Neue Abschussplanung fördert den Dialog
Mit 1100 Teilnehmern sehr gut besucht waren die insgesamt 12 Informationsveranstaltungen für Jagdverwaltungsbeiräte, die im Rahmen des LK-Bildungsschwerpunktes „Grundeigentum und Jagd – Rechte, Pflichten und Chancen“ Ende Februar stattgefunden haben. Die Fachbeiträge befassten sich vor allem mit den Mitwirkungsmöglichkeiten und dem Ablauf der Abschussplanung, der Wald-Wild-Situation sowie den Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Wildschäden. Im Sinne des Forst- und Jagddialoges haben die jeweiligen Vertreter der Bezirksforstinspektionen und der Kärntner Jägerschaft auf die Rahmenbedingungen, Problemstellungen, aber auch Lösungsansätze Bezug genommen und versucht, bestmögliche Grundlagen für eine Diskussion auf Augenhöhe zwischen Grundeigentümervertretern und Jägern zu vermitteln. Wesentlicher Anlass für die Durchführung dieser Veranstaltungen war die mit der Jagdgesetzänderung 2018 eingeführte verpflichtende Sitzung der Jagdverwaltungsbeiräte anlässlich der aktuell laufenden Abschussplanung für die Planperiode 2019/2020.
1. Abschussplan bis 15. März
2. Verpflichtende Sitzung
Der Bürgermeister – dieser ist in der Regel der Vorsitzende und hat kein Stimmrecht – hat in der Folge eine Sitzung des JVB einzuberufen, wobei der Jagdausübungsberechtigte beizuziehen ist. Der JVB hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme an den Bezirksjägermeister bis spätestens 1. April dieses Jahres zu übermitteln. Die Landwirtschaftskammer Kärnten empfiehlt, von dieser Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch zu machen.
Die beim Bezirksjägermeister einlangenden Stellungnahmen müssen nämlich dem Bezirksjagdbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Die Stellungnahmen tragen auf diese Weise dazu bei, dass die Mitglieder des Bezirksjagdbeirates ein möglichst umfassendes Bild von der jeweiligen Wald-Wild-Situation vor Ort erhalten.
3. Grundsätze der Abschussplanung
Die Beratungen und Stellungnahmen des JVB sollten sich vor allem damit befassen, ob – den Grundsätzen eines geordneten Jagdbetriebes entsprechend – der Wildbestand der Tragfähigkeit des Lebensraums angepasst ist, die Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft somit ausreichend erfüllt und insbesondere waldgefährdende Wildschäden vermieden werden.
Hier spielt die Frage, ob sich Mischbaumarten ausreichend und auch ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können oder waldgefährdende Wildschäden vorliegen, eine zentrale Rolle. Auch mit der Abschusserfüllung insgesamt und innerhalb der Wildklassen sollte sich der JVB näher befassen und die Situation gemeinsam mit dem Jagdausübungsberechtigten ausgiebig erörtern. Für die Abschussplanung ist die Abschussrichtlinie eine wesentliche Grundlage. Sie gibt insbesondere vor, in welchem Verhältnis die Planung und der Abschuss von männlichen und weiblichen Stücken sowie von Jungtieren (Kitze bzw. Kälber) innerhalb einer Wildart sein soll (siehe Grafik). Abweichungen davon sind grundsätzlich möglich und sollten auch entsprechend begründet werden können.
4. Ursachen für Wildschäden ansprechen
Liegen Wildschäden vor, dann sollte auch offen über deren mögliche Ursachen diskutiert werden. Überhöhte Wildbestände können vielfach eine wesentliche Ursache sein. Aber auch massive Beunruhigungen (Stichwort Tourismus/Freizeitgesellschaft) und/oder einfach auch Unachtsamkeiten (Kirrung durch bedachtlos entsorgten Obsttrester, frei zugängige Silolager oder -ballen am Waldrand) kommen als Gründe für Schäden an den Waldkulturen infrage. Der JVB kann/soll sich aber auch mit künftigen Herausforderungen befassen, die sich z. B. lokal als Folge von Sturmschäden und Borkenkäferkalamitäten abzeichnen.
Großflächige Wiederaufforstungen nach Sturmschäden erfordern im Wirtschaftswald, aber vor allem auch im Schutzwald das Zusammenwirken von Waldbesitzern und Jägern, damit die Wiederbewaldung mit den notwendigen Zielbaumarten und das Wiedererlangen der Schutzwirkung des Waldes ehestmöglich gelingt. Gerade in solchen Gebieten muss die Abschussplanung in einer Art und Weise erfolgen, die auch den Jägern ein hohes Maß an Freiraum bietet, um den Wildbestand niedrig halten zu können.
