Ankaufsbeihilfen für Hochleistungszuchttiere
Ankaufsförderung des Landes
Die Ankaufsförderung hat das Ziel, die genetische Qualität bei der Zucht von Schafen und Ziegen durch den Erwerb von Hochleistungszuchtwiddern und -böcken zu verbessern. Diese Förderung wird Landwirten gewährt, die im Bundesland Kärnten einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Förderung wird in Form eines Investitionszuschusses beim Ankauf gewährt und beträgt 50 Euro je Tier. Der Mindestankaufspreis beträgt 400 Euro netto und gilt für Hochleistungszuchtwidder und -böcke der Klassen Ia, Ib und IIa bei Ankauf über Versteigerungen in Kärnten, Lienz, Wels, Traboch, Maishofen, Imst oder Rotholz.
Die Beihilfe beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern gilt für folgende Rassen: Tiroler Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher sowie für den Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenziege, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und angeführten Exterieurklassen.
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt zum Jahresende durch die Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.
Die Beihilfe beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern gilt für folgende Rassen: Tiroler Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher sowie für den Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenziege, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und angeführten Exterieurklassen.
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt zum Jahresende durch die Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.
Ankaufsbeihilfen der Gemeinden
Im Rahmen der De-minimis-Beihilfe können landwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Kärnten bei der Wohnsitzgemeinde für angekaufte, gekörte Vatertiere eine Beihilfe beantragen. Ab etwa 40 Schafen wird je Betrieb ein Vatertier gefördert. Bei kleineren Beständen müssen Tierhalter diese Vatertiere zur Deckung in der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Förderungen je Gemeinde sind unterschiedlich hoch. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt mit den Abstammungsnachweisen und den Zahlungsbelegen bei der Gemeinde.
Frisch in der Herde angeschaffte Vatertiere benötigen eine gewisse Quarantänezeit und auch eine Zeit der Umstellung (Fütterung, Haltungsbedingungen) und Eingewöhnung in die Herde. Vatertiere sollen verstärkt unter Beobachtung stehen, weil gerade für junge Vatertiere beim Deckeinsatz, auf den sie konditionell vorbereitet sein sollen, viel zusätzlicher Stress entsteht.
Die Förderung der Vatertierhaltung begünstigt Betriebe, die der Qualität des eingesetzten Vatertiermaterials entsprechende Bedeutung beimessen.
Frisch in der Herde angeschaffte Vatertiere benötigen eine gewisse Quarantänezeit und auch eine Zeit der Umstellung (Fütterung, Haltungsbedingungen) und Eingewöhnung in die Herde. Vatertiere sollen verstärkt unter Beobachtung stehen, weil gerade für junge Vatertiere beim Deckeinsatz, auf den sie konditionell vorbereitet sein sollen, viel zusätzlicher Stress entsteht.
Die Förderung der Vatertierhaltung begünstigt Betriebe, die der Qualität des eingesetzten Vatertiermaterials entsprechende Bedeutung beimessen.
Selektionskriterien
- Aus Herdebuchzucht stammend, mit Exterieurbewertung und entsprechenden Zuchtwerten (Fleisch, Fitness, Milch) sowie möglichst hohen Sicherheiten.
- Leistungen der Mutter und Großmütter in Fruchtbarkeit und Milchleistung (besonders bei Milchschafen).
- Für die Fleischleistung die täglichen Zunahmen des Tieres, seiner Eltern und Großeltern.
- Die Bemuskelung des Zuchtwidders mit den entsprechenden Werten einer guten Muskelfülle bei vertretbaren Fettmaßen.
Zuchttiermärkte im Herbst
Am 25. September (Samstag) veranstaltet der Schaf- und Ziegenzuchtverband Kärnten gemeinsam mit der RGO Osttirol in Lienz seine Herbstversteigerung. Versteigerungsbeginn ist um 10.30 Uhr. Das Hauptangebot bilden die Bergschafrassen mit dem Tiroler Bergschaf und Steinschaf, dem Juraschaf sowie den Fleischschafrassen Suffolk und Berrichon du Cher. Das Auftriebsverzeichnis lautet:
Am 9. und 10. Oktober (Samstag, Sonntag) finden in St. Donat die bundesweiten Zentralkörungen/Versteigerungen statt. Am Samstag stehen die Krainer Steinschafe im Mittelpunkt. Aufgetrieben werden rund 80 Zuchtwidder und zehn Zuchtschafe. Körbeginn ist um 9 Uhr. Am Sonntag steht das Kärntner Brillenschaf im Blickfeld. 115 Zuchtwidder und 50 Zuchtschafe sind gemeldet. Versteigerungsbeginn ist um 13 Uhr.
- Tiroler Steinschaf: 45 Zuchtwidder (ZW), 121 Zuchtschafe (ZS)
- Tiroler Bergschaf: 20 ZW, 75 ZS
- Jura: 32 ZW, 1 ZS
- Berrichon du Cher: 3 ZW
- Suffolk: 14 ZW, 8 ZS
Am 9. und 10. Oktober (Samstag, Sonntag) finden in St. Donat die bundesweiten Zentralkörungen/Versteigerungen statt. Am Samstag stehen die Krainer Steinschafe im Mittelpunkt. Aufgetrieben werden rund 80 Zuchtwidder und zehn Zuchtschafe. Körbeginn ist um 9 Uhr. Am Sonntag steht das Kärntner Brillenschaf im Blickfeld. 115 Zuchtwidder und 50 Zuchtschafe sind gemeldet. Versteigerungsbeginn ist um 13 Uhr.