Neues und Wesentliches bei Bio-Kontrollen

Schritt 1: Einstufung in Haltungsform A, B, C oder D
- Haltungsform A (Laufstall mit ständigem und ganzjährigem freizugänglichem Auslauf)
Während der Wintermonate (November bis März) haben die Tiere ständigen Zugang zu Mindestaußenflächen, wann immer dies witterungsbedingt möglich ist. Während der Weidezeit (April bis Oktober) haben die Tiere zusätzlich zum Zugang zu Mindestaußenflächen auch Zugang zu Weideland, wann immer die Umstände dies gestatten.
- Haltungsform B: (Laufstall ohne Auslauf, oder die Bedingungen des Auslaufs werden nicht erfüllt)
Während der Wintermonate muss den Tieren kein Zugang zu Freigelände gewährt werden. Die Tiere können ausschließlich in der Winterstallung mit Bewegungsfreiheit (Laufstall) gehalten werden. Während der Weidezeit haben die Tiere Zugang zu Weideland, wann immer die Umstände dies gestatten.
- Haltungsform C: (Temporäre Anbindehaltung von Rindern über 6 Monate)
Während der Wintermonate haben die Tiere mindestens zwei Mal pro Kalenderwoche Zugang zu Freigelände. Während der Weidezeit haben die Tiere Zugang zu Weideland, wann immer dies umstandsbedingt möglich ist und mindestens zwei Mal pro Kalenderwoche Zugang zu Freigelände, wann immer das Weiden umstandsbedingt nicht möglich ist. Im Winter müssen die Tiere 2-mal pro Woche Zugang zu Freigelände haben
- Haltungsform D: (Freilandhaltung)
Tiere befinden sich ständig im Freien.
Unabhängig von der Haltungsform ist der Zugang zu Weideland in den Wintermonaten jahreszeitlich bedingt nicht erforderlich, aber zulässig.
Kälber, Lämmer und Kitze können während der Tränkezeit (gesetzlich oder betriebsindividuell) und anschließend während einer vierwöchigen Umstellungsphase, in der die Fütterung von Milch auf Raufutter umgestellt wird, von der Weideverpflichtung ausgenommen werden.
Die Beweidung von Almen und Gemeinschaftsweiden trägt zur Erfüllung der Weidevorgaben bei.
Die Beweidung von Almen und Gemeinschaftsweiden trägt zur Erfüllung der Weidevorgaben bei.
Schritt 2: Kontrolle der Weideaufzeichnungen und von April bis November Kontrolle der Weideflächen
Die Erfüllung der Weideauflagen muss bei der Vor-Ort-Kontrolle mittels tagaktueller Weideaufzeichnungen belegt werden. Bei Haltungsform C ist auch der Zugang zum Freigelände im Winter zu dokumentieren.
Im formfrei zu führenden Weideplan ist anzuführen, welche Tiere über welchen Zeitraum auf welchen Flächen 2022 geweidet werden, er enthält eine kurze und nachvollziehbare Beschreibung der Weide, der Weideplan ist bei der AMA VOK grundsätzlich nicht Gegenstand der Kontrolle, die Aufzeichnungen daraus können jedoch als ergänzende Weideaufzeichnungen berücksichtigt werden. die Aufzeichnungen für die Maßnahme Tierschutz-Weide können ebenfalls berücksichtigt werden - aber Achtung der Zeitraum von 120 Tage ist nicht ausreichend, da eine Weide zwischen 01.04. und 31.10. immer durchzuführen ist, sofern dies die Umstände gestatten.
Unter gewissen, plausibel begründbaren Umständen kann vom täglichen Weidegang temporär abgesehen werden (z.B. die Witterung, schlechter Zustand des Bodens oder Einzeltierbezogene Routinemaßnahmen wie Belegen, Abkalbung, Klauenpflege). Diese Weideunterbrechungen sind schriftlich nach einzelnen Tiergruppen zu dokumentieren.
Sofern das Weidejahr noch nicht beendet ist werden auch die Aufzeichnungen für das Vorjahr bez. des Vorhandenseins der Dokumentation kontrolliert.
Im formfrei zu führenden Weideplan ist anzuführen, welche Tiere über welchen Zeitraum auf welchen Flächen 2022 geweidet werden, er enthält eine kurze und nachvollziehbare Beschreibung der Weide, der Weideplan ist bei der AMA VOK grundsätzlich nicht Gegenstand der Kontrolle, die Aufzeichnungen daraus können jedoch als ergänzende Weideaufzeichnungen berücksichtigt werden. die Aufzeichnungen für die Maßnahme Tierschutz-Weide können ebenfalls berücksichtigt werden - aber Achtung der Zeitraum von 120 Tage ist nicht ausreichend, da eine Weide zwischen 01.04. und 31.10. immer durchzuführen ist, sofern dies die Umstände gestatten.
Unter gewissen, plausibel begründbaren Umständen kann vom täglichen Weidegang temporär abgesehen werden (z.B. die Witterung, schlechter Zustand des Bodens oder Einzeltierbezogene Routinemaßnahmen wie Belegen, Abkalbung, Klauenpflege). Diese Weideunterbrechungen sind schriftlich nach einzelnen Tiergruppen zu dokumentieren.
Sofern das Weidejahr noch nicht beendet ist werden auch die Aufzeichnungen für das Vorjahr bez. des Vorhandenseins der Dokumentation kontrolliert.