5. Wald und Wild vielfach nicht im Einklang
Die Vertreter der Bezirksforstinspektionen haben mit Zahlen und Bildern sehr anschaulich die Wildschadenssituation in den einzelnen Bezirken beleuchtet. So wurde vor allem darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahrzehnten die Schälschäden stetig gestiegen sind und hier insbesondere die Rotwildbestände als zu hoch erachtet werden. Die jährlichen Schälschäden werden auf mehr als 4 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Dies sei mehr als das jährliche Förderbudget für forstliche Maßnahmen in Kärnten.
6. (Selektiver) Wildverbiss zu wenig beachtet
Neben den offensichtlicheren Schälschäden werde aber nach Ansicht des Forstdienstes auch der Wildverbiss zu wenig beachtet und entsprechend unterschätzt. Die Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings hätten gezeigt, dass sich der erhebliche und starke Wildeinfluss in Kärnten nicht gebessert habe und nach wie vor auf mehr als 50 % der Probeflächen gegeben sei, wodurch die Verjüngung von Mischwäldern auch dementsprechend stark beeinträchtigt bis unmöglich sei. Angesichts der Klimaänderung sei insbesondere der selektive Verbiss gerade in den tieferen Lagen nicht tragbar, weil er die Entwicklung klimafitter Wälder verhindere.
Die aktuelle Situation entspreche in vielen Gebieten Kärntens im Hinblick auf den Wildbestand und den Wildeinfluss nicht den jagdgesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend groß sei daher auch der Handlungsbedarf. Seitens der Bezirksforstinspektionen wurde deshalb vor allem auf die Notwendigkeit zur Reduktion des Wildbestandes hingewiesen. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, um die Verjüngung stabiler Mischwälder sicherzustellen. Maßnahmen wie Zäunungen oder das Wickeln von Bäumen bei Schälschäden seien nur eine Not- und keine Dauerlösung. Als wichtigste jagdliche Maßnahmen wurden z. B. die frühzeitige Abschusserfüllung, Schwerpunktbejagungen in Schadgebieten sowie Intervall- und Stöberjagden genannt.
7. Es gibt kein Patentrezept
Über die Grundsätze und Rahmenbedingungen der Abschussplanung berichteten von der Kärntner Jägerschaft Geschäftsführerin Mag. Freydis Burgstaller-Gradenegger und Mag. Gerald Muralt.
Mit Blick auf die österreichweite Diskussion um Fragen der Abschussplanung legte Burgstaller-Gradenegger dar, dass es angesichts unterschiedlicher Interessenlagen und Lebensraumeinflüsse keine Patentrezepte gebe und „die eine beste Abschussplanung“ nicht existiert, weil Abschusspläne in erster Linie anhand regionaler Gegebenheiten erstellt werden müssten. In diesem Zusammenhang erörterte sie auch, dass es im Sinne einer echten wildökologischen Raumplanung und nachhaltiger Problemlösungen zu kurz greife, nur auf zwei Parameter, nämlich die Abschusszahlen und Wildschäden abzustellen. Dichte und Verteilung des Wildes – vor allem vor dem Hintergrund der Naturnutzungsintensität – spielten ebenso eine Rolle wie unterschiedliche Schadenstoleranz und vor allem der Lebensraum selbst, der je nach Blickwinkel als mehr oder weniger Geeignetheit für das Wild betrachtet werde.
8. Enges Zeitregime für Abschussplanung
Auch das enge Zeitfenster für die Abschussplanung stelle die Jagdausübungsberechtigten, Jagdfunktionäre und Gremien (Hegeringleiter, Bezirksjägermeister, Jagdverwaltungsbeiräte sowie Bezirks- und Landesjagdbeirat) vor eine große Herausforderung. Um den Forderungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen, wurde gemeinsam mit Landesregierung, Landesforstdirektion und Landwirtschaftskammer ein Modell zur Berechnung des Wildbestandes (Kohortenmethode) auf Wildregionsebene entwickelt. Aufgrund des so ermittelten Wildbestandes wurde der Zuwachs beim Rotwild für Kärnten für die nächste Planperiode 2019/2020 auf insgesamt rund 24.000 Stück berechnet, erörterte Muralt.
Die Entnahme von 24.000 Stück stelle somit für die nächste Abschussplanperiode 2019/2020 auch den geplanten Mindestabschuss dar.
