Mehrfachantrag 2023: Start am 3. November
Das neue Antragsstellungskonzept sieht vor, dass es in Zukunft nur noch den jährlichen Mehrfachantrag (MFA) geben wird. Der Herbstantrag, mit dem bisher die Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen und die Bekanntgabe der Begrünungsvarianten für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ erfolgte, wird in den Mehrfachantrag integriert.
Die MFA-2023-Antragstellung startet am 3. November 2022. Betriebe, die im Jahr 2023 am ÖPUL 2023 teilnehmen wollen, müssen die gewünschten ÖPUL-Maßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2022 mit dem MFA 2023 beantragen, da der ÖPUL-Verpflichtungszeitraum am 1. Jänner 2023 beginnt. Die Beantragung anderer Interventionen wie der Basiszahlung inkl. Umverteilungszahlung, der Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, der Almauftriebsprämie und der Ausgleichszulage kann bis spätestens 15. April 2023 erfolgen. Auch alle Flächen- und Tierangaben sind bis zu dieser Frist möglich. Weitere Einreichfristen für die Almauftriebsliste, die Bekanntgabe der Begrünungsvarianten und der bodennah ausgebrachten Güllemenge sind der Tabelle zu entnehmen.
Bei allen Terminen handelt es sich um Fallfristen, eine Nachreichfrist wird es ab 2023 nicht mehr geben. Die Antragstellung kann selbsttätig durch den Antragsteller oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Die MFA-2023-Antragstellung startet am 3. November 2022. Betriebe, die im Jahr 2023 am ÖPUL 2023 teilnehmen wollen, müssen die gewünschten ÖPUL-Maßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2022 mit dem MFA 2023 beantragen, da der ÖPUL-Verpflichtungszeitraum am 1. Jänner 2023 beginnt. Die Beantragung anderer Interventionen wie der Basiszahlung inkl. Umverteilungszahlung, der Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, der Almauftriebsprämie und der Ausgleichszulage kann bis spätestens 15. April 2023 erfolgen. Auch alle Flächen- und Tierangaben sind bis zu dieser Frist möglich. Weitere Einreichfristen für die Almauftriebsliste, die Bekanntgabe der Begrünungsvarianten und der bodennah ausgebrachten Güllemenge sind der Tabelle zu entnehmen.
Bei allen Terminen handelt es sich um Fallfristen, eine Nachreichfrist wird es ab 2023 nicht mehr geben. Die Antragstellung kann selbsttätig durch den Antragsteller oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Persönlicher Abgabetermin
Die LK-Außenstellen teilen allen Betrieben, die im Jahr 2022 den Mehrfachantrag über die Außenstellen abgegeben haben, schriftlich einen persönlichen Abgabetermin mit, um die ÖPUL-Maßnahmen fristgerecht beantragen zu können. Für die Erfassung der restlichen MFA-Antragsbestandteile wird ab Jänner eine weitere Termineinladung erfolgen. Betriebe, die ihren Mehrfachantrag 2022 selbsttätig gestellt haben, erhalten ebenfalls ein Informationsschreiben, jedoch ohne Termin. Ist eine Hilfestellung erwünscht, kann ein Termin telefonisch in der Außenstelle gebucht werden.
Termintreue ist uns wichtig:
Kann der für die MFA-Abgabe reservierte Termin nicht eingehalten werden oder wird das Service nicht in Anspruch genommen, ersuchen wir darum, dies der zuständigen LK-Außenstelle spätestens fünf Werktage vor dem reservierten Termin bekanntzugeben. Bitte beachten Sie, dass Termine für die MFA-Abgabe in den LK-Außenstellen nur bis 23. Dezember 2022 möglich sind.
Termintreue ist uns wichtig:
Kann der für die MFA-Abgabe reservierte Termin nicht eingehalten werden oder wird das Service nicht in Anspruch genommen, ersuchen wir darum, dies der zuständigen LK-Außenstelle spätestens fünf Werktage vor dem reservierten Termin bekanntzugeben. Bitte beachten Sie, dass Termine für die MFA-Abgabe in den LK-Außenstellen nur bis 23. Dezember 2022 möglich sind.
Bewirtschafterwechsel
Die Änderung des Bewirtschafters muss mittels Bewirtschafterwechselformular ehestmöglich an die AMA gemeldet werden. Da die Durchführung eines Bewirtschafterwechsels bei der AMA einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, mindestens vier Wochen vor Antragsfrist mit der LK-Außenstelle diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Die Abgabe des Mehrfachantrages ist nur mit den aktuellen Bewirtschafterdaten möglich.
