Pflanzenschutz nur mit Ausweis
Voraussetzung für die Beantragung des Sachkundeausweises ist eine aktuelle landwirtschaftlich berufliche Ausbildung (max. zwei Jahre alt). Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) Kärnten bietet 20-stündige Sachkundekurse im Pflanzenschutz an. Diese sind für jene vorgesehen, die keine vollständige landwirtschaftliche Ausbildung haben.
Alle Personen, die Pflanzenschutzmittel (PSM) beruflich bzw. in der Land- und Forstwirtschaft verwenden, auch nur lagern wollen oder als Berater für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln tätig sind, benötigen einen Sachkundeausweis. Dies betrifft nicht nur Landwirte, sondern auch Personen, die z. B. im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Gemeinden, öffentliche Einrichtungen) etc. PSM beruflich verwenden.
Für die sonstige Verwendung (z. B. im Hausgarten- und Kleingartenbereich) ist für nichtberufliche Verwender kein Ausweis notwendig. Einschränkungen (Verwendungsverbote) in diesen Bereichen sind in Kärnten angedacht.
Alle Personen, die Pflanzenschutzmittel (PSM) beruflich bzw. in der Land- und Forstwirtschaft verwenden, auch nur lagern wollen oder als Berater für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln tätig sind, benötigen einen Sachkundeausweis. Dies betrifft nicht nur Landwirte, sondern auch Personen, die z. B. im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Gemeinden, öffentliche Einrichtungen) etc. PSM beruflich verwenden.
Für die sonstige Verwendung (z. B. im Hausgarten- und Kleingartenbereich) ist für nichtberufliche Verwender kein Ausweis notwendig. Einschränkungen (Verwendungsverbote) in diesen Bereichen sind in Kärnten angedacht.
Sechs Fragen und Antworten
1. Für welche Produkte (PSM) ist der Ausweis notwendig?
Für alle Pflanzenschutzmittel, die im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) eingetragen sind – abrufbar im Internet unter http://psmregister. baes.gv.at – ist ein Ausweis nötig. Auch Produkte für den Biolandbau mit Pflanzenschutzmittelregisternummer, Produkte für Einzelpflanzenbehandlung im Grünland, Wildverbissmittel (Kauf) oder PSM für den Einsatz im nichtlandwirtschaftlichen Bereich fallen darunter.
2. Wer darf Pflanzenschutzmittel kaufen?
Seit 26. 11. 2015 können Pflan zenschutzmittel, die von der Behörde für die berufliche Anwendung zugelassen wurden, nur mehr gegen Vorlage eines Sachkundeausweises verkauft werden. Ohne Sachkundeausweis kann man Pflanzenschutzmittel auch dann kaufen und als Rechnungsempfänger aufscheinen, wenn man deren Lagerung und Ausbringung nachweislich an einen Inhaber eines Sachkundeausweises auslagert bzw. überträgt (Vollmacht).
3. Was kostet die Beantragung und Ausstellung?
49,65 Euro (darin sind Bundesabgaben von dzt. 28,60 Euro enthalten). Beilagen, die nicht in der Landwirtschaftskammer aufliegen, müssen mit 3,90 Euro pro Bogen vergebührt werden.
Der Gesamtbetrag wird mittels Einzugsermächtigung von ihrem Konto abgebucht.
4. Wie lange ist der Ausweis gültig?
Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellungsdatum 6 Jahre. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Karte muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden abgeschlossen werden.
5. An welche Personen kann kein Ausweis ausgestellt werden?
Personen, die seitens der Bezirksverwaltungsbehörde mit einem Verbot oder einer Beschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder einem Entzug des Ausweises belegt wurden. Sicher ist ein Pflanzenschutzmittel erst dann, wenn es entsprechend seiner Anwendungsbestimmungen ausgebracht wird. Dies bedeutet, dass der Verwender letztlich die Hauptverantwortung trägt. Sein Wissen und Können sind ausschlaggebend für einen sicheren und sinnvollen Pflanzenschutz. Der Pflanzenschutzmittelanwender muss daher entsprechend ausgebildet und geschult sein, dies gewährleistet der Sachkundeausweis.
6. Verlängerung des Ausweises?
Seit Einführung des Sachkundeausweises sind nunmehr vier Jahre vergangen, die ersten Sachkundeausweise laufen mit April 2021 aus, eine Wiederantragstellung ist erforderlich. Der Ausweis im Scheckkartenformat kann bei der Landwirtschaftskammer Kärnten und den jeweiligen Außenstellen ab Ende April 2019 beantragt werden. Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Verlängerung: Zum Zeitpunkt der Wiederantragstellung muss bereits eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert worden sein. Diese darf dann nicht älter als 2 Jahre sein.
Für alle Pflanzenschutzmittel, die im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) eingetragen sind – abrufbar im Internet unter http://psmregister. baes.gv.at – ist ein Ausweis nötig. Auch Produkte für den Biolandbau mit Pflanzenschutzmittelregisternummer, Produkte für Einzelpflanzenbehandlung im Grünland, Wildverbissmittel (Kauf) oder PSM für den Einsatz im nichtlandwirtschaftlichen Bereich fallen darunter.
2. Wer darf Pflanzenschutzmittel kaufen?
Seit 26. 11. 2015 können Pflan zenschutzmittel, die von der Behörde für die berufliche Anwendung zugelassen wurden, nur mehr gegen Vorlage eines Sachkundeausweises verkauft werden. Ohne Sachkundeausweis kann man Pflanzenschutzmittel auch dann kaufen und als Rechnungsempfänger aufscheinen, wenn man deren Lagerung und Ausbringung nachweislich an einen Inhaber eines Sachkundeausweises auslagert bzw. überträgt (Vollmacht).
