Ohrmarken: Mehr Zeit für Umstieg
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Mit der Änderung der EU-Vorgaben
zur Rinderkennzeichnung
und Rindfleischetikettierung
durch die EU-VO
653/2014 wurde den Mitgliedstaaten
vorgeschrieben, dass in
jedem Mitgliedstaat ab 18. Juli
2019 ein System der elektronischen
Kennzeichnung von
Rindern verpflichtend gegeben
sein muss. Nach breiter
Anwendung in den Betrieben
können damit mittelfristig Vorteile
im Management durch die
leichtere und fehlerfreie Erfassung
von Einzeltieren oder
auch größeren Gruppen und
beim Tierverkehr erzielt werden,
die bei freiwilliger Anwendung
nicht gegeben wären.
Mit der in Österreich seit 1. Oktober 2019 eingeführten Verpflichtung der Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken bei neu geborenen Kälbern bzw. mit der automatischen Zusendung elektronischer Ohrmarken bei Verlustmeldungen zeigten sich in einzelnen Fällen praktische Probleme. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass wenige elektronische Stalleinrichtungssysteme für Tränkeautomaten etc. Fehlermeldungen bringen.
Daher gibt es bereits eine direkte Arbeitsgruppe mit den Herstellerfirmen, um die eingesetzten Ohrmarken gemäß den geltenden ISO-Normen in einen störungsfreien Betrieb einzugliedern.
Mit der in Österreich seit 1. Oktober 2019 eingeführten Verpflichtung der Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken bei neu geborenen Kälbern bzw. mit der automatischen Zusendung elektronischer Ohrmarken bei Verlustmeldungen zeigten sich in einzelnen Fällen praktische Probleme. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass wenige elektronische Stalleinrichtungssysteme für Tränkeautomaten etc. Fehlermeldungen bringen.
Daher gibt es bereits eine direkte Arbeitsgruppe mit den Herstellerfirmen, um die eingesetzten Ohrmarken gemäß den geltenden ISO-Normen in einen störungsfreien Betrieb einzugliedern.
Betriebe erhalten Zeit für Anpassungen
Zur Lösung dieser Anlaufschwierigkeiten
sollen Betriebe
mit solchen Systemen ausreichend
Zeit erhalten, um die
erforderlichen Anpassungen
vornehmen zu können. Diese
Adaptionen reichen - betriebsindividuell
verschieden - von
einer einfachen Initialisierung
der Ohrmarkennummern in
bereits bestehenden Systemen
am Betrieb bis hin zu erforderlichen
Software-Updates oder
anderen mit den Herstellern
von Stalleinrichtungssystemen
zu treffenden Maßnahmen.
Sollten sich daher Probleme
beim Einsatz der neuen
elektronischen Ohrmarken
zeigen oder wurden Betriebe
von den Herstellerfirmen der
Stalleinrichtungssysteme entsprechend
informiert, sollten
diese Betrieb vorerst weiterhin
konventionelle Ohrmarken
verwenden können. Dazu können
folgende Schritte gesetzt
werden:
- Verlustohrmarke (Wahlmöglichkeit elektronisch/konventionell): Bei Anforderung einer Verlustohrmarke kann auch eine konventionelle Ohrmarke gewählt werden.
- Meldung bei der AMA: In begrundeten Einzelfällen und bei Vorhandensein bestimmter technischer Stalleinrichtungssysteme werden auf Basis eines entsprechenden Antrags (Formblatt AMA) an diese Betriebe weiterhin konventionelle Ohrmarken zur Kennzeichnung von Kälbern versendet. Bestehende Altbestände an konventionellen Ohrmarken können noch bis spätestens 30. April 2020 verwendet werden.