehörde Kärnten in Klagenfurt und Villach.
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Dienststellen der Agrarbehörde Kärnten in Klagenfurt und Villach.