30.06.2018 |
von Roswitha Plösch
Neue "Gutes vom Bauernhof"-Betriebe
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Das österreichweite Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ für bäuerliche Direktvermarktung wird von der Landwirtschaftskammer Österreich vergeben. Bei „Gutes vom Bauernhof“ wird der einzelne Betrieb nach vorgegebenen Kriterien bewertetet und anschließend wird durch eine zertifizierte Kontrollfirma die Kriterienerfüllung sichergestellt.
Die Kriterien gliedern sich in sechs Bereiche:
Die Mitgliedsbetriebe präsentieren sich auf der Homepage www.gutesvombauernhof.at und sind auf der App „Schmankerl-Navi“ zu finden. In Kärnten gibt es nun 265 Betriebe, die nach den Richtlinien des Qualitätsprogramms „Gutes von Bauernhof“ produzieren.
Die 10 neuen Betriebe sind:
Die Kriterien gliedern sich in sechs Bereiche:
- Herkunft der Rohstoffe
- Qualifizierung der Personen, die in der Direktvermarktung tätig sind
- Marketing und Erscheinungsbild des Betriebes
- Qualität der Herstellung
- Be- und Verarbeitung sowie
- Produktqualität
Die Mitgliedsbetriebe präsentieren sich auf der Homepage www.gutesvombauernhof.at und sind auf der App „Schmankerl-Navi“ zu finden. In Kärnten gibt es nun 265 Betriebe, die nach den Richtlinien des Qualitätsprogramms „Gutes von Bauernhof“ produzieren.
Die 10 neuen Betriebe sind:
- Mathias Leitgeb, vlg. Hiasl, Gurk
- Dipl.-Ing. Adrian Reichhold, vlg. Thalhof, Launsdorf
- Josef Warmuth, vlg. Bischof, Kötschach-Mauthen
- Klaus Kanzian, Straniger Alm, Grafendorf
- Martin Tillian, vlg. Schneider, Würmlach
- Martin Holzer, vlg. Burgstaller, St. Paul
- Enesa Ruhdorfer, vlg. Mörtl, Straßburg
- Manuela Berger, Jenig
- Erich Krammer, Friesach
- Hermann und Stefanie Ofner, vlg. Fest, Afritz am See
Vier Schritte zu „Gutes vom Bauernhof“
- 1. Anmeldung beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten unter 0463/58 50-13 92 oder direktvermarkter@lk-kaernten.at
- 2. Betriebsberatung und Bewertung von Seiten der Landwirtschaftskammer. Beim Hofcheck werden gemeinsam mit dem Betriebsinhaber die Produktionsrichtlinien besprochen und die Produktions- und Verkaufsräumlichkeiten besichtigt.
- 3. Erstkontrolle von der externen Kontrollstelle, welche den Betrieb als Qualitätsbetrieb zertifiziert.
- 4. Vergabe der Marke: Werden die Mindestpunkte der Bewertungskriterien erreicht und sind die Produktionsabläufe in Ordnung, kann die Marke „Gutes vom Bauernhof“ verliehen werden.