3. Was kostet die Beantragung und Ausstellung?
49,65 Euro (darin sind Bundesabgaben von dzt. 28,60 Euro enthalten). Beilagen, die nicht in der Landwirtschaftskammer aufliegen, müssen mit 3,90 Euro pro Bogen vergebührt werden.
Der Gesamtbetrag wird mittels Einzugsermächtigung von ihrem Konto abgebucht.
4. Wie lange ist der Ausweis gültig?
Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellungsdatum 6 Jahre. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Karte muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden abgeschlossen werden.
5. An welche Personen kann kein Ausweis ausgestellt werden?
Personen, die seitens der Bezirksverwaltungsbehörde mit einem Verbot oder einer Beschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder einem Entzug des Ausweises belegt wurden. Sicher ist ein Pflanzenschutzmittel erst dann, wenn es entsprechend seiner Anwendungsbestimmungen ausgebracht wird. Dies bedeutet, dass der Verwender letztlich die Hauptverantwortung trägt. Sein Wissen und Können sind ausschlaggebend für einen sicheren und sinnvollen Pflanzenschutz. Der Pflanzenschutzmittelanwender muss daher entsprechend ausgebildet und geschult sein, dies gewährleistet der Sachkundeausweis.
6. Verlängerung des Ausweises?
Seit Einführung des Sachkundeausweises sind nunmehr vier Jahre vergangen, die ersten Sachkundeausweise laufen mit April 2021 aus, eine Wiederantragstellung ist erforderlich. Der Ausweis im Scheckkartenformat kann bei der Landwirtschaftskammer Kärnten und den jeweiligen Außenstellen ab Ende April 2019 beantragt werden. Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Verlängerung: Zum Zeitpunkt der Wiederantragstellung muss bereits eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert worden sein. Diese darf dann nicht älter als 2 Jahre sein.
Weiterbildung Pflanzenschutz
Für alle, die am 22. April 2015 den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ausgestellt bekommen haben, endet die Gültigkeit am 21. April 2021. Die Verlängerung des Ausweises kann bereits ab dem 22. April 2019 mittels Antrag bei der Landwirtschaftskammer erfolgen. Alle anerkannten Fortbildungen, die ab dem 22. April 2017 besucht worden sind, dienen als gültiger Nachweis.
Die Weiterbildung kann auf verschiedene Art und Weise absolviert werden – ab Herbst 2019 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Veranstaltungen des LFI Kärnten in Form von 5-Stunden-Kursen
Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet über das LFI auch 5-stündige Weiterbildungsveranstaltungen für die Bereiche Ackerbau, Grünland und Kommunal/Zierpflanzen an (geplant sind auch Gemüse- und Obstbau). Mit dem einmaligen Besuch dieser Veranstaltung sind Sie berechtigt, einen neuen Sachkundeausweis zu beantragen. Diese Veranstaltungen befinden sich derzeit in Planung. Kontakt und Information: LFI Kärnten, www.lfi.at
Fachspezifische Veranstaltungen von anderen Anbietern (Fachseminare)
Zu beachten ist dabei, dass nur von der LK Kärnten genehmigte Veranstaltungen anerkannt werden. Anrechenbarkeit aller Weiterbildungsveranstaltungen österreichweit die durch LKs, LFI, ÖAIP, BMNT, HBLFA Gumpenstein, ÖKL usw. durchgeführt werden und mittels Fortbildungs /Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden können, werdenanerkannt. Beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung für den Sachkundeausweis Pflanzenschutz bitte den Sachkundeausweis mitnehmen.
E-learning
Eine bequeme Art der Weiterbildung wird mittels Elearning angeboten werden. Sie können bequem von zu Hause aus 5 Stunden absolvieren. Sie melden sich dazu beim LFI Kärnten an.
Die Weiterbildung kann auf verschiedene Art und Weise absolviert werden – ab Herbst 2019 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Veranstaltungen des LFI Kärnten in Form von 5-Stunden-Kursen
Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet über das LFI auch 5-stündige Weiterbildungsveranstaltungen für die Bereiche Ackerbau, Grünland und Kommunal/Zierpflanzen an (geplant sind auch Gemüse- und Obstbau). Mit dem einmaligen Besuch dieser Veranstaltung sind Sie berechtigt, einen neuen Sachkundeausweis zu beantragen. Diese Veranstaltungen befinden sich derzeit in Planung. Kontakt und Information: LFI Kärnten, www.lfi.at
Fachspezifische Veranstaltungen von anderen Anbietern (Fachseminare)
Zu beachten ist dabei, dass nur von der LK Kärnten genehmigte Veranstaltungen anerkannt werden. Anrechenbarkeit aller Weiterbildungsveranstaltungen österreichweit die durch LKs, LFI, ÖAIP, BMNT, HBLFA Gumpenstein, ÖKL usw. durchgeführt werden und mittels Fortbildungs /Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden können, werdenanerkannt. Beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung für den Sachkundeausweis Pflanzenschutz bitte den Sachkundeausweis mitnehmen.
E-learning
Eine bequeme Art der Weiterbildung wird mittels Elearning angeboten werden. Sie können bequem von zu Hause aus 5 Stunden absolvieren. Sie melden sich dazu beim LFI Kärnten an.