Auf Niederlassungsprämie bei Hofübernahme nicht vergessen
Viele Hofübergaben gehen rund um den Jahreswechsel über die Bühne. Ab Übergabedatum haben Jungbäuerinnen und Jungbauern ein Jahr Zeit, die Niederlassungsprämie für Junglandwirte zu beantragen. Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Die erstmalige Bewirtschaftung muss spätestens im Jahr des 40. Geburtstages aufgenommen werden. Durch die Jahresfrist bei der Antragstellung kann die förderwerbende Person bei der Antragstellung bereits 41 Jahre alt sein.
- Die Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche; Betriebe, die diese Fläche nicht erreichen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen (das betrifft vor allem Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaus sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues).
- Der Arbeitskraftstundenbedarf muss mindestens 1.000 Arbeitskraftstunden (= 0,5 betriebliche Arbeitskräfte) entsprechen, oder der Standardoutput des Betriebes (automatisch ermittelter Wert) beträgt mindestens 8.000 Euro ab dem Zieljahr.
- Eine entsprechende Facharbeiterausbildung oder eine höherwertige land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung müssen vorhanden sein.
- Die Vorlage eines Betriebskonzeptes ist erforderlich.
Die Förderung ist modular aufgebaut und setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Basisprämie: 3.500 Euro
- Bonus für den vollständigen Eigentumsübergang: 2.500 Euro
- Bonus für Meisterausbildung oder einschlägige höhere Ausbildung: 5.000 Euro
- Bonus für gesamtbetriebliche Aufzeichnungen 4.000 Euro
Der Förderantrag kann vom Hofübernehmer selbständig in der digitalen Förderplattform (DFP) im eAMA, innerhalb eines Jahres nach der ersten Niederlassung, gestellt werden. Der Einstieg in die DFP ist ausschließlich mit einer aktiven ID Austria möglich.
Beratung
- Für spezielle Fragen zur Niederlassungsprämie stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 10, Land Kärnten, zur Verfügung.
- Allgemeine Fragen zu diesem Thema werden auch in den LK-Außenstellen beantwortet.
- Bei Fragen zur Betriebskonzepterstellung stehen Ihnen Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 06, und Mag. Stefan Jerlich, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 04, zur Verfügung.