9. Abschussplan soll Freiräume ermöglichen
Neben dem „Mindestabschuss“ sollen zwei weitere Instrumente der Abschussplanung dazu beitragen, dass die Jäger vor Ort das Ziel der Wildstandsreduktion auch umsetzen können. Die Abschussplanung kann sowohl auf Ebene von individuellen Abschüssen für das jeweilige Jagdrevier als auch im Rahmen von sogenannten „gemeinsamen“ Abschüssen erfolgen. Bei letzteren teilen sich mehrere Jagdgebiete diesen „gemeinsamen“ Abschuss.
Zum anderen solle der sogenannte „zusätzliche“ Abschuss sicherstellen, dass nach Erfüllung des individuellen Abschusses noch weitere Stücke erlegt werden können, damit bei hohem Wildeinfluss und auftretenden Wildschäden neben den sonstigen – allenfalls behördlichen – Maßnahmen den Jagdausübungsberechtigten genügend Freiräume zur Verfügung stehen.
10. Forstliche Maßnahmen zur Schadensminderung
Auf die Möglichkeit, mithilfe forstlicher Maßnahmen einen Beitrag zur Verminderung der Wildschadensdisposition zu liefern, wurde näher eingegangen. So seien dichte Stangenhölzer für Rotwild v. a. in beunruhigten Gebieten besonders attraktiv, weil sie einerseits Sichtschutz und damit auch mehr Sicherheitsgefühl bieten und andererseits auch klimatisch für das Wild von Vorteil sind. Lichte und früh durchforstete Bestände reduzierten den Anreiz als Einstand und förderten zudem, dass sich eine reichlichere Bodenvegetation bilden könne, die das Äsungsangebot verbessere. Vor allem in Gebieten mit hohem Wildverbiss könne die aufkommende Kraut- und Strauchschicht (Verbissgehölze) den Verbissdruck auf die forstlichen Kulturpflanzen reduzieren. Auch auf das Problem von ungezäunten Silagelagern, die Anziehungsmagnete für das Rotwild darstellen, wurde durch die Referenten eingegangen.
Im Falle von Zäunungen wurden auch die Fördermöglichkeiten durch die Kärntner Jägerschaft dargelegt. Besonders wichtig sei auch die Kommunikation zwischen Jägern und Grundeigentümern vor allem in jenen Fällen, wo die Bejagbarkeit z. B. als Folge von Sturmschäden und großflächigen Wiederaufforstungen mit den hochwachsenden Kulturen zunehmend schwieriger werde. Hier können z. B. im Einvernehmen mit den Grundeigentümern angelegte Schussschneisen Abhilfe bieten.
Seitens
der Landwirtschaftskammer Kärnten informierte Dipl.-Ing. Günther Kuneth
insbesondere über die Aufgabenstellung des Jagdverwaltungsbeirates im
Zusammenhang mit der Abschussplanung. Demnach hat der Hegeringleiter bis
spätestens 15. März den Abschussplan für die kommende Planperiode, den
genehmigten Abschussplan der Vorperiode und die dazugehörigen Abschusszahlen
dem Jagdverwaltungsbeirat (JVB) zu übermitteln.
2. Verpflichtende Sitzung
Der Bürgermeister – dieser ist in der Regel der Vorsitzende und hat kein Stimmrecht – hat in der Folge eine Sitzung des JVB einzuberufen, wobei der Jagdausübungsberechtigte beizuziehen ist. Der JVB hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme an den Bezirksjägermeister bis spätestens 1. April dieses Jahres zu übermitteln. Die Landwirtschaftskammer Kärnten empfiehlt, von dieser Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch zu machen.
Die beim Bezirksjägermeister einlangenden Stellungnahmen müssen nämlich dem Bezirksjagdbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Die Stellungnahmen tragen auf diese Weise dazu bei, dass die Mitglieder des Bezirksjagdbeirates ein möglichst umfassendes Bild von der jeweiligen Wald-Wild-Situation vor Ort erhalten.
3. Grundsätze der Abschussplanung
Die Beratungen und Stellungnahmen des JVB sollten sich vor allem damit befassen, ob – den Grundsätzen eines geordneten Jagdbetriebes entsprechend – der Wildbestand der Tragfähigkeit des Lebensraums angepasst ist, die Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft somit ausreichend erfüllt und insbesondere waldgefährdende Wildschäden vermieden werden.
