Pflanzenschutzgeräte überprüfen lassen

Seit 27. November 2016 dürfen nur noch Pflanzenschutzgeräte verwendet werden, die über eine gültige Prüfplakette verfügen. Diese muss auf dem Pflanzenschutzgerät gut ablesbar angebracht sein. Nutzen Sie die von der LK Kärnten angebotenen Überprüfungstermine.
Prüftermine – Obst- und Weinbau
Für Gebläsesprüher und andere Geräte, die in Raumkulturen eingesetzt werden, werden für Ende März bzw. Anfang April Termine in Kärnten organisiert. Die Anmeldung zu diesen Prüfterminen erfolgt ausnahmslos beim Obst- und Weinbauzentrum Kärnten, Schulstraße 9, 9433 St. Andrä. Tel. 0463/58 50-14 27, Fax-DW 91 4 27, E-Mail: owz@lk-kaernten.at, Website: www.owz-kaernten.at
Prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte
- Feldspritzgeräte, Flächenspritzgeräte für Golfanlagen oder für Rasenflächen in Parks oder Sportanlagen
- Raumdosiergeräte im Obst-, Wein- oder Hopfenbau sowie Gebläsesprüher
- Tunnelsprühgeräte, z. B. im Weinbau
- Fest installierte Pflanzenschutzanlagen in Gewächshäusern oder Beregnungsanlagen, die auch für Pflanzenschutzzwecke verwendet werden
- Geräte mit Sonderausstattungen oder Zusatzeinrichtungen, wenn damit Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, wie z. B. Mulchgeräte und Mähwerke mit Düsenaufsatz zur Herbizidausbringung
- Spritz- und Sprühgestänge an Schienenfahrzeugen, die für Pflanzenschutzzwecke verwendet werden
Sonderregelung Neugeräte
Neugeräte gelten ab Datum Kaufvertrag für fünf Jahre als überprüft, sollen aber auch mit einem gültigen Pickerl ausgestattet sein. Senden Sie eine Kopie des Kaufvertrages an die
Landwirtschaftskammer Kärnten
Referat Pflanzliche Produktion
Museumgasse 5
9020 Klagenfurt.
Sie erhalten dann per Post ein Pickerl, das Sie an Ihrem Neugerät selbst anbringen.
Landwirtschaftskammer Kärnten
Referat Pflanzliche Produktion
Museumgasse 5
9020 Klagenfurt.
Sie erhalten dann per Post ein Pickerl, das Sie an Ihrem Neugerät selbst anbringen.
Ausnahmen von der Prüfpflicht
- Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte, Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte und motorbetriebene Rückenspritz- oder -sprühgeräte)
- Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen
Prüftermine
Die Anmeldung für die Überprüfung muss spätestens drei Tage vor Prüftermin mittels ausgefüllten Anmeldeformulars, welches
beim jeweiligen Ansprechpartner aufliegt, erfolgen.