Neue GLÖZ-Auflage gegen Erosion
GLÖZ steht für „guter
landwirtschaftlicher und
ökologischer Zustand“.
Beim Anbau von Kulturen, die
den Boden lange offen lassen, ist
unbedingt auf die neue GLÖZ 5-
Bestimmung im Cross Compliance
(CC) zu achten.
Bestimmungen einhalten
In dieser Bestimmung geht es
um den Bodenschutz. Bisher war
die Regelung, dass auf gefrorenen,
wassergesättigten, überschwemmten
und schneebedeckten Böden
eine Bodenbearbeitung nicht zulässig
ist. Ab 2019 gilt noch
zusätzlich, dass bei einem Anbau
von Mais, Rüben, Kartoffeln,
Sojabohnen, Sonnenblumen,
Ölkürbissen oder Feldgemüse
auf Flächen größer als 0,5 ha und
über 18 % Hangneigung eine
Maßnahme gesetzt werden muss,
um Erosion zu mindern.
Eine dieser vier angeführten Maßnahmen muss gesetzt werden:
Eine dieser vier angeführten Maßnahmen muss gesetzt werden:
- Erosionsmindernde Anbautechnik wie beispielsweise Mulch-, Schlitz- oder Direktsaat.
- Bestockter Streifen mit mindestens 5 m Breite am unteren Rand des Schlages. Geeignete Kulturen für diese Streifen sind Gräser, Klee, Luzerne, Wechselwiesen-, Brache-, Begrünungsmischungen.
- Unterteilung der Ackerfläche durch Querstreifensaat mit bodendeckendem Bewuchs, Quergräben mit bodendeckendem Bewuchs.
- Anbau der Kultur quer zum Hang.