Agrarreferat fördert Ankauf von GPS-Sendern
Ziel dieser Unterstützungsaktion ist eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Beweidung von Almen mit Schafen und Ziegen unter schwieriger werdenden Bedingungen. Die moderne GPS-Technologie soll als hilfreiches Zusatzinstrument zur Ortung der Tiere dienen, insbesonders dann, wenn es zu Beunruhigung oder Störungen in der Herde gekommen ist. Über Smartphone, Tablet oder Computer lässt sich die exakte Position der Tiere ganz einfach feststellen und erleichtert damit die regelmäßige Tierkontrolle. Das aufwendige Suchen und Beobachten der Tiere auf der Alm wird dadurch vereinfacht und durch ein spezielles Warnsystem mittels eigener App können Tierschäden und Tierleid (z. B. durch Wolfsattacken) abgewendet werden.
Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen nicht ersetzen. Eine entsprechende Tierkontrolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwendige Suche wegfällt. Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem bis zu doppelt so hohen Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein bis zwei Stunden möglich.
Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen nicht ersetzen. Eine entsprechende Tierkontrolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwendige Suche wegfällt. Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem bis zu doppelt so hohen Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein bis zwei Stunden möglich.
So wird gefördert
Das Agrarreferat des Landes fördert den Ankauf von GPS-Halsbandsendern mit 80 % der Neuanschaffungskosten bzw. mit max. 80 Euro pro Stück. Pro Betrieb wird der Ankauf von max. drei Stück gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt:
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist das GPS-Halsband ein „praktisches Beispiel, dass Digitalisierung auch in der Landwirtschaft einen konkreten Mehrwert bringt. “
Für den Erhalt der Kärntner Almwirtschaft brauche es Unterstützung, sagt Agrarlandesrat Martin Gruber. „Diese Aktion zeigt, wie wir mit innovativen Maßnahmen die tägliche Arbeit erleichtern und beitragen können, die traditionelle Weidehaltung auf den Almen zu bewahren“, sagt der Landesrat.
- für die ersten zehn förderfähigen Tiere: ein GPS-System;
- zwischen elf und 30 förderfähigen Tiere: je ein weiteres GPS-System;
- zwischen 31 und 50 förderfähigen Tiere: je ein weiteres GPS-System.
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist das GPS-Halsband ein „praktisches Beispiel, dass Digitalisierung auch in der Landwirtschaft einen konkreten Mehrwert bringt. “
Für den Erhalt der Kärntner Almwirtschaft brauche es Unterstützung, sagt Agrarlandesrat Martin Gruber. „Diese Aktion zeigt, wie wir mit innovativen Maßnahmen die tägliche Arbeit erleichtern und beitragen können, die traditionelle Weidehaltung auf den Almen zu bewahren“, sagt der Landesrat.
Vier Tipps zur Antragstellung
- Eine Antragsstellung ist ab dem 15. Juli 2021 (Stichtag Almauftriebsliste) möglich, die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen.
- Das ausgefüllte Antragsformular inklusive Almauftriebsliste und Rechnungsbelege sind bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen bis längstens 31. August 2021 einzureichen.
- Das Antragsformular kann nachfolgend auf dieser Seite unter Downloads zum Thema, darüber hinaus auf der Homepage der LK Kärnten ktn.lko.at unter Downloads, des Kärnter Almwirtschaftsvereins www.almwirtschaft-ktn.at oder auf der Homepage des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Kärnten www.schafe-ziegenkärnten.at abgerufen werden. Siehe nachfolgend Links zum Thema.
- Auskünfte über den Ankauf der Geräte und zur Antragseinreichung können im Referat 4, Tierische Produktion und Bauen in der LK Kärnten, unter 0463/58 50-15 23 eingeholt werden.