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11.11.2020 | von Ing. Franz Kamleitner
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Pakt für mehr Tierwohl setzt auf Anreize statt Verbote

Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat vor Kurzem mit dem Dachverband Nachhaltige Tierhaltung Österreich, der LK Österreich sowie Vertretern der Bundesländer einen “Pakt für mehr Tierwohl in der produzierenden Landwirtschaft“ geschlossen.

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Ministerin Elisabeth Köstinger unterzeichnete mit den Organisationen aus der Tierhaltung und der LKÖ den Pakt für mehr Tierwohl in der produzierenden Landwirtschaft. Im Bild mit der Ministerin "Land schafft Leben"-Obmann Hannes Rojer, der Vorsitzende der Landesagrarreferentenkonferenz Landesrat Josef Schwaiger, LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger und NTÖ-Obmann Walter Lederhilg © BMLRT/Paul Gruber
“Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Tierwohl- und Lebensmittel-standards. Von der Tierschutzorganisation ‘World Animal Protection‘ wurde unser Land im Vergleich mit 50 Staaten weltweit auf Platz 1 gereiht. Mit dem ‘Pakt für mehr Tier-wohl in der produzierenden Landwirtschaft‘ bauen wir diese Vorreiterrolle weiter aus“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Der “Pakt für mehr Tierwohl in der produzierenden Landwirtschaft“ soll mehr Unterstützungen sowie höhere Fördersätze für Investitionen in tierwohlgerechte Haltung bringen. “Wir setzen dabei auf Anreize statt auf Verbote“, erläutert LK-Präsident Josef Moosbrugger.

120 Mio. Euro für tierwohlgerechte Ställe

Ab dem Jahr 2021 stehen jährlich 120 Mio. Euro für tierwohlgerechte Investitionen zur Verfügung, das ist das größte Investitionspaket, das es bisher in diesem Bereich gab. Dabei handelt es sich um Anreize für den Neu- und Umbau tiergerechter Ställe und eine Anpassung der Fördersysteme. Dadurch sollen etwa neue Förderstandards bei Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rinderhaltung eingeführt werden. Gleichzeitig wird es ab 2022 keine Förderung mehr für den Neubau von Ställen geben, die nur den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen, also etwa für Ställe, die ausschließlich Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verwenden.

Zusätzlich wird ab 2021 der Fördersatz für Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungen bei Schwein und Pute von 25% auf 35% der Investitionssumme erhöht. Eine bessere Förderung wird es auch für den laufenden Aufwand für mehr Tierwohl geben. So werden Bäuerinnen und Bauern unterstützt, wenn sie Weidehaltung für Rinder, Schafe, Pferde etc. anbieten oder wenn sie für Schweine mehr Platz und eingestreute Liegeflächen vorsehen. Für Betriebe, die unkupierte Schweine halten, wird es einen Zuschlag geben. Mit der Aufnahme der Qualitätsstandards “Vollmilchkalb“ sowie “Kalb rosé“ in das AMA-Gütesiegel und weiteren Fördermaßnahmen soll die regionale Produktion von Kalbfleisch steigen und die heimische Bedarfsdeckung erhöht werden.

Darüber hinaus ist der Auf-bau einer zentralen TGD-Struktur als Ergänzung der Länder-Tiergesundheitsdienste geplant. Damit soll etwa die einheitliche Durchführung von Programmen - beispielsweise zur Reduktion von Medikamenten - gewährleistet werden. Ein weiterer Punkt betrifft die rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Tierhaltungspraxis, dafür werden Mittel von 3,5 Mio. Euro eingesetzt.

Mehr Tierwohl nur mit den Bauern

“Eines ist klar: Mehr Tierwohl kann nur mit den Bäuerinnen und Bauern funktionieren. Die zusätzlichen Aufwendungen müssen den Landwirten dauerhaft vom Markt bezahlt werden“, betont LK-Präsident Moosbrugger. Mehr Tierwohl vertrage sich auf keinen Fall mit Schleuderaktionen im Handel. “Wenn Tierhalter zu höheren Standards verpflichtet werden, dann ist es logisch, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und in ihrem Wirkungsbereich, also in der Beschaffung für Spitäler, Kasernen, Kantinen etc., diese Kriterien als Mindeststandards für den Einkauf vorschreibt. Damit sich die Konsumenten bewusst für heimische Lebensmittel, die nach höchsten Standards erzeugt worden sind, entscheiden können, muss deren Herkunft eindeutig und transparent gekennzeichnet sein“, fordert Moosbrugger.

Österreich muss sich nicht verstecken

Der Verein Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ) mit den Dachverbänden der Rinder (ZAR, Arge Rind), Schweine (VÖS), Schafe, Ziegen (ÖBSZ), Geflügel (ZAG) und Pferde (ZAP) haltenden Betriebe sieht den Pakt zum Ausbau von Tierwohl und Lebensmittelstandards als wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der heimischen Nutztierbranche. Österreich zeichnet sich durch seine kleinstrukturierten Familienbetriebe aus, die tagtäglich qualitativ hochwertige Lebensmittel unter Einhaltung höchster Tierschutz- und Produktionsstandards erzeugen. “Wir brauchen den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen, im Gegenteil, wir stehen zu mehr Tierwohl und sind stolz, hier Spitzenreiter zu sein“, so NTÖ-Obmann Walter Lederhilger.

