14.09.2020 |
von Wilfried Pesentheiner
Maskenpflicht in LK-Dienststellen wieder eingeführt
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- Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die LK ausschließlich gegen Terminvereinbarung aufzusuchen. Damit soll eine Personenhäufung an einem Ort vermieden werden.
- Besucher werden des Weiteren gebeten, Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken) mitzubringen und diese während ihres Aufenthalts im LK-Gebäude zu tragen.
- Unmittelbar nach Betreten der jeweiligen Dienststelle sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel gründlich zu desinfizieren.
- Auf die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter ist immer zu achten – insbesondere im Wartebereich und in den Sanitäranlagen.
- Das Händeschütteln mit Mitarbeitern oder bäuerlichen Berufskollegen ist zu unterlassen.
- In den Einzelbüros werden Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne beraten. Die Büros sind entweder mit einer Plexiglastrennwand ausgestattet, oder die Mitarbeiter tragen Gesichtsvisiere (sogenannte „Face-Shields“) bzw. MNS-Masken.
- Es ist möglich, Außendiensttermine mit unseren Beraterinnen und Beratern zu vereinbaren. Dabei gelten die bereits bekannten Regeln, die eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus verhindern sollen: MNS-Pflicht, Händedesinfektion und so weiter.
- Der Besuch von Bildungsveranstaltungen von LFI und LK ist nur nach Voranmeldung möglich.