Nicht alles was weiß ist, ist Milch
Milch: Lebensmittel mit Wert und Image
Milch - "die Kraft der Natur" - ist ein sehr wertvolles Lebensmittel. Sie enthält viele Nährstoffe, die für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind. Milch hat eine hohe Qualität und ein sehr gutes Image. Aus Milch wird eine Vielzahl an Erzeugnissen hergestellt. Da ist es auch verständlich, dass gerne alle Flüssigkeiten, die annähernd weiß sind, auch als "Milch" bezeichnet werden wollen. Doch darf das überhaupt sein? Sind Milch und Milchprodukte nicht geschützt?
Bezeichnungsschutz für "Milch"
In der aktuellen EU-Verordnung 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind im Anhang VII die Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen von Erzeugnissen klar geregelt. Demnach ist der Ausdruck "Milch" ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersektion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug vorbehalten.
Pflanzenbasierte Getränke sind keine Milchprodukte
Natürlich kennen wir je nach Tierart, Qualität, Typ, Verwendung, Zusammensetzung oder Verarbeitung von einer ermolkenen Milch auch die Bezeichnung wie: Kuhmilch, Schafmilch, Ziegenmilch, Rohmilch, Vollmilch, Magermilch, Kesselmilch, Konsummilch, Qualitätsmilch u.a.
Alle diese Bezeichnungen beziehen sich jedoch immer auf Milch, die durch Melken gewonnen wurde. Für Flüssigkeiten, die vielleicht auch weiß sind, jedoch im Labor, in der Küche, aus Pflanzen oder Samen und dergleichen zubereitet werden, darf die Bezeichnung "Milch" keinesfalls Verwendung finden. Es gibt lediglich drei Ausnahmen im deutschen Sprachgebrauch, deren Gebrauch gestattet ist, die jedoch nicht mit Milch zu tun haben. Dies sind Liebfrauenmilch (Weinbezeichnung in Deutschland), Fischmilch (Samen männlicher Fische) und Kokosmilch (Flüssigkeit und zerkleinertes Fruchtfleisch einer Kokosnuss). Aber nicht nur die Bezeichnung "Milch", sondern auch folgende Bezeichnungen auf allen Vermarktungsstufen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten: Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteröl, Kaseine, wasserfreies Milchfett, Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, Viili/fil, smetana, fil ryazenka und ruguspiens.
Alle diese Bezeichnungen beziehen sich jedoch immer auf Milch, die durch Melken gewonnen wurde. Für Flüssigkeiten, die vielleicht auch weiß sind, jedoch im Labor, in der Küche, aus Pflanzen oder Samen und dergleichen zubereitet werden, darf die Bezeichnung "Milch" keinesfalls Verwendung finden. Es gibt lediglich drei Ausnahmen im deutschen Sprachgebrauch, deren Gebrauch gestattet ist, die jedoch nicht mit Milch zu tun haben. Dies sind Liebfrauenmilch (Weinbezeichnung in Deutschland), Fischmilch (Samen männlicher Fische) und Kokosmilch (Flüssigkeit und zerkleinertes Fruchtfleisch einer Kokosnuss). Aber nicht nur die Bezeichnung "Milch", sondern auch folgende Bezeichnungen auf allen Vermarktungsstufen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten: Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteröl, Kaseine, wasserfreies Milchfett, Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, Viili/fil, smetana, fil ryazenka und ruguspiens.
Richtige Wortwahl schützt Konsument:innen vor Täuschung
Die rasch wachsende Weltbevölkerung und der wachsende Bedarf an Nahrungsmitteln, verbunden mit dem sehr guten Image und der hohen Qualität von Milch und Milchprodukten "beflügelt" zahlreiche Unternehmen und Firmen auch auf dem "Milchmarkt" aufzutreten.
In Zeitschriften, Werbeschaltungen, Kurzfilmen und sogar Büchern sowie in Kochsendungen und bei Vorträgen werden sehr gerne das Wort "Milch" und andere klar geregelte Bezeichnungen der Milchbranche verwendet. Die ist jedoch nicht korrekt, irreführend und täuscht den Kunden.
Umso wichtiger ist es, dass Milcherzeuger und die gesamte Milchbranche bis hin zum Handel diese Vorschriften kennen, beachten und auch leben.