Der Wert der tierischen Produktion beträgt in Österreich rund 3,6 Mrd. Euro, die tierischen Erzeugnisse stellen mit 48% fast die Hälfte der gesamten landwirtschaftlichen Produktion dar.

Das steht im “Pakt für mehr Tierwohl“

1. 120 Mio. Euro Förderung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme

Es werden Anreize für den Neu- bzw. Umbau von tierwohlgerechteren Ställen gesetzt. Dafür stehen künftig insgesamt rund 120 Mio. Euro an Investitionsförderung pro Jahr zur Verfügung.
  • Neue Förderstandards für Ferkelaufzucht und Schweinemast bzw. Rinderhaltung
– Mehr Platz, größere Buchten
– Getrennte Funktionsbereiche mit nur wenig perforierten Liegeflächen
– Vielseitiges Beschäftigungsmaterial und Kühlmöglichkeiten
– Kein Spaltenboden für die Rindermast ohne weiche Auflage
  • Ab 2021 Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungen bei Schwein und Pute von 25% auf 35% der Investitionskosten
  • Ab 2021 keine Förderung für den Neubau von Anbindeställen (ausgenommen Kleinstbetriebe)
  • Ab 2022 keine Förderung mehr für den Neubau von Ställen, die nur gesetzliche Mindeststandards erfüllen - z. B. Ställe, die ausschließlich Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verwenden

2. Unterstützung bei laufendem Aufwand für mehr Tierwohl

Neben höheren Kosten für den Stallbau fallen bei tiergerechteren Haltungssystemen auch erhöhte laufende Kosten an (z. B. für Einstreu bzw. damit verbundene Arbeitstätigkeiten)
  • “Tierwohl-Weidehaltung“: Bäuerinnen und Bauern werden unterstützt, wenn sie Weidehaltung für Rinder, Schafe, Pferde etc. als tier- und umweltgerechtes Haltungssystem anbieten
  • “Tierwohl-Stallhaltung“ in der Rindermast fördert mehr Platz und eine eingestreute, weiche Liegefläche für männliche Mastrinder
  • “Tierwohl-Stallhaltung“ für Schweine fördert mehr Platz und eingestreute Liegeflächen. Für Betriebe, die unkupierte Schweine halten, wird es einen Zuschlag geben

3. Reduktion von Kälbertransporten - österreichische Kalbfleischstrategie umsetzen

Die Produktion von Kalbfleisch in Österreich ist seit Jahrzehnten rückläufig, gleichzeitig steigen die Importe. Ziel ist, die Bedarfsdeckung aus regionaler Produktion zu erhöhen. Damit werden Kälbertransporte reduziert bzw. vermieden.
  • Aufnahme der Qualitätsstandards “Vollmilchkalb“ und “Kalb rosé“ ins AMA-Gütesiegel, darauf aufbauend Absatzförderung und Vermarktungsstrategien
  • Ausweitung der bestehenden Förderung für die Erzeugung von Qualitätsrindfleisch (Q-plus Rind) auf Kälbermast
  • Das Förderprogramm “Tierwohl Stallhaltung“ wird auf Kälber ausgedehnt (ab 2023)

4. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik hin zu mehr Tierwohl

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 muss der Fokus auf höhere Tierwohlstandards in allen EU-Mitgliedstaaten gelenkt werden, ansonsten entsteht eine gravierende Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt. Europa muss Anreize für die Bäuerinnen und Bauern setzen, um ihnen den Weg in Richtung mehr Tierwohl einfach und praxistauglich zu gestalten. Die notwendige Weiterentwicklung wird in den GAP-Stra-tegieplänen festgeschrieben:
  • Weiterentwicklung der Maßnahmen „Tierwohl-Weidehaltung“, “Tierwohl-Stallhaltung“ und in den Programmen zur biologischen Landwirtschaft
  • Ausweitung des Programms “Tierwohl-Stallhaltung“ auf Kälber

5. Aufbau Österreichischer Tiergesundheitsdienst

Die Tiergesundheit ist unverzichtbare Basis für das Tierwohl. Daher ist der Aufbau einer zentralen Struktur als Ergänzung der Länder-Tiergesundheitsdienste geplant.
  • Programme zur Umsetzung von Tierwohlvorgaben (z. B. Verzicht auf Schwanzkupieren bei Ferkeln)
  • Einheitliche Tiergesundheitsprogramme (z. B. Reduktion von Medikamenten)
  • Unterstützung der Tierhalter bei der Umsetzung veterinärrechtlicher Vorgaben

6. Rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Tierhaltungspraxis

Bei den laufenden Projekten mit Schwerpunkt Tierwohl werden insbesondere jene mit starkem Praxisbezug unterstützt, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten.
  • Aktuelles Projekt: Möglichkeiten des Umbaus von Schweinehaltungen mit gesetzlichem Haltungsstandard hin zu einem gehobenen Standard, wie zukünftig für die Investitionsförderung vorgesehen. Umsetzung und Prüfung in Praxisbetrieben
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