Hier spielt die Frage, ob sich Mischbaumarten ausreichend und auch ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können oder waldgefährdende Wildschäden vorliegen, eine zentrale Rolle. Auch mit der Abschusserfüllung insgesamt und innerhalb der Wildklassen sollte sich der JVB näher befassen und die Situation gemeinsam mit dem Jagdausübungsberechtigten ausgiebig erörtern. Für die Abschussplanung ist die Abschussrichtlinie eine wesentliche Grundlage. Sie gibt insbesondere vor, in welchem Verhältnis die Planung und der Abschuss von männlichen und weiblichen Stücken sowie von Jungtieren (Kitze bzw. Kälber) innerhalb einer Wildart sein soll (siehe Grafik). Abweichungen davon sind grundsätzlich möglich und sollten auch entsprechend begründet werden können.
4. Ursachen für Wildschäden ansprechen
Liegen Wildschäden vor, dann sollte auch offen über deren mögliche Ursachen diskutiert werden. Überhöhte Wildbestände können vielfach eine wesentliche Ursache sein. Aber auch massive Beunruhigungen (Stichwort Tourismus/Freizeitgesellschaft) und/oder einfach auch Unachtsamkeiten (Kirrung durch bedachtlos entsorgten Obsttrester, frei zugängige Silolager oder -ballen am Waldrand) kommen als Gründe für Schäden an den Waldkulturen infrage. Der JVB kann/soll sich aber auch mit künftigen Herausforderungen befassen, die sich z. B. lokal als Folge von Sturmschäden und Borkenkäferkalamitäten abzeichnen.
Großflächige Wiederaufforstungen nach Sturmschäden erfordern im Wirtschaftswald, aber vor allem auch im Schutzwald das Zusammenwirken von Waldbesitzern und Jägern, damit die Wiederbewaldung mit den notwendigen Zielbaumarten und das Wiedererlangen der Schutzwirkung des Waldes ehestmöglich gelingt. Gerade in solchen Gebieten muss die Abschussplanung in einer Art und Weise erfolgen, die auch den Jägern ein hohes Maß an Freiraum bietet, um den Wildbestand niedrig halten zu können.
5. Wald und Wild vielfach nicht im Einklang
Die Vertreter der Bezirksforstinspektionen haben mit Zahlen und Bildern sehr anschaulich die Wildschadenssituation in den einzelnen Bezirken beleuchtet. So wurde vor allem darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahrzehnten die Schälschäden stetig gestiegen sind und hier insbesondere die Rotwildbestände als zu hoch erachtet werden. Die jährlichen Schälschäden werden auf mehr als 4 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Dies sei mehr als das jährliche Förderbudget für forstliche Maßnahmen in Kärnten.
6. (Selektiver) Wildverbiss zu wenig beachtet
Neben den offensichtlicheren Schälschäden werde aber nach Ansicht des Forstdienstes auch der Wildverbiss zu wenig beachtet und entsprechend unterschätzt. Die Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings hätten gezeigt, dass sich der erhebliche und starke Wildeinfluss in Kärnten nicht gebessert habe und nach wie vor auf mehr als 50 % der Probeflächen gegeben sei, wodurch die Verjüngung von Mischwäldern auch dementsprechend stark beeinträchtigt bis unmöglich sei. Angesichts der Klimaänderung sei insbesondere der selektive Verbiss gerade in den tieferen Lagen nicht tragbar, weil er die Entwicklung klimafitter Wälder verhindere.
Die aktuelle Situation entspreche in vielen Gebieten Kärntens im Hinblick auf den Wildbestand und den Wildeinfluss nicht den jagdgesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend groß sei daher auch der Handlungsbedarf. Seitens der Bezirksforstinspektionen wurde deshalb vor allem auf die Notwendigkeit zur Reduktion des Wildbestandes hingewiesen. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, um die Verjüngung stabiler Mischwälder sicherzustellen. Maßnahmen wie Zäunungen oder das Wickeln von Bäumen bei Schälschäden seien nur eine Not- und keine Dauerlösung. Als wichtigste jagdliche Maßnahmen wurden z. B. die frühzeitige Abschusserfüllung, Schwerpunktbejagungen in Schadgebieten sowie Intervall- und Stöberjagden genannt.
7. Es gibt kein Patentrezept
Über die Grundsätze und Rahmenbedingungen der Abschussplanung berichteten von der Kärntner Jägerschaft Geschäftsführerin Mag. Freydis Burgstaller-Gradenegger und Mag. Gerald Muralt.
