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19.11.2020 | von Nikolaus Lienbacher, Kammeramtsdirektor Salzburg
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Normenflut im Agrarrecht nimmt zu

“Agrarrecht wird zunehmend komplexer“, schreibt Prof. Dr. Gottfried Holzer im Vorwort zur vierten Auflage seines mittlerweile nicht mehr wegzudenkenden Buches “Agrarrecht“, welches im Normendschungel des “Grünen Rechts“ Orientierung zu geben versucht.

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© Gerd Altmann auf Pixabay
Um die Summe aller Rechtsvorschriften, welche ein Land- und Forstwirt täglich bei seiner Arbeit zu bedenken hat, zu verstehen und auf nationale wie internationale Entwicklungen rechtzeitig Antworten zu finden, gibt es seit einigen Jahren einen intensiven Austausch zwischen der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR) und der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR). Beide Gesellschaften verfolgen das Ziel, an der Entwicklung des Agrarrechts, insbesondere auch der die Landwirtschaft massiv betreffenden umweltrechtlichen Normen, mitzuwirken. Ein Vergleich beider Rechtsordnungen vermag dazu einen wertvollen Beitrag zu leisten.

Expertenaustausch im zweijährigen Rhythmus

In der am nordwestlichen Ausläufer des Harzes gelegenen Stadt Goslar, dem langjährigen Zentrum der deutschen Agrarrechtstagungen, wurde im Jahr 2013 der Grundstein für eine Aktivierung der Zusammenarbeit der beiden Gesellschaften gelegt. Der Autor dieser Zeilen durfte damals sein Buch “Waleigentum und seine Beschränkungen“ dem deutschen Juristenkreis vorstellen. Ein Jahr später, im Herbst 2014, fand in Salzburg die erste ÖGAUR-DGAR-Tagung zu Themen rund um Eigentum und dessen Beschränkungen statt. Im zweijährigen Rhythmus gab es diesen Expertenaustausch nun schon zum vierten Mal, heuer in Herrsching im benachbarten Bayern. Die Themenpalette umfasste sowohl das Anerbenrecht als auch das Baurecht in Österreich und Deutschland bis hin zu den Besucherrechten in der Natur, zur Wolfproblematik und zum Tiroler Kuhurteil und dessen Folgen.

Ohne auf die Details dieser Vorträge eingehen zu können - diese stehen für Interessierte auf den Webseiten der beiden Gesellschaften zum Download bereit - sei an dieser Stelle auf die unverzichtbaren Aufgaben dieser Organisationen verwiesen. Dazu gehört zunächst der ganzheitliche Blick auf das umfassende Gebiet des Agrar- und Umweltrechts, welcher durch die unterschiedlichen Perspektiven der Mitglieder gewährleistet ist. Bei der DGAR sind dies in erster Linie Rechtsanwälte und Notare, Richter, Verwaltungsbeamte sowie in Verbänden, Unternehmen und Organisationen tätige Juristen. Weiters zählen zum Mitgliederkreis Wissenschaftler, Sachverständige auf dem land- und forstwirtschaftlichen Gebiet und Berater sowie Angehörige steuerberatender Berufe und letztlich auch interessierte Landwirte, die ja in erster Linie mit der Normenflut zurechtkommen müssen.

Enge Zusammenarbeit der Rechtsexperten

Auch in der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR) zählen Agrar- und Umweltrechtsexperten aus dem Bereich der Universitäten, der Bundes- und Landesverwaltung sowie der Landwirtschaftskammern, der Ministerien und der Agrarverwaltungen der Länder, der Agrarmarkt Austria und weiterer wichtiger Organisationen aus dem agrarischen Bereich zu den aktiven Mitgliedern des Vereines.

Der engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis wird mitunter durch die Herausgabe von Fachzeitschriften und weiteren Publikationen Rechnung getragen. Bei den einschlägigen Fachtagungen und Seminaren sind Vertreter der Wissenschaft als Vortragende stets dabei, was den Austausch mit den Praktikern garantiert. Die Sammlung der maßgeblichen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, die Aufbereitung der einschlägigen Judikatur, die Vergabe von Forschungsaufträgen oder von Förderpreisen wie dem “Hans-Karl-Zessner-Spitzenbergpreis“ zählen ebenso zu den Vereinsaufgaben wie die Beratung von Körperschaften und Behörden.

Die ÖGAUR wurde vor mehr als 50 Jahren in Innsbruck gegründet, verlegte dann aber schon bald ihren Sitz nach Wien. Seit Dezember 2001 befindet sich die Geschäftsführung in der Landwirtschafts-kammer Österreich. Im Lichte der zunehmenden Verrechtlichung des agrarischen Bereiches bedarf es verstärkter Aktivitäten der beiden Gesellschaften und eines intensiveren Dialogs. Vor allem geht es auch um die breite Unterstützung der Gesellschaften, um die im Vereinszweck formulierten Ziele bestmöglich zu erreichen. Es ergeht daher die Einladung an die oben genannten Organisationen, Juristen, welche im agrarischen Umfeld tätig sind, den Zugang und die Mitwirkung an der Vereinsarbeit zu ermöglichen. Die Tagung in Bayern hat gezeigt, dass dies der richtige Weg ist. Im September 2022 soll das nächste Treffen mit den deutschen Kollegen wieder in Salzburg stattfinden. Bis dahin werden vor allem die neue Agrarpolitik und deren Kernstück, die neue Ökokonditionalität, zu einem weiteren Anwachsen der agrar- und umweltrechtlichen Normenflut führen.
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Dienstleistungsnebengewerbe: Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe beachten

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Freizeitaktivitäten auf Privatstraßen und Forststraßen (2)

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Rechtsfragen

  • Neue Regelungen beim Kauf von einigen Dünge- und Reinigungsmitteln
  • Dienstleistungsnebengewerbe: Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe beachten
  • Normenflut im Agrarrecht nimmt zu
  • Freizeitaktivitäten auf der Alm
  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht
  • Freizeitaktivitäten auf Wiesen und Feldern
  • Freizeitaktivitäten auf Privatwegen und Forststraßen (1)
  • Freizeitaktivitäten im Wald
  • Freizeitaktivitäten auf Privatstraßen und Forststraßen (2)
  • Haftung für Schäden durch Waldbäume

Pachten und Verpachten

  • Verlängerung der Förderperiode
  • Neuer Pachtvertrag oder nicht?
  • FAQ Pachtvertrag - aus allgemein-rechtlicher Sicht

Erbrecht und Hofübergabe

  • "Übergeben – nimmer leben?"

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