GAP-Infoschwerpunkt der LK Kärnten
Die Umstellung auf die neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 wird seitens der LK Kärnten von einer umfassenden Informations-Kampagne begleitet, um die Betriebe bestmöglich auf die neuen Fördervoraussetzungen vorzubereiten. Sämtliche Informationen sowie unsere GAP-Webinare zum Nachschauen finden Sie auf der Homepage der LK Kärnten unter ktn.lko.at in der Rubrik „Förderungen 2023–2027“.
Vorbereitung für die ÖPUL-2023-Beantragung
Bereiten Sie sich mit Hilfe des vorhandenen Informationsangebots auf die ÖPUL-2023-Maßnahmenbeantragung vor. Auch auf der AMA-Homepage stehen bereits ausführliche Informationsblätter zu den ÖPUL-Maßnahmen zur Verfügung. Da die AMA keinen MFA-Vordruck mehr übermittelt, wird Ihnen mit dem Terminbrief eine Vorbereitungsunterlage übermittelt. Diese steht im Downloadbereich zur Verfügung. Bringen Sie diese ausgefüllt zu Ihrem Abgabetermin mit.
Handy-Signatur verpflichtend:
Ab dem MFA 2023 ist das Absenden der AMA-Förderungsanträge nur mehr mit qualifizierter elektronischer Signatur, mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria (dem neuen „elektronischen Identitätsnachweis“) möglich. Auch bei der Antragstellung des MFA über die LK-Außenstellen ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung die Verwendung der Handy-Signatur bzw. ID Austria vorgesehen. In begründeten Fällen kann davon abgesehen werden. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Abgabetermin eine Handy-Signatur bzw. ID Austria. Bevollmächtigte Personen benötigen zukünftig eine digitale Vollmacht. Diese setzt voraus, dass Vollmachtgeber (= Bewirtschafter) und Vollmachtnehmer (= bevollmächtigte Person) über eine Handy-Signatur verfügen und auf der Website der Datenschutzbehörde eine AMA-Vollmacht digital erteilt wird. Registrierungsstellen für die Handy-Signatur sind z. B. Gemeindeämter, Finanzämter und Gesundheitskassen. Die LK-Außenstellen sind auf Grund der hohen Kundenfrequenz derzeit nur sehr eingeschränkt in der Lage, eine Handy-Signatur freizuschalten. Details dazu finden Sie unter www.eama.at.
Handy-Signatur verpflichtend:
Ab dem MFA 2023 ist das Absenden der AMA-Förderungsanträge nur mehr mit qualifizierter elektronischer Signatur, mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria (dem neuen „elektronischen Identitätsnachweis“) möglich. Auch bei der Antragstellung des MFA über die LK-Außenstellen ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung die Verwendung der Handy-Signatur bzw. ID Austria vorgesehen. In begründeten Fällen kann davon abgesehen werden. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Abgabetermin eine Handy-Signatur bzw. ID Austria. Bevollmächtigte Personen benötigen zukünftig eine digitale Vollmacht. Diese setzt voraus, dass Vollmachtgeber (= Bewirtschafter) und Vollmachtnehmer (= bevollmächtigte Person) über eine Handy-Signatur verfügen und auf der Website der Datenschutzbehörde eine AMA-Vollmacht digital erteilt wird. Registrierungsstellen für die Handy-Signatur sind z. B. Gemeindeämter, Finanzämter und Gesundheitskassen. Die LK-Außenstellen sind auf Grund der hohen Kundenfrequenz derzeit nur sehr eingeschränkt in der Lage, eine Handy-Signatur freizuschalten. Details dazu finden Sie unter www.eama.at.
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Info: „GAP ab 2023: Förderrichtlinien und Antragstellung“.
Mehrfachantrag 2023 - ÖPUL Anmeldung nicht versäumen
Wer im Antragsjahr 2023 prämienfähig am ÖPUL 2023 teilnehmen möchte, muss fristgerecht einen MFA mit der Anmeldung der jeweiligen ÖPUL 2023-Maßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2022 einreichen.
Allen MFA-Betrieben, die im Jahr 2022 den MFA über die Außenstellen abgegeben haben, wurde Anfang November schriftlich ein persönlicher Abgabetermin mitgeteilt, selbsttätige Antragsteller erhielten ein Informationsschreiben. Es ist zu beachten, dass aufgrund der Weihnachtsregelung der LK Kärnten die technische Hilfestellung nur bis 22. Dezember gewährleistet werden kann.
Eine rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Auf der LK-Homepage steht ein umfangreiches Informationsangebot zur GAP 2023 zur Verfügung, u. a. aufgezeichnete Webinare "zum Nachschauen". Informationsblätter zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen und Merkblätter zum MFA 2023 finden Sie auf der AMA-Homepage.