Mit Blick auf die österreichweite Diskussion um Fragen der Abschussplanung legte Burgstaller-Gradenegger dar, dass es angesichts unterschiedlicher Interessenlagen und Lebensraumeinflüsse keine Patentrezepte gebe und „die eine beste Abschussplanung“ nicht existiert, weil Abschusspläne in erster Linie anhand regionaler Gegebenheiten erstellt werden müssten. In diesem Zusammenhang erörterte sie auch, dass es im Sinne einer echten wildökologischen Raumplanung und nachhaltiger Problemlösungen zu kurz greife, nur auf zwei Parameter, nämlich die Abschusszahlen und Wildschäden abzustellen. Dichte und Verteilung des Wildes – vor allem vor dem Hintergrund der Naturnutzungsintensität – spielten ebenso eine Rolle wie unterschiedliche Schadenstoleranz und vor allem der Lebensraum selbst, der je nach Blickwinkel als mehr oder weniger Geeignetheit für das Wild betrachtet werde.
8. Enges Zeitregime für Abschussplanung
Auch das enge Zeitfenster für die Abschussplanung stelle die Jagdausübungsberechtigten, Jagdfunktionäre und Gremien (Hegeringleiter, Bezirksjägermeister, Jagdverwaltungsbeiräte sowie Bezirks- und Landesjagdbeirat) vor eine große Herausforderung. Um den Forderungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen, wurde gemeinsam mit Landesregierung, Landesforstdirektion und Landwirtschaftskammer ein Modell zur Berechnung des Wildbestandes (Kohortenmethode) auf Wildregionsebene entwickelt. Aufgrund des so ermittelten Wildbestandes wurde der Zuwachs beim Rotwild für Kärnten für die nächste Planperiode 2019/2020 auf insgesamt rund 24.000 Stück berechnet, erörterte Muralt.
Die Entnahme von 24.000 Stück stelle somit für die nächste Abschussplanperiode 2019/2020 auch den geplanten Mindestabschuss dar.
9. Abschussplan soll Freiräume ermöglichen
Neben dem „Mindestabschuss“ sollen zwei weitere Instrumente der Abschussplanung dazu beitragen, dass die Jäger vor Ort das Ziel der Wildstandsreduktion auch umsetzen können. Die Abschussplanung kann sowohl auf Ebene von individuellen Abschüssen für das jeweilige Jagdrevier als auch im Rahmen von sogenannten „gemeinsamen“ Abschüssen erfolgen. Bei letzteren teilen sich mehrere Jagdgebiete diesen „gemeinsamen“ Abschuss.
Zum anderen solle der sogenannte „zusätzliche“ Abschuss sicherstellen, dass nach Erfüllung des individuellen Abschusses noch weitere Stücke erlegt werden können, damit bei hohem Wildeinfluss und auftretenden Wildschäden neben den sonstigen – allenfalls behördlichen – Maßnahmen den Jagdausübungsberechtigten genügend Freiräume zur Verfügung stehen.
10. Forstliche Maßnahmen zur Schadensminderung
Auf die Möglichkeit, mithilfe forstlicher Maßnahmen einen Beitrag zur Verminderung der Wildschadensdisposition zu liefern, wurde näher eingegangen. So seien dichte Stangenhölzer für Rotwild v. a. in beunruhigten Gebieten besonders attraktiv, weil sie einerseits Sichtschutz und damit auch mehr Sicherheitsgefühl bieten und andererseits auch klimatisch für das Wild von Vorteil sind. Lichte und früh durchforstete Bestände reduzierten den Anreiz als Einstand und förderten zudem, dass sich eine reichlichere Bodenvegetation bilden könne, die das Äsungsangebot verbessere. Vor allem in Gebieten mit hohem Wildverbiss könne die aufkommende Kraut- und Strauchschicht (Verbissgehölze) den Verbissdruck auf die forstlichen Kulturpflanzen reduzieren. Auch auf das Problem von ungezäunten Silagelagern, die Anziehungsmagnete für das Rotwild darstellen, wurde durch die Referenten eingegangen.
Im Falle von Zäunungen wurden auch die Fördermöglichkeiten durch die Kärntner Jägerschaft dargelegt. Besonders wichtig sei auch die Kommunikation zwischen Jägern und Grundeigentümern vor allem in jenen Fällen, wo die Bejagbarkeit z. B. als Folge von Sturmschäden und großflächigen Wiederaufforstungen mit den hochwachsenden Kulturen zunehmend schwieriger werde. Hier können z. B. im Einvernehmen mit den Grundeigentümern angelegte Schussschneisen Abhilfe bieten.