Natura 2000: Dank an die Grundbesitzer
Sechs Jahre nach Start des Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen die Republik Österreich wegen unvollständiger Natura 2000-Flächenausweisungen hat die EU-Kommission dieses jetzt aufgehoben. Das gab die Kärntner Landesregierung vorige Woche bekannt.
Im Nachnominierungsprozess seit 2013 meldete Österreich 134 weitere Natura 2000-Gebiete. Die Gesamtzahl stieg damit bundesweit auf 350 bzw. 15,3 % der Staatsfläche. Kärnten erhöhte seine Natura 2000-Gebiete auf 72 bzw. 7,8 % der Fläche (vor dem Vertragsverletzungsverfahren 6?%).
Zuletzt beschloss die Kärntner Landesregierung im Dezember des Vorjahres die Nominierung 25 weiterer Natura 2000-Schutzgebiete. Teil des Beschlusses waren entsprechende Verordnungen und sogenannte „Meldemanagementpläne“. Letztere waren eine zentrale Forderung der Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Meldemanagementpläne geben den Grundbesitzern in übersichtlicher Form Klarheit darüber, welche Schutzgüter mit welchen Handlungsempfehlungen geschützt werden sollen. Grundlage für die Inhalte der Verordnungen bildete die Resolution der LK-Vollversammlung im Oktober 2018.
Auf dieser Basis haben die Grundeigentümer weitere zentrale Forderungen mit dem Naturschutz erfolgreich verhandelt, wie die Abgeltung vermögensrechtlicher Nachteile. Auf Betreiben der LK Kärnten wurden die Grundeigentümer schon vor der Nominierung in diese Ausarbeitung der Schutzgebiete eingebunden. In einer gemeinsamen Aussendung zeigten sich Landeshauptmann Peter Kaiser, die Landesräte Sara Schaar (Naturschutz) und Martin Gruber (Landwirtschaft) unisono erleichtert über den Abschluss des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Im Falle einer Verurteilung hätte Österreich – und damit auch Kärnten – Strafzahlungen in Millionenhöhe gedroht.
Kaiser, Schaar und Gruber dankten den betroffenen Grundbesitzern und den involvierten Experten der Landwirtschaftskammer Kärnten – für ihr „großes Engagement und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe“.
Im Nachnominierungsprozess seit 2013 meldete Österreich 134 weitere Natura 2000-Gebiete. Die Gesamtzahl stieg damit bundesweit auf 350 bzw. 15,3 % der Staatsfläche. Kärnten erhöhte seine Natura 2000-Gebiete auf 72 bzw. 7,8 % der Fläche (vor dem Vertragsverletzungsverfahren 6?%).
Zuletzt beschloss die Kärntner Landesregierung im Dezember des Vorjahres die Nominierung 25 weiterer Natura 2000-Schutzgebiete. Teil des Beschlusses waren entsprechende Verordnungen und sogenannte „Meldemanagementpläne“. Letztere waren eine zentrale Forderung der Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Meldemanagementpläne geben den Grundbesitzern in übersichtlicher Form Klarheit darüber, welche Schutzgüter mit welchen Handlungsempfehlungen geschützt werden sollen. Grundlage für die Inhalte der Verordnungen bildete die Resolution der LK-Vollversammlung im Oktober 2018.
Auf dieser Basis haben die Grundeigentümer weitere zentrale Forderungen mit dem Naturschutz erfolgreich verhandelt, wie die Abgeltung vermögensrechtlicher Nachteile. Auf Betreiben der LK Kärnten wurden die Grundeigentümer schon vor der Nominierung in diese Ausarbeitung der Schutzgebiete eingebunden. In einer gemeinsamen Aussendung zeigten sich Landeshauptmann Peter Kaiser, die Landesräte Sara Schaar (Naturschutz) und Martin Gruber (Landwirtschaft) unisono erleichtert über den Abschluss des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Im Falle einer Verurteilung hätte Österreich – und damit auch Kärnten – Strafzahlungen in Millionenhöhe gedroht.
Kaiser, Schaar und Gruber dankten den betroffenen Grundbesitzern und den involvierten Experten der Landwirtschaftskammer Kärnten – für ihr „großes Engagement und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe“.